Mit der Krönung von Kaiserin Anna im Jahr 1612 hatte sich im 17. Jahrhundert eine neue Krönungstradition etabliert, folgten ihr doch mit den Krönungen von 1630, 1637 und 1653 in relativ rascher Folge weitere. In einem der ersten Beiträge in diesem Blog habe ich dokumentiert, dass es 1612 im Kurfürstenrat zwar gewisse Bedenken gab, eine Einzelkrönung der Kaiserin durchzuführen. Nur noch ein weiteres Mal wurden in der Folge allerdings im Kurfürstenrat Vorbehalte dagegen formuliert, und zwar im Vorfeld der Krönung von Königin Maria Anna, der Gemahlin Ferdinands III., Anfang des Jahres 1637.
Diese Krönung, die wenige Tage nach der Ferdinands III. selbst in Regensburg stattfand1, war ein reichsverfassungsgeschichtliches Unikum: Es handelt sich um den einzigen Fall der Krönung einer Königin im Alten Reich nicht nur zu Lebzeiten, sondern auch in Anwesenheit einer regierenden Kaiserin. Die Abbildung zu dieser Krönung zeigt denn auch in einer klassischen Bildkomposition – der Moment der Krönung wird im Zentrum des Bildes dargestellt – auf der rechten Seite König Ferdinand III.
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