Einzigartig: Die Krönung der Königin 1637

Mit der Krönung von Kaiserin Anna im Jahr 1612 hatte sich im 17. Jahrhundert eine neue Krönungstradition etabliert, folgten ihr doch mit den Krönungen von 1630, 1637 und 1653 in relativ rascher Folge weitere. In einem der ersten Beiträge in diesem Blog habe ich dokumentiert, dass es 1612 im Kurfürstenrat zwar gewisse Bedenken gab, eine Einzelkrönung der Kaiserin durchzuführen. Nur noch ein weiteres Mal wurden in der Folge allerdings im Kurfürstenrat Vorbehalte dagegen formuliert, und zwar im Vorfeld der Krönung von Königin Maria Anna, der Gemahlin Ferdinands III., Anfang des Jahres 1637.

Diese Krönung, die wenige Tage nach der Ferdinands III. selbst in Regensburg stattfand1, war ein reichsverfassungsgeschichtliches Unikum: Es handelt sich um den einzigen Fall der Krönung einer Königin im Alten Reich nicht nur zu Lebzeiten, sondern auch in Anwesenheit einer regierenden Kaiserin. Die Abbildung zu dieser Krönung zeigt denn auch in einer klassischen Bildkomposition – der Moment der Krönung wird im Zentrum des Bildes dargestellt – auf der rechten Seite König Ferdinand III.

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Quelle: http://kaiserin.hypotheses.org/269

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Sächsischer Druck auf das Domkapitel

Anfang 1628 sah sich Kursachsen am Ziel: Markgraf Christian Wilhelms hasadeurhafte Politik hatte ins Nichts geführt, und als Administrator des Erzstifts Magdeburg hatte er das Weite suchen müssen. Nun war die Gelegenheit, anstelle eines brandenburgischen Prinzen einen sächsischen als Landesherrn im prestigeträchtigen Erzstift zu installieren. Gute Kontakte ins Magdeburgische hatte Dresden immer schon gepflegt – dies sollte sich jetzt auszahlen. Im Januar 1628 setzte das Domkapitel tatsächlich Christian Wilhelm ab und wählte mit August von Sachsen einen Prinzen aus dem Haus Wettin.

Doch damit begannen erst die Probleme. Denn das Haus Habsburg wollte dank der militärischen Überlegenheit im Reich seinerseits einen eigenen Kandidaten präsentieren und drängte Kursachsen dazu, die eigenen Ansprüche zurückzustellen. Doch Dresden dachte gar nicht daran, hier zurückzustecken – ein bemerkenswerter Schritt, denn in all den Jahren zuvor hatte Kursachsen immer darauf geachtet, ein gutes Auskommen mit dem Kaiser zu pflegen. Im Fall der Besetzung des Erzstifts Magdeburg kam es nun zum offenen Konflikt. Am Ende setzte sich der Kaiser durch und ließ seinen Sohn Leopold Wilhelm als Administrator einsetzen (vgl.

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Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/961

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Keine Reisekostenübernahme!

Der sächsische Kurfürst machte sich Sorgen: Aus den Ämtern seines Landes erreichten ihn Klagen, daß die Lasten durch sogenannte Amts- und Patentfuhren überhand genommen hätten. Vor allem auswärtige Gesandte, die das Kurfürstentum passierten, würden auf diese Dienste der Ämter zurückgreifen und sich entsprechend mit Reisepferden ausstatten und in den Wirtshäusern versorgen lassen. Entsprechend erließ Kurfürst Johann Georg die Verfügung, daß auch durchreisende Fürsten und ihre Abgesandten für diese Leistungen zahlen sollten (Kurfürst Johann Georg von Sachsen an Kurfürst Georg Wilhelm von Brandenburg, Dresden 28.2.1618, GStA PK BPH, Rep. 34, Nr. 25 fol. 32-32‘ Ausf.).

Konkret war dieses Schreiben hier an den Kurfürsten von Brandenburg gerichtet. Der nördliche Nachbar Kursachsens konnte kaum anders, als sächsisches Territorium zu durchqueren, wenn er zum Kaiserhof und vielen anderen Reichsfürsten reisen wollte. Insofern traf es Brandenburg besonders hart – die brandenburgischen Kassen waren oftmals leer, und man mußte sich stets Gedanken machen, wie Gesandtschaften zu finanzieren waren. Auch wenn es Spannungen zwischen beiden Reichsfürsten gegeben hat – etwa in dem nun schon seit Jahren schwelenden Streit um das Jülicher Erbe –, wird man in dieser sächsischen Anordnung kaum eine besondere antibrandenburgische Spitze erkennen können. Zumindest ist dies nicht nachweisbar.

Auffallend ist aber die Argumentation in der kursächsischen Ankündigung. Hier ist generell von den „thewern zeiten“ die Rede. Auch Mißernten und Unglücke wie Feuersbrünste hätten im Land Schaden verursacht, so daß die Untertanen dort „nicht allein in abfall ihrer Nahrung kommen, sondern auch eußersters verderben geraten möchten“. Das hört sich auf den ersten Blick wie die übliche zeitgenössische Rhetorik an, die die schweren Zeiten beklagt. Auch dies können wir nur vermuten oder unterstellen. Immerhin datiert diese Episode von Anfang 1618, als zwar in Böhmen schon ein Ständeregiment die habsburgische Herrschaft abgeschüttelt und den Pfälzer Kurfürsten als neuen König installiert hatte; der Feldzug gegen Böhmen sollte aber erst in ein paar Monaten beginnen.

Auch wenn also im Moment noch kein offener Krieg im Reich geführt wurde, standen die Zeichen auf Sturm. Vor dem Hintergrund kann man diese Hinweise aus Kursachsen doch als Krisensymptome verstehen: Man fürchtete um sein Auskommen, beklagte hohe Belastungen. Unabhängig davon, ob noch ein anderes Kalkül dahinterstecken mochte, ging von dieser Verfügung doch ein klares Signal aus: Selbst ein wohlhabender Reichsstand wie Kursachsen konnte es sich nicht leisten, solche Services wie Amts- und Patentfuhren aufrechtzuerhalten. Für andere Reichsfürsten und ihre Gesandten galt ab sofort, daß es in Sachsen keine Reisekostenübernahme mehr gab.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/616

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Wie lautet die korrekte Anrede Wallensteins?

Im Jahr 1625 trat der Dreißigjährige Krieg in eine neue Phase, als der Konflikt mit König Christian IV. eskalierte. In dieser Situation beschloß der Kaiser, eine neue Armee aufzustellen; der Auftrag dafür ging an Wallenstein, der schon zu dem Zeitpunkt der größte Kriegsgewinnler und Aufsteiger par excellence war. Bekanntermaßen überraschte der neue Feldherr des Kaisers vor allem mit der Größe des Heeres. Entsprechend groß gestalteten sich auch die Probleme, die Truppen einzuquartieren – und ebenso die Klagen über die Quartierlasten. Im Herbst suchten Wallensteinische Regimenter unter anderem im Erzstift Magdeburg Winterquartiere. Um sich davor zu schützen, baten betroffene Städte und landsässige Adlige in zahlreichen Bittschreiben um Verschonung. Noch besser war es, wenn man einen prominenten Reichsstand gewinnen konnte, Fürsprache einzulegen. Genau dies tat Johann Georg, Kurfürst von Sachsen, als er Wallenstein am 5. November 1625 darum bat, die im Magdeburgischen gelegenen Güter Ludwigs von der Asseburg d.Ä. zu Wallhausen nicht mit Soldaten zu belegen.

Ein Vorgang, der so üblich war, daß man kein weiteres Wort darüber zu verlieren bräuchte. In dem Fall fällt jedoch auf, daß der Brief eben nicht in der Registratur des kaiserlichen Heeres auftaucht, sondern in der kurbrandenburgischen Überlieferung – und dies auch nicht in Abschrift, sondern in der Ausfertigung, die aus Dresden an Wallenstein geschickt wurde. Die Erklärung für diese kuriose Provenienz findet sich in einer Notiz am oberen Rand des Schreibens. Derzufolge reichte Wallenstein diesen Brief an den Kurfürsten von Brandenburg weiter, damit dieser den „gleichen stylum wie der Churfurst zue Sachßen an Jhme [=Wallenstein] fuhren möchte.“ Der frisch gebackene Feldherr schickte also beispielhafte Schreiben, damit andere Reichsfürsten entsprechende Muster für korrekte Anschreiben an ihn hatten. Der kursächsische Brief an Wallenstein begann mit der Anrede: „Vnser freundlich dienst zuuor, Hochgeborner, insonders lieber Herr vnd Freund“. Und die Adresse lautete: „Dem Hochgebornen, vnserm insonders lieben herrn vnd freund, herrn Albrechten, Regirern des Hauses Wallstein, Herzogen zu Fridland, Röm:Key:Maith: KrigsRath, Cämmerern, Obersten zu Prag, vnd Generaln über dero Armée.“ (GStA PK I. HA GR, Rep. 41 Nr. 735)

Das alles hat Wallenstein gefallen, ja er fand diese Version der Anrede offenbar nachahmenswert. Ob die kurbrandenburgische Kanzlei einer solchen Form der Nachhilfe bedurfte, weil sie womöglich Wallenstein gegenüber bereits eine andere, weniger ehrenvolle Adresse verwendet hatte, wissen wir nicht. Deutlich wird aber daran, wie sehr Wallenstein auch schon zu diesem frühen Zeitpunkt in Fragen der Titulatur unnachgiebig auf die Wahrung des ihm gebührenden Rangs und aller ihm zustehenden Ehrenbezeugungen Wert legte. Sein Stern sollte bekanntermaßen noch weiter aufsteigen und ihn zum Herzog von Mecklenburg und damit zum Reichsfürsten machen – was dann bei einigen Reichsständen erst recht für Unmut sorgte. Der Zank um die korrekte Titulatur sollte also noch größer werden. Nun war die Streitlust in diesem Punkt sicher auch das Gebaren eines Aufsteigers. Doch deutlich wird schon an dieser Episode das unerbittliche Rangsystem der ständischen Gesellschaft, in der man den sozialen Aufstieg eben auch dadurch manifestierte, daß einem die neu zustehende Ehrbezeugung tatsächlich zuteil wurde.

Und was geschah mit den Gütern Ludwigs von der Asseburg? Wir erfahren in diesem Zusammenhang nicht, ob die kursächsische Interzession die Einquartierung dort hat verhindern können. Aber nach dem, was wir über das Gebaren der Wallensteinschen Regimenter auch schon in ihrem ersten Kriegsjahr wissen, dürften die Chancen nur gering gewesen sein, der Belegung mit Soldaten zu entkommen. So viel bewirkte die korrekte Anrede des Herzogs von Friedland dann auch nicht.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/87

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Politische Testamente aus der Zeit des Dreißigjährigen Kriegs

„Was macht eine gute Regierung aus? Frühneuzeitliche Antworten im Spiegel ausgewählter Quellen“: Unter diesem Titel stand meine Veranstaltung des abgelaufenen Wintersemesters, in der ich mit einigen Studierenden intensive Quellenlektüre betrieben habe. Eine typische frühneuzeitliche Quellengattung für diese Thematik sind bekanntermaßen Politische Testamente. Ausgewählt hatte ich dasjenige des bayerischen Kurfürsten Maximilian aus dem Jahr 1641 sowie das des sächsischen Kurfürsten Johann Georg von 1652. Damit standen Texte der beiden vielleicht bedeutendsten und mächtigsten Reichsfürsten ihrer Zeit im Mittelpunkt. Beide Kurfürsten haben zudem gemein, dass sie während der gesamten 30 Kriegsjahre regiert haben.

Gerade vor dem Hintergrund war es reizvoll, beide Testamente parallel zu behandeln. Die in beiden Texten behandelten Inhalte ließen sich gut vergleichen: Natürlich spielte die Konfession eine große Rolle, zur Sprache kamen u.a. auch die politische Ausrichtung und das Verhältnis zu Kaiser und Reich und nicht zuletzt Hausangelegenheiten sowie die Regelung der Nachfolge im Herrscheramt. Dies alles sind Aspekte, die dazu beigetragen haben, daß die Forschung sie als wichtige Meilensteine auf dem Weg zur frühmodernen Staatswerdung begriffen hat. Dazu paßte auch das Anliegen der Fürsten, ihren Regelungen eine möglichst (rechts)verbindliche Form zu geben, die über das rein moralische Gewicht hinaus den verpflichtenden Charakter des Testaments verdeutlichen sollte. Oftmals sollte der Nachfolger eidlich auf die Bestimmungen des Testaments verpflichtet werden, im Falle der Minderjährigkeit eines Nachfolgers wurden andere Testamentsvollstrecker und Vormundschaften bestimmt; in manchen Fällen wurden auch die Landstände eingebunden.

Vor dem Hintergrund solcher Bemühungen um Absicherung bietet das kursächsische Testament besondere Befunde, wie sich zunächst an der kaiserlichen Konfirmation zeigt, die einige Monate später, aber auch noch im Jahr 1652 eingeholt wurde. Vor allem aber wurde Johann Georgs Verfügung zusammen mit der kaiserlichen Konfirmation ungefähr im Jahr 1657 publiziert. Hier wurde also ganz bewußt und offensiv die Öffentlichkeit gesucht. Bemerkenswert ist dies insofern, als derartige Dokumente ansonsten dem arkanen Bereich des Politischen zugeordnet wurden; daß dieses Testament bereits zeitgenössisch in den Druck gegeben wurde, erscheint außergewöhnlich.

Wie läßt sich nun erklären, daß man in Kursachsen in dem Fall einen anderen Weg wählte? Man wird die Publikation kaum als voraufklärerischen Schritt bezeichnen, im Zuge dessen Kursachsen nun seine politischen Prinzipien der Reichsöffentlichkeit offen darzulegen sich anschickte. Man weiß vielmehr, daß der Kurfürst zu Lebzeiten die Nachfolgeregelung nicht bekannt machte, um internen Streit zu vermeiden (auch auf die Verpflichtung der Söhne auf das Testament durch deren Unterschriften hatte er verzichtet, wie ein Kodizill von 1653 erkennen ließ). Allerdings waren die Spannungen nach seinem Tod im Hause Wettin umso heftiger, und der Entschluß zur Publikation des Testaments war offenbar eine Flucht nach vorn gewesen, von der man sich eine stabilisierende Wirkung erhoffte. Gleichzeitig läßt sich daran erkennen, wie verzweifelt man um den Bestand jener Regelung kämpfte, die Kurfürst Johann Georg im Jahr 1652 verabschiedet hatte.

Beide Texte sind übrigens gut verfügbar. Maximilians Testament liegt bequem in der bekannten Edition der Politischen Testamente von Heinz Duchhardt vor (1986) sowie in der Ausgabe der Dokumente zur Geschichte von Staat und Gesellschaft in Bayern (bearb.v. Walter Ziegler, 1992). Das sächsische Pendant ist ca. 1657 im Druck erschienen; dieser ist mehrfach im VD17 nachgewiesen und als Digitalisat frei verfügbar (Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, Sammlung Ponickau). Für den universitären Unterricht hat sich der Mix aus zeitgenössischem Druck und moderner Edition gut bewährt: hier der Reiz des Authentischen, dort die moderne wissenschaftliche Aufbereitung einer Quelle. Anspruchsvoll für Studierende bleiben freilich beide Texte, das bedingen schon die frühneuhochdeutsche Sprache und der Inhalt.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/100

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