Eine fremde Schutzmacht

Nichts ist besser als ein eindeutiger Befehl. Und einen solchen bekam der ligistische Hauptmann von seinem Feldherrn Tilly: Wenn feindliche Streifparteien in diesem Gebiet auftauchten und man ihrer habhaft werden könne, habe er diese „stracks niedermachen zulaßen, oder gefenglich anzunehmen“. Auffällig ist die Reihenfolge der Anweisung, die das Niedermachen eindeutig gegenüber der Gefangennahme priorisiert. Auch dies machte unmißverständlich klar, daß der Hauptmann kompromißlos durchgreifen sollte.

Aufschlußreich ist wie so oft der Kontext dieser Anweisung: Tilly gab diesen Befehl im Mai 1630 an einen Hauptmann, dessen Einheit offenbar in der Grafschaft Mark stationiert war (Generalleutnant Tilly an Hauptmann Carivicre [?], Stade 13.5.1630, GStA PK I. HA Rep.

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Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/1222

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Gut dänisch oder kaiserlich?

Schlauer ist man meistens erst im Nachhinein, diese Erfahrung bestätigte sich bereits im Dreißigjährigen Krieg. Gerade Städte standen vielfach vor der schwierigen Entscheidung, genau im richtigen Moment den nötigen Gehorsam zu zeigen und ihre Loyalität unter Beweis zu stellen. Ein Beispiel dafür war die Stadt Buxtehude, die zum Erzstift Bremen gehörte. Im Zuge des Dänisch-Niedersächsischen Kriegs versicherte sich der dänische König Buxtehudes und legte Truppen in die Stadt. Es zeigte sich aber, daß die kaiserlichen Truppen unter Wallenstein und Tilly schnell nach Norden vorstießen und die Dänen eine Position nach der anderen räumen mußten. Wie sollte man sich nun verhalten: Gemeinsam mit den Dänen kämpfen oder sich der offenbar stärkeren Macht des Kaisers unterwerfen?

Welchen Weg Buxtehude eingeschlagen hat, ist in einer zeitgenössischen Schrift unter dem Titel „Buxtehuda Bellicosa“ aus dem Jahr 1628 nachgezeichnet. Vorgestellt und kommentiert wurde sie bereits vor fast 50 Jahren von Ingeborg Klettke-Mengel in: Heimatliches Buxtehude, Bd. 2, Buxtehude 1959, S.

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Quelle: https://dkblog.hypotheses.org/1153

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Zwickau wird kaiserlich

Am 18. August 1632 fiel die sächsische Stadt Zwickau in kaiserliche Hände. Wenn eine Stadt für eine Armee ihre Tore öffnen mußte, war dies immer ein banger Moment. Für Zwickau sollte es nicht so schlimm kommen, denn die Stadt wurde nicht im Sturm genommen, sondern ergab sich nach kurzer Belagerung den Kaiserlichen. Damit alles in geordneten Bahnen verlief, wurde am Tag zuvor (also am 17. August) eine sog. Kapitulation aufgesetzt, die das Miteinander von besiegter Stadt und siegreichem Militär regeln sollte. Es handelte sich also um einen Vertrag, der das Ergebnis eines Verhandlungsprozesses war. Sicher war das Militär in einer stärkeren Position, doch eine Stadt, die anbot, ihre Tore gutwillig zu öffnen, ersparte den Angreifern beträchtlichen Aufwand und nicht zuletzt auch einen deutlich höheren Blutzoll. Der „Zwickauische Accord“ ließ genau erkennen, an welchen Punkten die Stadt ihre eigenen Interessen verteidigt hatte.

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Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/1063

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Zahlenspiele – das Regiment Winterscheid, I

Bekanntermaßen ist das Hantieren mit Zahlangaben in der Geschichte eine tückische Sache. Zahlen suggerieren auf den ersten Blick konkrete Anschaulichkeit. Doch wer will schon alle überlieferten Zahlen glauben? Stets haben historische Akteure und ihre Chronisten versucht, Zahlen zu manipulieren. Gerade im militärischen Bereich ist dies der Fall, so daß mittlerweile Quellen, die Zahlangaben präsentieren, schnell unter den Generalverdacht der Verfälschung geraten. Dies gilt beispielsweise für astronomische Angaben über gegnerische Verluste und komplementär dazu lächerlich geringe Zahlen für die eigenen. Zahlen waren und sind oft genug einfach Propaganda pur.

Im Folgenden soll es nun nicht um derartige Manipulationen gehen, sondern ganz allgemein um Angaben über Truppenstärken. Wie stark war eigentlich eine Armee, die gerade den Winter überstanden hatte?

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Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/794

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Nürnberg hilft Kriegsgeschädigten

Anfang August 1629 wandte sich der Rat von Nürnberg direkt an den Kaiser. Es war ein Hilferuf, daß die vom kaiserlichen Militär geforderten Leistungen nicht mehr zu erbringen waren. Seit zehn Jahren seien viele Regimenter, ja ganze Armeen vorbeigekommen und hätten versorgt werden müssen. Der Rat sei es nun seinen Untertanen schuldig, auf die immensen Schäden und Verluste hinzuweisen, die man mit etlichen Tonnen Gold beziffern könne (siehe Franz Ludwig Freiherr von Soden, Kriegs- und Sittengeschichte der Reichsstadt Nürnberg vom Ende des sechzehnten Jahrhunderts bis zur Schlacht bei Breitenfeld 7. (17.) September 1631, 3. Theil: Von 1629 bis 1631, Erlangen 1862, S. 18 ff.). Mit dieser Eingabe tat der Rat der Reichsstadt, was üblicherweise in einer solchen Situation getan wurde: Man brachte seine Klagen vor, berief sich auf den stets erwiesenen Gehorsam und die allzeit bereitwillig geleisteten treuen Dienste und erhoffte sich daher nun eine Erleichterung von diesen unerträglichen Belastungen.

Der Rat beließ es aber nicht dabei, sondern wurde darüberhinaus am 28. August (a.St.) seinerseits aktiv (Stadtarchiv Nürnberg B 7 Nr. 35). Er beschloß, jeden der Untertanen, der durch die Einquartierung mit Soldaten belastet worden waren war, mit einer Summe von 20 bis 25 Talern zu unterstützen, je „nach gestalt seines Gütleins“. Offenbar war dem Rat durchaus bewußt geworden, daß es allein mit einer verringerten Belastung für die Nürnberger Untertanen nicht getan war; es bedurfte einer spürbaren Erleichterung, die direkt bei den Betroffenen ankommen sollte.

Bemerkenswert ist der Hinweis, daß es nicht nur um eine Unterstützung für diejenigen ging, die für den Unterhalt des Militärs aufzukommen hatten, sondern auch für diejenigen, „welche der Religion halber betrangt“ wurden: Kriegsbelastungen und konfessioneller Konflikt verschränkten sich hier also – vielleicht kein Zufall in einer Phase, als das Restitutionsedikt gerade erlassen worden war und für erhebliche Unruhe im Reich sorgte.

Eine Einschränkung machte der Ratsbeschluß aber insofern, als er verfügte, daß diese Gelder „vff ein geringe Zeit vor[zu]strecken“ seien: Es handelte sich also nicht um eine Erstattung der Schäden, sondern um eine Art Darlehen. Von Zinsen war hier nicht die Rede, immerhin. Trotzdem wird man der Stadt den Willen, soziale Härten abzufedern (um es modern auszudrücken), nicht absprechen wollen. Dabei sah sich die Reichsstadt in dieser Zeit mit einer wachsenden Zahl von Religionsflüchtlingen konfrontiert, die in der lutherischen Reichsstadt Zuflucht suchten. Nürnberg nahm viele von ihnen auf und unterstützte sie auch finanziell (Soden S. 44 f.).

Daß sich Nürnberg den von Einquartierungen belasteten Untertanen direkt zu helfen bemühte, war aber auch insofern eine kluge Maßnahme, als die Eingabe am Wiener Hof keine wirkliche Erleichterung brachte. Wallenstein beharrte ohnehin darauf, daß für seine Truppen kontribuiert wurde. Die andere, auch nicht geringe Belastung rührte von einquartierten Reitern des ligistischen Regiments Schönberg. Seit Ende 1628 hätten diese Truppen mehr als 88.000 Gulden gekostet, dazu wären noch Sachleistungen gekommen – so wiederum die Supplik an den Kaiser im August 1629. Doch auch auf dem Ligatag zu Mergentheim Ende 1629 wurden weiterhin Eingaben vorgebracht, die die Exzesse der ligistischen Reiterei bei Nürnberg beklagten (siehe Briefen und Akten, Bd. 2,5, S. 209 Anm.).

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/437

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Zum Hofstaat Tillys, II: Versorgungsfragen

Noch einmal zum Hofstaat, also dem Gefolge und der engeren Umgebung Tillys. Zwar bin ich, was die Identifizierung der in dem „Verzeichnus“ von 1623 genannten Personen angeht, zuletzt doch sehr schnell an Grenzen gestoßen. Und doch lassen sich noch einige weitere Erkenntnisse aus den in diesem Dokument gemachten Angaben ableiten. Dies bezieht sich vor allem auf die Art und Weise, wie die Versorgung des Tillyschen Gefolges organisiert wurde.

Aufschlußreich sind in diesem Verzeichnis nämlich die Angaben zu den Leistungen, die die genannten Personen beziehen sollten. So sollte Kriegskommissar Lerchenfeld 20 Pfund Brot und 15 Pfund Fleisch erhalten, dazu 4 Maß Wein und 16 Maß Bier – wohlgemerkt „yedes tags“! Sein Kollege Leiningen mußte mit 10 Pfund Brot und 6 Pfund Fleisch auskommen sowie mit 6 Maß Wein und 10 Maß Bier. Nach diesen Angaben könnte man auf den Gedanken kommen, daß im Gefolge Tillys ausufernde Gelage an der Tagesordnung waren.

Das dem so war, erscheint mir aber nicht sehr plausibel. Denn man wird davon ausgehen müssen, daß hinter den Namen Lerchenfeld und Leiningen nicht nur die genannten, sondern noch deutlich mehr Personen standen: eine ganze Schar an Bediensteten, vom Leibdiener über den Pferdeknecht bis hin zu Schreibern. Einen Hinweis darauf findet sich bei Lerchenfeld, dem auch noch die Versorgung von 12 Pferden zugestanden wird; bei Leiningen sind es acht Pferde: Das muß nicht bedeuten, daß Lerchenfeld elf und Leiningen sieben Bedienstete hatte. Denn hier wird man auch einige Ersatz- und Lasttiere einrechnen müssen – aber eben doch auch weiteres Personal, das den Kriegskommissaren zugearbeitet hat. Und genauso wird man auch die anderen Angaben auflösen müssen, die für die übrigens Personen ähnlich großzügige Tagesportionen beigemessen haben.

Die Tagesrationen gingen übrigens noch weiter. Für Lerchenfeld – bzw. „Lerchenfeld“, insofern wir jetzt davon ausgehen, daß hinter dem Namen noch ein paar Personen mehr stehen – waren zudem noch zwei Hennen pro Tag vorgesehen sowie ein halbes Kalb oder Schaf. Ähnliche Angaben gab es nicht bei allen anderen, aber eben doch bei einigen: Hier wird man eine gewisse Differenzierung erkennen wollen, die auch standesgemäße Unterschiede reflektierte. So hatten offenbar die Kommissare einen Status, der ihnen diese weiteren Leistungen zugestand; der Apotheker und Feldscherer hingegen bekamen diese zusätzlichen Vergütungen nicht.

Am Ende noch einmal die Frage, ob dies tatsächlich realistische Rationen waren, die von den Empfängern tagaus, tagein vertilgt wurden. Ich vermag es offen gestanden nicht wirklich einzuschätzen. Zu bedenken ist aber, daß es sich hier womöglich um Leistungen handelte, die nicht unbedingt zur tatsächlichen Konsumtion angesetzt waren. Nicht unüblich war es, solche Verpflegungsleistungen in sog. Ordonnanzen pauschal festzusetzen, die dann aber entweder in bar abzugelten waren oder von den Militärs weiterverkauft oder getauscht wurden. Wie auch immer, für die Dörfer, die hier das einquartierte Tillysche Gefolge zu versorgen hatten, bedeuteten diese täglich anfallenden Versorgungsgüter eine nicht zu unterschätzende Last – gerade auch vor dem Hintergrund, daß diese Leistungen nicht nur ein paar Tage, sondern mitunter wochen- und monatelang aufzubringen waren.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/410

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Einquartierungen im Gebiet von Fulda (1623)

Tilly ließ nicht mit sich reden: Die Einquartierung mußte sein. In dem Tenor schrieb er im November an den Fürstabt von Fulda, der sich darüber beschwert hatte, daß einige fuldische Dörfer doch „zur Contribution adsignirt worden“ seien(Generalleutnant Tilly an den Fürstabt Johann Bernhard von Fulda, Hersfeld 8.11.1623, Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen A 10, Bd. 2 Manuskripte II, Bd. 93: Fürstabtei Fulda fol. 183-183, 186‘ Ausf.). Die Klage des Fürstabts war nicht unbegründet, denn der Generalleutnant sprach in seiner Antwort selbst von seinem „steiffen vorsaz“, das Stift Fulda nicht mit Militär der Katholischen Liga zu belegen. Der ursprüngliche Plan konnte jedoch nicht umgesetzt werden. Tilly stellte fest, daß die bislang ausgeschriebenen Gebiete zur Kontribution nicht ausreichten; also war man gezwungen, „in der nähe noch etliche dorffschafften zur assistenz ahnzuwenden“.

Der Vorgang an sich war nicht spektakulär, die gesamte Organisation des Kriegswesens beruhte ja darauf, die Unterhaltung der Truppen aus dem Land zu bestreiten. Deswegen ging es in einem Feldzug immer auch darum, gute Quartiere für die eigenen Regimenter zu erwerben. Aber auch unter Verbündeten kam es deswegen zum Streit; der Konflikt zwischen der Armee der Liga und der kaiserlichen unter Wallenstein in den 1620er Jahren spielte sich vielfach vor diesem Hintergrund ab. Die Einquartierung im Gebiet der Fürstabtei Fulda berührte hingegen noch ein anderes Problem.

Denn der Fürstabt von Fulda war Mitglied der Katholischen Liga. Dieser Bund verstand sich nun als Defensivorganisation, deren vornehmstes Ziel es war, den Krieg von den Gebieten der Ligastände fernzuhalten. Konkret hieß das, daß auch Einquartierungen auf ligistischen Territorien zu vermeiden waren. Wofür sollte man Truppen unterhalten, wenn diese auf eigenem Gebiet unterhalten werden mußten und dort weitere Kosten und womöglich immense Schäden verursachten? Dieses Kalkül war Tilly natürlich sehr wohl bewußt und wurde ihm von den Ligaständen auch immer wieder neu vorgehalten.

Dabei ging es Tilly hier gar nicht um Fulda; er hatte seine Truppen im hessischen Raum einlogiert, um den Landgrafen von Hessen-Kassel in Schach zu halten, einen calvinistischen Reichsfürsten, der aus kaiserlich-ligistischer Perspektive ein Unruhestifter war. Entsprechend war Tillys Hauptquartier in dieser Phase des Kriegs in Hersfeld, ein Stift, das zu Anfang des Jahrhunderts säkularisiert worden und an Hessen-Kassel gefallen war. Gleichwohl konnte der ligistische Generalleutnant Fulda nicht verschonen.

Doch er bemühte sich, daß diese Einquartierung so glimpflich wie möglich ablief. Es wurden nicht reguläre Truppen einquartiert, vielmehr ging es Tilly darum, seinen „Hofstaat“ unterzubringen: Auch der Feldherr der Liga hatte ein eigenes Gefolge, das versorgt werden mußte. Vor allem waren es Mitglieder der Militärverwaltung und einige weitere Offiziere samt ihrer Dienerschaft. Mochte auch deren Unterhaltung nicht ganz billig sein, war es eben doch nicht die wilde Soldateska, mit der man sonst klarkommen mußte. Und Tilly hatte noch einen Trost bereit: Er sagte dem Fürstabt zu, „vff andere begebenheiten“ das Stift „in ein vnd anderen nach möglichen dingen zuuerschonen“. Ob er selbst daran glaubte?

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/405

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Die ausgewürfelte Einquartierung

Seit einigen Wochen ist erkennbar, daß im Blog “1628 Wertheim” die Hexenverfolgungen in eine entscheidende Phase treten: Im aktuellen blogpost wird erneut von Hinrichtungen berichtet. Gleichzeitig – und gerade wegen dieser nachgezeichneten Synchronität der Ereignisse schätze ich diesen Blog so sehr – passieren auch andere, teils banale, teils aufsehenerregende und einschneidende Dinge: so etwa der Weindurst des Kurfürsten von Mainz auf der einen, aber eben auch Einquartierungsfragen auf der anderen Seite. Bei letzteren klinke ich mich ein.

Nun gehören Einquartierungen zu den Alltäglichkeiten des Dreißigjährigen Kriegs; im dk-blog haben wir schon mehrfach diese Thematik berührt. Ein wichtiger Aspekt dabei war stets die Frage, wie eine solche Einquartierung organisiert wird: wo und bei wem werden wie viele Soldaten zu welchen Konditionen untergebracht? Zur Frage, wie das konkrete Quartier ausgewählt wird, bietet Wertheim ein sehr auffälliges Beispiel: Denn Anfang Mai 1629 haben sich, als es darum ging, 30 Reiter des Regiments Schönberg unterzubringen, betroffene Adlige (also offenbar Grundherren) darauf geeinigt, den Ort, der die Söldner aufnehmen sollte, durch das Zufallsprinzip zu bestimmen. Sie spielten darum, und am Ende traf es Allersheim.

Nun handelte es sich bei einem Losentscheid (und ein Spiel wird man darunter rechnen können) um eine Form der Entscheidungsfindung, die völlig unabhängig von ständischen Hierarchien und Abhängigkeiten funktionierte. Das mag auch die adligen Herren bewogen haben, auf dieses Verfahren zurückzugreifen. Dabei nahmen sie allerdings eine Entscheidung in Kauf, die unter Sachgesichtspunkten schlecht war. Im Fall Allersheim bedeutete dies, daß dieser Ort Söldner aufnehmen mußte, obwohl er bereits Einquartierungen zu ertragen hatte. Also einfach nur Pech für Allersheim?

Die Militärorganisation hatte zu dieser Zeit längst Strukturen ausgebildet, die solche Fehlentscheidungen zu verhindern suchten. In Gestalt der Kriegskommissare gab es zuständige Beamte, die auch für Einquartierungen zuständig waren und mit den Behörden vor Ort eine wenn möglich allseits akzeptable Lösung auszuloten suchten. Auch auf Seiten der betroffenen Landschaften gab es oft schon Kommissare, die die Belange der Region vertraten. Daß allein die Einrichtung solcher Kommissariate Härten bei der Quartiervergabe nicht ausschließen konnte, kann man sich leicht vorstellen. Wichtig bleibt jedoch, daß es beiderseits das Bemühen gab, eine nach Möglichkeit konsensuale Entscheidung herbeizuführen. Eine Quartierzuweisung durch Losentscheid oder durchs Spielglück konterkarierte nun genau diese Ansätze zur Kooperation zwischen Landes- und Militärbehörden. Insofern stellt das Beispiel Wertheim / Allersheim im Mai 1629 durchaus einen Sonderfall dar.

Allersheim hat sich übrigens mit dieser Entscheidung nicht abfinden wollen – gut verständlich, denn hier ging es um Überlebensfragen. Ob man bei den Adligen noch einmal rückgefragt und um eine Modifizierung der Entscheidung gebeten hat, ist nicht ersichtlich. Aber beim Fürstbischof von Würzburg hat man in dieser Sache suppliziert. Das war kein Zufall, denn Otto Friedrich von Schönberg, der Oberst des betreffenden ligistischen Kavallerieregiments, war gleichzeitig auch würzburgischer Geheimer Rat. Die Allersheimer richteten ihre Bitte also nicht an ihre eigene Herrschaft, sondern an die Obrigkeit des Obersten selbst – sicher kein ungeschickter Schachzug. Ob sie damit Erfolg hatten, läßt sich derzeit nicht nachvollziehen.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/275

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Pommersche Gravamina, Teil VI – politische Destabilisierung

Ein letztes Mal zu der Flugschrift, in der die Gesandtschaft des Herzogtums Pommern auf dem Regensburger Kurfürstentag auf die unerträglichen Zustände in ihrem Land hinwies. Jenseits der Gravamina über die Ausschreitungen der in Pommern einquartierten Truppen ist ein Aspekt festzuhalten, der meist unausgesprochen mitschwingt, in wenigen Passagen dieser Beschwerdeschrift dann auch explizit benannt wird. So heißt es an einer Stelle: „Vnd lassen sich zum 30. theils der Officirer noch wol verlauten / daß sie / vnd nicht der Landsfürst vber die Vnterthanen im Lande zu gebiethen haben.“ (S. 9, Nr. 30) Was hier formuliert wird, ist nichts weniger als der Anspruch des Militärs, die landesherrliche Souveränität völlig an die Seite zu drücken und die obrigkeitlichen Kompetenzen für sich selbst zu reklamieren.

An der Machtlosigkeit des Herzogs von Pommern war gar nicht zu zweifeln. Wer konnte der kaiserlichen Armee widerstehen, die in den vergangenen Jahren jeden Gegner im Feld besiegt hatte (die unglückliche Belagerung vor Stralsund lassen wir hier mal außen vor) und allein durch ihre schiere Masse jeden Widerstand zu erdrücken schien? Am Ende der Flugschrift findet sich eine Beilage, die ein Verzeichnis der in Pommern stationierten Truppen enthält: Dort ist von 19 Regimentern Infanterie und Kavallerie mit insgesamt 163 Kompagnien die Rede. Natürlich waren dies erst einmal Einheiten, über deren Ist-Stärke kaum Klarheit zu erzielen war. Doch auch wenn Abgänge durch Krankheit und Desertion die Truppenstärke reduziert hatte, blieb eine gewaltige Militärmacht im Lande. Auch dies gehörte zum Prinzip Wallensteinscher Kriegführung: Es wurden so viele Einheiten in ein Territorium gelegt, daß Widerstand zwecklos war – und mit der militärischen Dominanz ließen sich auch politische Ziele erreichen.

Pommern selbst befand sich in einer besonders schwierigen Situation. Herzog Bogislaw XIV. war der letzte Vertreter des Greifenhauses, seine Ehe kinderlos: Das Herzogtum stand also vor einer offenen Nachfolge, und die Prätendenten begannen bereits, sich in Position zu bringen – kein Wunder, war das Territorium an der Ostseeküste mitsamt der Odermündung auch von besonderem strategischen Wert: für den südlichen Nachbarn Brandenburg, für das von einem dominium maris Baltici träumende Schweden wie auch für eine kaiserliche Politik, die ihren Feldherrn zum „Admiral der baltischen und ozeanischen Meere“ bestimmte. Angesichts dieser Machtinteressen war Wallensteins Urteil über Bogislaw fatal: Der Herzog von Pommern sei ein einfältiger Herr, ja einen armen Tropf nannte er ihn ein anderes Mal (Golo Mann, S. 361).

So besehen erschien die massive Truppenpräsenz des kaiserlichen Heeres in Pommern durchaus sinnvoll. Und doch wird man über den speziellen Fall Pommerns hinaus sehen müssen, daß es viele Maßnahmen gab, die unabhängig von einem übergeordneten Machtkalkül das Herzogtum erschütterten: Wenn kaiserliche Offiziere Zölle erhoben und neue Zölle einführten, den pommerschen Untertanen eigene Pässe ausstellten und über sie auch „in causis ciuilibus“ Gerichtsurteile verhängten (S. 9 f., Nr. 27, 30-32) – von den Eingriffen in die konfessionellen Verhältnisse des Landes gar nicht zu reden (vgl. Pommersche Gravamina, Teil II) –, dann wird deutlich, daß eine Einquartierung immer auch eine potentielle politische Destabilisierung bedeutete. Jede Landesobrigkeit sah sich nun einer konkurrierenden Herrschaftsinstanz gegenüber, die die Macht hatte, die landesherrliche Souveränität auszuhöhlen und Kompetenzen an sich zu ziehen.

Wenn also Feldmarschall Torquato Conti, der Kommandeur über die kaiserlichen Truppen in Pommern, von einer pommerschen Delegation ultimativ die Zahlung der Ausstände für seine Truppen forderte, und „solten sie sich auch biß auffs Hembde außziehen müssen“ (so wurde er in der Flugschrift zitiert: S. 16), so war dies nicht nur eine brüske Drohung, sondern auch der klare Verweis darauf, daß der Herzog in diesem Land nicht mehr viel zu sagen hatte.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/159

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Pommersche Gravamina, Teil IV – Kommunikationsprobleme

Ein weiteres Mal zu der Flugschrift, in der die pommersche Gesandtschaft ihre Beschwerden auf dem Regensburger Kurfürstentag schriftlich fixiert hatte. An dieser Stelle möchte ich aus der Masse der vorgetragenen Ausschreitungen, die das Land infolge der Quartiernahme durch Wallensteins Truppen zu ertragen hatte, einen Punkt herausgreifen. Das Gravamen Nr. 43 erwähnt, daß das Oberkommando über die einquartierten Truppen „nun ein geraume Zeit her frembden vnd außländischen Personen“ anvertraut worden sei. Nun sei es aber schwierig, in Pommern jemanden zu finden, der der italienischen Sprache mächtig sei, und so könne man die Beschwerden nicht wirklich vorbringen.

Nicht explizit genannt, aber gemeint war hier Torquato Conti, der als Feldmarschall das Oberkommando innehatte. Er war Italiener, und sicherlich waren auch weitere Offiziere in seinem engeren Umfeld Italiener. Für die kaiserliche Armee war dies nicht ungewöhnlich, wie die Karrieren von Piccolomini, Gallas und Montecuccoli zeigen. Ob Conti nur Italienisch konnte und nicht auch zumindest ein wenig Deutsch verstand, sei an der Stelle einmal dahingestellt. (Natürlich gab es in seiner Feldkanzlei Sekretäre, die den Schriftverkehr auf Deutsch erledigten; am Ende der Flugschrift ist ja ein solches Schreiben von Conti mitabgedruckt.) Das pommersche Gravamen verweist jedoch auf den Umstand, daß der Krieg Angehörige vieler europäischer Nationen ins Reich brachte – und damit die direkte Verständigung nicht nur unter den Militärs, sondern eben auch zwischen fremdsprachigen Militärs und der einheimischen Bevölkerung schwierig wurde.

Tatsächlich gibt es vielfache (Selbst-)Zeugnisse, in denen man sich über die fremdartigen Nationen wunderte. Dies betraf Italiener, Spanier und Franzosen genauso wie Iren, Engländer und Schotten und nicht zuletzt die als sehr fremdartig wahrgenommenen Finnen und Lappländer; hinzu kamen auch „Croaten“ und „Pollacken“, wobei diese Begriffe nicht nur eine Volkszugehörigkeit, sondern vielfach auch die Waffengattung der leichten Reiterei bezeichneten. Dieses Aufeinandertreffen war nicht zwangsläufig von Konflikten geprägt, aber wie die pommersche Flugschrift verdeutlicht, konnte es doch Kommunikationsstörungen geben, die den Umgang miteinander deutlich erschwerten.

Gerade die Situation, in der Vertreter einer Landschaft ihre Suppliken vor einem Kommandeur vortragen wollten und merkten, daß sie mit ihrer geübten Rhetorik einfach aufgrund der Sprachbarriere nicht weiterkamen und die üblichen Mechanismen von Supplik und Gnadenerweis nicht mehr greifen konnten, läßt erkennen, wie hilflos und ausgeliefert man sich womöglich den Militärs gegenüber empfand. Daß diese Hilflosigkeit in der Sprachlosigkeit begründet war, zeigt im Weiteren, wie gefährlich diese Konstellation war: Wenn man gar nicht mehr miteinander reden konnte und die Kommunikation in einem totalen Desaster endete, war der Schritt von der Sprachlosigkeit hin zur Sprache der Gewalt nicht mehr weit. Dies ist der Kern des Problems, der in Gravamen Nr. 43 angesprochen wird.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/155

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