Ein Urlaubsgesuch

Man kann ja nicht nur arbeiten, und jeder muß sich ab und zu um seine privaten Dinge kümmern: Grund genug, einmal Urlaub zu nehmen! Genau dies hatte Christoph von Lerchenfeld vor, der als bayerischer Kriegskommissar im Heer der Katholischen Liga diente. Er hatte seinen Dienstherrn Kurfürst Maximilian von Bayern darum gebeten, für eine gewisse Zeit „heraufreisen“, also zurück nach Bayern kommen zu dürfen. Der Kurfürst antwortete ihm am 1. Februar 1628 (Bay HStA, Kurbayern Äußeres Archiv 2379 fol. 42-43 Konzept).

Bevor sich Maximilian zu diesem Punkt äußerte, ging er zunächst auf eine Reihe von anderen Themen ein: Da gab es noch Versorgungsfragen für die Besatzung der Festung Wolfenbüttel zu regeln, die erst kürzlich, zu Weihnachten 1627 vor den Truppen der Liga kapituliert hatte. Gleichzeitig ging die Belagerung der Festung Stade weiter, und die dort eingesetzten Truppen sollten durch Leistungen der Städte Braunschweig, Hildesheim und anderer unterstützt werden; auch Gelder für die Soldzahlungen sollten – darauf wies der Kurfürst eigens hin – „zu etwas erschonung der cassa“ (gemeint war die Kriegskasse der Liga) von diesen Städten mitaufgebracht werden. Schließlich ging es um die in Wolfenbüttel erbeutete Artillerie: was mit diesen Geschützen zu tun sei und vor allem, wie man sie kostengünstig nach Bayern bringen könnte, war ein noch offenes Thema.

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Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/859

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Ein Urlaubsgesuch

Man kann ja nicht nur arbeiten, und jeder muß sich ab und zu um seine privaten Dinge kümmern: Grund genug, einmal Urlaub zu nehmen! Genau dies hatte Christoph von Lerchenfeld vor, der als bayerischer Kriegskommissar im Heer der Katholischen Liga diente. Er hatte seinen Dienstherrn Kurfürst Maximilian von Bayern darum gebeten, für eine gewisse Zeit „heraufreisen“, also zurück nach Bayern kommen zu dürfen. Der Kurfürst antwortete ihm am 1. Februar 1628 (Bay HStA, Kurbayern Äußeres Archiv 2379 fol. 42-43 Konzept).

Bevor sich Maximilian zu diesem Punkt äußerte, ging er zunächst auf eine Reihe von anderen Themen ein: Da gab es noch Versorgungsfragen für die Besatzung der Festung Wolfenbüttel zu regeln, die erst kürzlich, zu Weihnachten 1627 vor den Truppen der Liga kapituliert hatte. Gleichzeitig ging die Belagerung der Festung Stade weiter, und die dort eingesetzten Truppen sollten durch Leistungen der Städte Braunschweig, Hildesheim und anderer unterstützt werden; auch Gelder für die Soldzahlungen sollten – darauf wies der Kurfürst eigens hin – „zu etwas erschonung der cassa“ (gemeint war die Kriegskasse der Liga) von diesen Städten mitaufgebracht werden. Schließlich ging es um die in Wolfenbüttel erbeutete Artillerie: was mit diesen Geschützen zu tun sei und vor allem, wie man sie kostengünstig nach Bayern bringen könnte, war ein noch offenes Thema.

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Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/859

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Niederländische Kriegsartikel, III

Noch einmal zu den Kriegsartikeln der Generalstaaten: Natürlich richtete sich das Hauptaugenmerk der Kriegsartikel nicht auf die Einhaltung religiöser Normen. Das Funktionieren der militärischen Organisation stand erwartungsgemäß im Mittelpunkt der Verordnungen. Nicht ganz klar wird aber die inhaltliche Systematik der Regulierungen. Im Folgenden greife ich daher einige Beobachtungen heraus, die mir besonders aufgefallen sind.

Viele Artikel kreisten um die militärische Obrigkeit, die auf unbedingten Gehorsam drängte und entsprechende Freiheiten der Söldner zurückdrängen und einhegen wollte. Nicht nur die Verhöhnung Gottes oder der Kirchendiener wurde unter Strafe gestellt, ebenso auch die Verspottung der Obrigkeit – wer so etwas tat, sollte „ohn einige Gnad am Leben gestraffet werden“ (Nr. 9). Andernorts wurde noch einmal Befehlsverweigerung thematisiert, dabei auch gleich Übergriffe gegen Offiziere (Nr. 38, auch 58).

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Quelle: https://dkblog.hypotheses.org/787

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Zum Hofstaat Tillys, II: Versorgungsfragen

Noch einmal zum Hofstaat, also dem Gefolge und der engeren Umgebung Tillys. Zwar bin ich, was die Identifizierung der in dem „Verzeichnus“ von 1623 genannten Personen angeht, zuletzt doch sehr schnell an Grenzen gestoßen. Und doch lassen sich noch einige weitere Erkenntnisse aus den in diesem Dokument gemachten Angaben ableiten. Dies bezieht sich vor allem auf die Art und Weise, wie die Versorgung des Tillyschen Gefolges organisiert wurde.

Aufschlußreich sind in diesem Verzeichnis nämlich die Angaben zu den Leistungen, die die genannten Personen beziehen sollten. So sollte Kriegskommissar Lerchenfeld 20 Pfund Brot und 15 Pfund Fleisch erhalten, dazu 4 Maß Wein und 16 Maß Bier – wohlgemerkt „yedes tags“! Sein Kollege Leiningen mußte mit 10 Pfund Brot und 6 Pfund Fleisch auskommen sowie mit 6 Maß Wein und 10 Maß Bier. Nach diesen Angaben könnte man auf den Gedanken kommen, daß im Gefolge Tillys ausufernde Gelage an der Tagesordnung waren.

Das dem so war, erscheint mir aber nicht sehr plausibel. Denn man wird davon ausgehen müssen, daß hinter den Namen Lerchenfeld und Leiningen nicht nur die genannten, sondern noch deutlich mehr Personen standen: eine ganze Schar an Bediensteten, vom Leibdiener über den Pferdeknecht bis hin zu Schreibern. Einen Hinweis darauf findet sich bei Lerchenfeld, dem auch noch die Versorgung von 12 Pferden zugestanden wird; bei Leiningen sind es acht Pferde: Das muß nicht bedeuten, daß Lerchenfeld elf und Leiningen sieben Bedienstete hatte. Denn hier wird man auch einige Ersatz- und Lasttiere einrechnen müssen – aber eben doch auch weiteres Personal, das den Kriegskommissaren zugearbeitet hat. Und genauso wird man auch die anderen Angaben auflösen müssen, die für die übrigens Personen ähnlich großzügige Tagesportionen beigemessen haben.

Die Tagesrationen gingen übrigens noch weiter. Für Lerchenfeld – bzw. „Lerchenfeld“, insofern wir jetzt davon ausgehen, daß hinter dem Namen noch ein paar Personen mehr stehen – waren zudem noch zwei Hennen pro Tag vorgesehen sowie ein halbes Kalb oder Schaf. Ähnliche Angaben gab es nicht bei allen anderen, aber eben doch bei einigen: Hier wird man eine gewisse Differenzierung erkennen wollen, die auch standesgemäße Unterschiede reflektierte. So hatten offenbar die Kommissare einen Status, der ihnen diese weiteren Leistungen zugestand; der Apotheker und Feldscherer hingegen bekamen diese zusätzlichen Vergütungen nicht.

Am Ende noch einmal die Frage, ob dies tatsächlich realistische Rationen waren, die von den Empfängern tagaus, tagein vertilgt wurden. Ich vermag es offen gestanden nicht wirklich einzuschätzen. Zu bedenken ist aber, daß es sich hier womöglich um Leistungen handelte, die nicht unbedingt zur tatsächlichen Konsumtion angesetzt waren. Nicht unüblich war es, solche Verpflegungsleistungen in sog. Ordonnanzen pauschal festzusetzen, die dann aber entweder in bar abzugelten waren oder von den Militärs weiterverkauft oder getauscht wurden. Wie auch immer, für die Dörfer, die hier das einquartierte Tillysche Gefolge zu versorgen hatten, bedeuteten diese täglich anfallenden Versorgungsgüter eine nicht zu unterschätzende Last – gerade auch vor dem Hintergrund, daß diese Leistungen nicht nur ein paar Tage, sondern mitunter wochen- und monatelang aufzubringen waren.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/410

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Die ausgewürfelte Einquartierung

Seit einigen Wochen ist erkennbar, daß im Blog “1628 Wertheim” die Hexenverfolgungen in eine entscheidende Phase treten: Im aktuellen blogpost wird erneut von Hinrichtungen berichtet. Gleichzeitig – und gerade wegen dieser nachgezeichneten Synchronität der Ereignisse schätze ich diesen Blog so sehr – passieren auch andere, teils banale, teils aufsehenerregende und einschneidende Dinge: so etwa der Weindurst des Kurfürsten von Mainz auf der einen, aber eben auch Einquartierungsfragen auf der anderen Seite. Bei letzteren klinke ich mich ein.

Nun gehören Einquartierungen zu den Alltäglichkeiten des Dreißigjährigen Kriegs; im dk-blog haben wir schon mehrfach diese Thematik berührt. Ein wichtiger Aspekt dabei war stets die Frage, wie eine solche Einquartierung organisiert wird: wo und bei wem werden wie viele Soldaten zu welchen Konditionen untergebracht? Zur Frage, wie das konkrete Quartier ausgewählt wird, bietet Wertheim ein sehr auffälliges Beispiel: Denn Anfang Mai 1629 haben sich, als es darum ging, 30 Reiter des Regiments Schönberg unterzubringen, betroffene Adlige (also offenbar Grundherren) darauf geeinigt, den Ort, der die Söldner aufnehmen sollte, durch das Zufallsprinzip zu bestimmen. Sie spielten darum, und am Ende traf es Allersheim.

Nun handelte es sich bei einem Losentscheid (und ein Spiel wird man darunter rechnen können) um eine Form der Entscheidungsfindung, die völlig unabhängig von ständischen Hierarchien und Abhängigkeiten funktionierte. Das mag auch die adligen Herren bewogen haben, auf dieses Verfahren zurückzugreifen. Dabei nahmen sie allerdings eine Entscheidung in Kauf, die unter Sachgesichtspunkten schlecht war. Im Fall Allersheim bedeutete dies, daß dieser Ort Söldner aufnehmen mußte, obwohl er bereits Einquartierungen zu ertragen hatte. Also einfach nur Pech für Allersheim?

Die Militärorganisation hatte zu dieser Zeit längst Strukturen ausgebildet, die solche Fehlentscheidungen zu verhindern suchten. In Gestalt der Kriegskommissare gab es zuständige Beamte, die auch für Einquartierungen zuständig waren und mit den Behörden vor Ort eine wenn möglich allseits akzeptable Lösung auszuloten suchten. Auch auf Seiten der betroffenen Landschaften gab es oft schon Kommissare, die die Belange der Region vertraten. Daß allein die Einrichtung solcher Kommissariate Härten bei der Quartiervergabe nicht ausschließen konnte, kann man sich leicht vorstellen. Wichtig bleibt jedoch, daß es beiderseits das Bemühen gab, eine nach Möglichkeit konsensuale Entscheidung herbeizuführen. Eine Quartierzuweisung durch Losentscheid oder durchs Spielglück konterkarierte nun genau diese Ansätze zur Kooperation zwischen Landes- und Militärbehörden. Insofern stellt das Beispiel Wertheim / Allersheim im Mai 1629 durchaus einen Sonderfall dar.

Allersheim hat sich übrigens mit dieser Entscheidung nicht abfinden wollen – gut verständlich, denn hier ging es um Überlebensfragen. Ob man bei den Adligen noch einmal rückgefragt und um eine Modifizierung der Entscheidung gebeten hat, ist nicht ersichtlich. Aber beim Fürstbischof von Würzburg hat man in dieser Sache suppliziert. Das war kein Zufall, denn Otto Friedrich von Schönberg, der Oberst des betreffenden ligistischen Kavallerieregiments, war gleichzeitig auch würzburgischer Geheimer Rat. Die Allersheimer richteten ihre Bitte also nicht an ihre eigene Herrschaft, sondern an die Obrigkeit des Obersten selbst – sicher kein ungeschickter Schachzug. Ob sie damit Erfolg hatten, läßt sich derzeit nicht nachvollziehen.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/275

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