Leichenpredigten und Trauerzeremoniell der geistlichen Kurfürsten

Im Fokus dieser Mainzer Dissertation unter dem vollen Titel “Leichenpredigten und Trauerzeremoniell der geistlichen Kurfürsten. Studien zum Bischofsideal und zur Sepulkralkultur in der Germania Sacra zwischen Westfälischem Frieden und Säkularisation” stehen 64 Leichenpredigten, die von 1648 bis zum Ende des Alten Reichs im Rahmen von Trauergottesdiensten auf die geistlichen Kurfürsten von Köln, Mainz und Trier gehalten wurden. Jan Turinski möchte die „ideengeschichtliche bzw. normvermittelnde Dimension“ (S. 40) dieser von der Forschung zu katholischen Territorien lange stiefmütterlich behandelten Quellengattung untersuchen. Konkret fragt er danach, welche zeitgenössischen Idealvorstellungen des kurerzbischöflichen Amtes durch die Leichenpredigten transportiert werden sollten. Dabei liegt der Arbeit die Annahme zugrunde, Leichenpredigten seien „zentrales Element der Memoria und Repräsentation“ gewesen, um einerseits die Erinnerung an den Verstorbenen dauerhaft zu sichern (S. 14) und der Nachwelt gleichzeitig „Leitbilder politischen, sozialen und christlichen Handelns vor Augen“ zu führen (S. 20).



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Quelle: http://histrhen.landesgeschichte.eu/2024/09/rezension-turinski-trauerzeremoniell-kurfuersten-gatzen/

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Zwei Heilige gegen Erzbischof Engelbert von Köln?

Abb. 1: Typar aus Vilich, Rheinland 13. Jahrhundert, Messing, gegossen, vergoldet, 8,2 x 6,5 x 1,8 cm (mit Handhabe), Quelle: Kunsthaus Lempertz, Saša Fuis Photographie

Im Rahmen unseres von der Transdisciplinary Research Area 5 (TRA 5) finanzierten Projektes „,Kleine‘ und ‚Große Welten‘ in der Vormoderne. Agency und asymmetrische Herrschaftskommunikation in lokaler Perspektive“ spielt u.a. die Frage nach den Medien eine Rolle, die ‚kleinere‘ Herrschaftsträger nutzten, um ihre Positionen auch gegenüber den ‚Großen Welten‘ deutlich zu machen und Einfluss zu nehmen. Ein Beispiel für die Vielfalt an Möglichkeiten ist das mutmaßlich zweite Siegel des Vilicher Frauenkonventes, dessen Entstehung in die 1220er Jahre datiert wird[1].

Der Frauenkonvent in Vilich wurde um 980 von dem adeligen Ehepaar Megingoz und Gerberga gegründet und 987 durch König Otto III.

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Quelle: http://histrhen.landesgeschichte.eu/2023/07/vilich-konventssiegel-engelbert-koeln-stieldorf/

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Verstecktes Eigenlob

Bonner Münster; Bildquelle wikicommons

Grabdenkmäler erfüllen mehrere Funktionen: Sie dienen der Memoria und Repräsentation des Verstorbenen sowie des von ihm ausgeübten Amtes oder auch seiner Familie. Dass sie aufgrund ihres repräsentativen Charakters zur Vermittlung politischer Inhalte genutzt und von unterschiedlichen Auftraggebern manchmal sogar Jahrhunderte nach dem Tod des Verstorbenen vereinnahmt wurden, zeigt die Grabinschrift des Kölner Erzbischofs Engelbert II. von Valkenburg (1261–1274) im Bonner Münster.[1]

Diese ist in mehrerlei Hinsicht bemerkenswert: Neben dem Bestattungsort – die Kölner Erzbischöfe wurden seit dem Spätmittelalter mit wenigen Ausnahmen im Kölner Dom beigesetzt – fallen die Schrift sowie der Inhalt der Grabinschrift auf. Letzterer weist nur wenige der Bestandteile auf, die für eine Grabinschrift üblich waren, denn es fehlen Angaben zum Todestag, der Grabstätte sowie eine Aufforderung zur Fürbitte für den Verstorbenen. Außer dem Namen und Amt des Verstorbenen – Engelbertus de Falkenburg Archiepis(copus) Col(oniensis) – bietet die Inschrift keine weiteren Informationen über diesen. Stattdessen steht das Lob der Stadt Bonn, welche hier mit der antiken Stadt Verona gleichgesetzt wird, als Bestattungsort im Fokus der Grabinschrift: floreat · in · celis · tua · laus · Verona · fidelis ·filia · tu · matris · Engilberti · qua · patris · Que · sua · metropolis · non · habet · ossa · colis (Dein Ruhm, treues Verona, möge in den Himmeln erstrahlen! Als Tochter der Mutter und des Vaters Engelbert pflegst du seine Gebeine, die die Bischofsstadt nicht besitzt).

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Quelle: http://histrhen.landesgeschichte.eu/2023/02/verstecktes-eigenlob-grabinschrift-engelbert-valkenberg-clegg/

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Verstecktes Eigenlob

Bonner Münster; Bildquelle wikicommons

Grabdenkmäler erfüllen mehrere Funktionen: Sie dienen der Memoria und Repräsentation des Verstorbenen sowie des von ihm ausgeübten Amtes oder auch seiner Familie. Dass sie aufgrund ihres repräsentativen Charakters zur Vermittlung politischer Inhalte genutzt und von unterschiedlichen Auftraggebern manchmal sogar Jahrhunderte nach dem Tod des Verstorbenen vereinnahmt wurden, zeigt die Grabinschrift des Kölner Erzbischofs Engelbert II. von Valkenburg (1261–1274) im Bonner Münster.[1]

Diese ist in mehrerlei Hinsicht bemerkenswert: Neben dem Bestattungsort – die Kölner Erzbischöfe wurden seit dem Spätmittelalter mit wenigen Ausnahmen im Kölner Dom beigesetzt – fallen die Schrift sowie der Inhalt der Grabinschrift auf. Letzterer weist nur wenige der Bestandteile auf, die für eine Grabinschrift üblich waren, denn es fehlen Angaben zum Todestag, der Grabstätte sowie eine Aufforderung zur Fürbitte für den Verstorbenen. Außer dem Namen und Amt des Verstorbenen – Engelbertus de Falkenburg Archiepis(copus) Col(oniensis) – bietet die Inschrift keine weiteren Informationen über diesen. Stattdessen steht das Lob der Stadt Bonn, welche hier mit der antiken Stadt Verona gleichgesetzt wird, als Bestattungsort im Fokus der Grabinschrift: floreat · in · celis · tua · laus · Verona · fidelis ·filia · tu · matris · Engilberti · qua · patris · Que · sua · metropolis · non · habet · ossa · colis (Dein Ruhm, treues Verona, möge in den Himmeln erstrahlen! Als Tochter der Mutter und des Vaters Engelbert pflegst du seine Gebeine, die die Bischofsstadt nicht besitzt).

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Quelle: http://histrhen.landesgeschichte.eu/2023/02/verstecktes-eigenlob-grabinschrift-engelbert-valkenberg-clegg/

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Verwaltete Herrschaft. Die kurkölnischen Residenzen im Spätmittelalter

Residenzen, verstanden als vorrangiger Aufenthaltsort eines Fürsten und Sitz der zentralen landesherrlichen Behörden, verbindet man – jedenfalls was die deutsche Geschichte betrifft – vor allem mit der frühen Neuzeit. Das sieht auch im Falle Kurkölns nicht anders aus, wo Bonn ausgangs des 16. Jahrhunderts definitiv zur Residenz des Kurfürst-Erzbischofs avancierte.

Die Wurzeln der Residenzbildung reichen ins Spätmittelalter zurück, auch wenn das landesherrliche Regiment des Kölner Erzbischofs damals – wie für umfangreiche Territorialherrschaften der Zeit durchaus üblich – noch stark der mittelalterlichen „Reiseherrschaft“ verhaftet war. Diesem Prozess, in dem sich einige Orte von anderen absetzen, weil sich in ihnen die kurfürstliche Landesherrschaft sozusagen „verfestigt“, widmet sich der für die rheinische und insbesondere Kölner Geschichte des Spätmittelalters bestens ausgewiesene Klaus Militzer in seiner neuesten Monographie „Verwaltete Herrschaft“.

Schon der einleitende Abriss über die Residenzenforschung in Deutschland legt freilich einen „wunden“ Punkt offen: einen allgemeinen Konsens, welche Funktionen und Merkmale eine Residenz ausmachen, gibt es in der Geschichtswissenschaft nicht. Insofern kann man bei der Bestimmung und Konturierung spätmittelalterlicher Residenzorte nicht mit festgefügten Parametern arbeiten, sondern muss gewisse Unschärfen in Kauf nehmen. Das bietet immerhin den hermeneutischen Vorteil, dass die Eigentümlichkeiten der jeweiligen Landesherrschaft stärker hervortreten.

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Quelle: http://histrhen.landesgeschichte.eu/2021/04/rezension-residenzen-kurkoeln-weller/

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