Aquarell vom Brand des Schweger Moores 1925 (Hans Zeiske) – NLA OS Erw A 26 Nr. 21„Hochs...
Quelle: https://hvos.hypotheses.org/1329
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Aquarell vom Brand des Schweger Moores 1925 (Hans Zeiske) – NLA OS Erw A 26 Nr. 21„Hochs...
Quelle: https://hvos.hypotheses.org/1329
Ende Februar 1885 erschien in der „Linzer Volkszeitung“ nebenstehende Anzeige. Bis zu diesem Tag war für die Brandbekämpfung eine Pflichtfeuerwehr zuständig, der – mit wenigen Ausnahmen – jeder männliche Bewohner der Stadt Linz angehören musste. Bereits seit dem Spätmittelalter war es allgemein üblich, dass bei der Aufnahme in die Bürgerschaft einer Stadt jeder Bürger einen ledernen Feuereimer zum Transport von Löschwasser anschaffen musste. Für Linz ist dies durch das seit 1618 geführte Bürgerbuch belegt. Die Eimer wurden meist zentral gelagert, in Linz wurden sie im Untergeschoss des Rathauses aufbewahrt.
In kurfürstlicher Zeit bis 1803 wurden Organisation und Hierarchie des Feuerlöschwesens durch Brandordnungen geregelt, wie etwa jener des Kölner Kurfürsten Maximilian Heinrich von 1672. Diese wurde 1730 durch Kurfürst Clemens August als Chur-Cöllnische Verbesserte Brand-Ordnung erweitert. Diese Brandordnung schrieb vor, dass in einer jeden Stadt bequäme Männer zu Brandmeisteren angeordnet werden [sollen], welche auff die Sachen, so zu Verhüt- und Löschung des Brands vonnötthen, gute fleißige Obacht geben, worzu die Magistraten in jeder Stadt […] einen Fewr-Herren auß ihrem, und vier Brandmeistere auß der Burgerschaft Mittel zu deputiren, welche Auffsicht über das ganze Fewrweesen, ein jeder in seinem Viertel oder Quartier führen sollen.
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