Inklusive Beschulung – Eine kleine Gegenüberstellung zu der Förderschule

  • Inklusive Beschulung als Menschenrecht
  • Förderschule als Gegensatz
  • Persönliche Erfahrungen von einer Teilhabeassistentin an einer inklusiven Grundschule

Der Artikel 24 der UN- Behindertenrechtskonvention

„(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel. Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen“ (Sozialverband Deutschland e.V., 2004-2017, o.S.).

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Quelle: http://inklusion.hypotheses.org/3035

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Schulische Inklusion in Deutschland und Italien

  • Die ideale Vorstellung von Inklusion als Definition
  • Der Alltag von Inklusion in deutschen Schulen
  • Inklusion an Schulen in Italien

 

Welche Möglichkeiten der Inklusion bietet das deutsche Schulsystem im Vergleich mit Italien?

Bevor ich das Thema aufgreife, möchte ich zunächst die Inklusion erklären. Kurze Definitionen sind zwar manchmal knackig. Im Falle der Inklusion, vor allem der schulischen, halte ich folgende, längere Erklärung aber für ein tiefergehendes Verständnis angemessener:

„Als soziologischer Begriff beschreibt das Konzept der Inklusion eine Gesellschaft, in der jeder Mensch akzeptiert wird und gleichberechtigt und selbstbestimmt an dieser teilhaben kann – unabhängig von Geschlecht, Alter oder Herkunft, von Religionszugehörigkeit oder Bildung, von eventuellen Behinderungen oder sonstigen individuellen Merkmalen.

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Quelle: https://inklusion.hypotheses.org/1987

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Inklusion=Schule

von Franziska Behrens

Inklusion in deutschen Schulen

Immer mehr Schüler in Deutschland haben einen erhöhten Hilfe- und Förderbedarf. Es ist ersichtlich geworden seitdem sich Deutschland vor 5 Jahren dazu verpflichtet hat Schüler mit und ohne Handicap gemeinsam zu unterrichten. Dabei kam hervor dass bei 10 Prozent mehr Schülern ein erhöhter Hilfe- und Förderbedarf besteht. Trotzdem das inzwischen mehr als ein Viertel der Schüler eine reguläre Schule besuchen, geht der Anteil der Kinder die in Sonderschulen unterrichtet werden nicht zurück. ( Update Inklusion).

Dennoch ist eine positive Entwicklung zusehen, den immer mehr Allgemeinschulen öffnen sich für die Förderschüler. Der Inklusionsanteil der die Fortschritte beim gemeinsamen Unterricht, von Schülern mit und ohne Förderbedarf, belegt ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen.

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Quelle: http://inklusion.hypotheses.org/366

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Persönliches Budget – Weg zur mehr Teilhabe

von Justyna vom Hagen

  • Persönliches Budget – ein Weg zur Umsetzung von Selbstbestimmung und Inklusion oder lediglich ein „schön verpacktes“ Sparmodell für Kostenträger?
  • Geld und Gutscheine statt Sach- und Dienstleistungen
  • Gründe der geringen Nutzung des Persönlichen Budgets

Die rechtlichen Vorgaben

Mit dem Inkrafttreten des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, zum 1. Juli 2001 wurde eine neue Leistungsform, das Persönliche Budget, eingeführt. Dadurch konnten Leistungen zur Teilhabe anstatt in Form von Dienst- und Sachleistungen als Budget beantragt werden. Hieraus werden alle Aufwendungen bezahlt, die Menschen mit Behinderungen zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs benötigen.

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Quelle: http://inklusion.hypotheses.org/532

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