#novum.ach Warum wir vorsichtig damit sein sollten, den Rassebegriff aus dem Grundgesetz zu streichen, in: Zeitgeschichte-online

von Frieder Günther

https://zeitgeschichte-online.de/kommentar/warum-wir-vorsichtig-damit-sein-sollten-den-rassebegriff-aus-dem-grundgesetz-zu-streichen

»Niemand darf wegen […] seiner Rasse […] benachteiligt oder bevorzugt werden.« So steht es im Grundgesetz. Jüngst wurden Forderungen laut, den Begriff »Rasse« zu ersetzen oder gar zu streichen. Hier spiegeln sich »veränderte Wahrnehmungen und Sensibilitäten im Hinblick auf die Sprache, mit der wir die soziale Wirklichkeit beschreiben«, erklärt Frieder Günther auf Zeitgeschichte-online. Er plädiert dennoch für »Bedachtsamkeit und Sorgfalt, um die weite Schutzwirkung der Regelung gegen alle Formen von Rassismus nicht unwillentlich zu begrenzen«.

Textnachweis: https://www.

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Quelle: https://eindruecke.achmnt.eu/2020/08/14071/

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#linkhint Kein Bedarf für ein Oberstes Bundesgericht in der westdeutschen Rechtssprechung (Der Spiegel v. 14.01.1959)

http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/42624296 Laut Artikel 95 des Grundgesetzes in seiner ursprünglich verabschiedeten Fassung hätte über den damals so genannten oberen Bundesgerichten (Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht) zur Wahrung der Rechtseinheit ein “Oberstes Bundesgericht” errichtet werden sollen. Der Spiegel berichtete 1959 darüber, wie das Bundesverfassungsgericht immer mehr zu einer faktischen Superrevisionsinstanz wurde und das Oberste Bundesgericht unnötig machte.

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2017/08/7211/

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