Sicherheit im Wandel

Die „Agenda 2010“ ist heute zum politischen Kampfbegriff geworden. Es gab und gibt viel Kritik an dem Reformenpaket aus dem Jahr 2003 und keine politische Partei möchte dafür verantwortlich zeichnen, obwohl alle großen Parteien zumindest in Teilen an der Entstehung beteiligt waren. Doch worin lag der Handlungsbedarf dieser Jahre und warum hält die Kritik bis heute an?

Die sogenannte Agenda 2010 bezeichnet ein Reformenkonzept, das vom Kabinett Schröder II in den Jahren 2003 bis 2005 umgesetzt wurde. Ziel war es, Europa im Sinne der „Lissabon-Strategie“, welche auf einem EU-Sondergipfel 2000 beschlossen worden war, wettbewerbsfähig zu gestalten und Anreize für Wirtschaft und Forschung am Standort Europa zu setzen. Dies sollte unter anderem durch eine Bekämpfung der Arbeitsmarktprobleme mittels spezifischer Reformen geschehen, die dem demografischen Wandel entgegenwirken sollten.

Obwohl die Agenda 2010 zunächst vor allem auf eine umfassende Reform des Arbeitsmarktes abzielte, wurde im Zuge der Reformen zum Jahreswechsel 2004/05 auch die gesetzliche Rente mit auf die Agenda gesetzt. Für die Rente in Deutschland bedeutete dies konkret, dass beschlossen wurde, dass der Generationenvertrag die Beitragszahler konstant mit 19,5% des Bruttolohns belasten solle.

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Quelle: https://gafprojekt.hypotheses.org/850

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Nationalsozialismus und „Volksgemeinschaft“

Im Vergleich zur Weimarer Republik konnte sich das nationalsozialistische Deutschland Zeit seines Bestehens einer hohen inneren Stabilität erfreuen. Widerstand gab es zwar, er konnte dem Regime aber nie wirklich gefährlich werden, auch weil die Herrschaftspraxis der politischen Eliten eine ausgeprägte Unterstützung in der deutschen Bevölkerung genoss. Die stillschweigende Akzeptanz der überwältigenden Mehrheit, die treue Gefolgschaft Vieler und die fanatische Begeisterung von nicht Wenigen bedürfen nach wie vor der Erklärung, zumal die antifaschistischen Arbeiterparteien noch bei den Reichstagswahlen im März 1933, als viele Funktionäre von SPD und KPD bereits in den Gefängnissen saßen, fast ein Drittel der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen konnten. Wie war es der NSDAP möglich, die Zustimmung zum Nationalsozialismus sukzessive vor allem in den ersten Jahren des Regimes zu erhöhen? Im Folgenden möchte ich drei Bereiche umreißen, die in diesem Kontext zu berücksichtigen sind: das vermeintliche „Wirtschaftswunder“ der Jahre 1933-1936, die NS-Organisationswelt als Aufstiegs- und Ermöglichungsraum und das antisemitische Narrativ der „Volksgemeinschaft“.

Allgemein waren die Möglichkeiten politischer Gestaltung zum Zeitpunkt der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten stark eingeschränkt. Die Wirtschaftskrise, die erheblich zu ihrem Erstarken beigetragen hatte, war keineswegs überwunden. Mit 4,8 Millionen nahm die (offizielle) Zahl der Arbeitslosen 1933 zwar erstmals wieder ab (1932: 5,6 Mio.), trotzdem lag sie noch deutlich über den Werten der Krisenjahre 1930 (3,1 Mio.

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Quelle: https://gafprojekt.hypotheses.org/828

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Der Kampf um den Achtstundentag – Arbeitszeitpolitik in der Weimarer Republik

In Deutschland dürfen Arbeitnehmer_innen heute offiziell nicht länger als 8 Stunden pro Werktag arbeiten.1 Diese gesetzliche Regelung gilt bereits seit fast 100 Jahren. Am 23. November 1918 wurde der Achtstundentag als eine der wichtigsten Errungenschaften der Arbeiter_innenorganisationen eingeführt. In der Weimarer Republik geriet er in den Fokus scharfer Auseinandersetzungen zwischen Industrie, Gewerkschaften und Parteien.

Die Verkürzung der Arbeitszeit gehörte seit dem Beginn der Arbeiter_innenbewegung zu ihren Kernforderungen. Mit wachsender Stärke gelang es ihr, ab 1860 eine Tendenz zur Verkürzung der Arbeitszeit durchzusetzen, die nur durch den Ersten Weltkrieg unterbrochen wurde. Sie fand ihren historischen Durchbruch im Jahr 1918. Als direkte Folge der Revolution wurde die Arbeitszeit aller Arbeitnehmer_innen auf acht Stunden pro Tag begrenzt.

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Quelle: https://gafprojekt.hypotheses.org/810

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Hartmut Kaelble bei Saisir l’Europe: „Hat das soziale Europa eine Zukunft?“

Im Rahmen der Konferenz „Herausforderung Europa“ des BMBF-Projekts Saisir l’Europe hat Prof. Dr. em. Hartmut Kaelble einen Vortrag zur Frage „Hat das soziale Europa eine Zukunft“ gehalten. Auf dem Blog des Porjekts ist jetzt ein Mitschnitt dieses Vortrags, zusammen mit einer Einleitung von Prof. Dr. Gabriele Metzler, zu sehen.

Quelle: https://gafprojekt.hypotheses.org/802

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Die Soziale Frage in den Künsten: Heinrich Heine und der Weberaufstand von 1844

Der folgende Text befasst sich mit der zeitgenössischen künstlerischen Reflektion von Ursachen und Folgen der Industrialisierung und den dadurch ausgelösten sozialen Verwerfungen im 19. Jahrhundert.

Der Begriff der Industrialisierung bezeichnet zunächst eine grundlegende volkswirtschaftliche Veränderung, die zahlreiche europäische Staaten seit ungefähr der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert durchlaufen haben. Der vermehrte Einsatz von Maschinen steigerte die gewerbliche Produktion der vorhandenen Betriebe und neuen Fabriken signifikant. Durch die entstehende Massenproduktion verloren die Agrarwirtschaft und das Manufakturwesen an relativer wirtschaftlicher Bedeutung. Diese Entwicklung hatte relevante Folgen auf die Gesellschaft.



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Quelle: http://gafprojekt.hypotheses.org/675

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Die Bundessozialhilfe von 1962 bis 1989 – Ermöglichung eines würdevollen Lebens?

Auf den ersten Blick scheint das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) von 1962 eine neue Ära der Fürsorge eingeläutet zu haben, stellte es doch vor allem die Prämisse auf, SozialhilfeempfängerInnen gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes ein menschenwürdiges Leben ermöglichen zu wollen. Doch bewirkten das BSHG und seine Novellierungen in den Folgejahren tatsächlich eine Abkehr von der bis dato stärker vorherrschenden Disziplinierung oder gar Diskriminierung und im Umkehrschluss eine Hinwendung zu mehr Dienstleistung?

Nach der Verabschiedung der Rentenreform von 1957 widmete sich der Deutsche Bundestag einer in Fachkreisen längst als überfällig betrachteten Reform des Fürsorgebereichs. Dessen Regelungen, die noch auf die (mehrfach novellierte) Reichsfürsorgepflichtverordnung von 1924 zurückgingen, sollten modernisiert und mit dem Grundgesetz in Einklang gebracht werden. Die Leistungen schienen in Zeiten wirtschaftlichen Wohlstands anpassungswürdig. Außerdem befürworteten mehrere Gerichte schon seit längerer Zeit eine umfassende Reform zur Vereinfachung des Rechtsbereichs. Politische Brisanz und Öffentlichkeitswirksamkeit entwickelten die Reform und auch ihre ersten Novellen bis Mitte der 1970er Jahre allerdings nicht. In den Jahren des Wirtschaftswunders schien für viele Akteure Armut als strukturelles, große Teile der Bevölkerung betreffendes Problem überwunden zu sein. Die Arbeitslosigkeit in der BRD verschwand zeitweise nahezu (zwischen 1950 und 1970 lag die durchschnittliche Anzahl von Arbeitslosen bei 150 000).

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Quelle: http://gafprojekt.hypotheses.org/672

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Prekäre Arbeit in Zeiten der Digitalisierung

Industrie 4.0, Digitalisierung, Künstliche Intelligenz – Die Arbeitswelt befindet sich im Umbruch. Seit den mikroelektronischen Revolutionen der 80er- und 90er-Jahre haben sich viele Arbeitsprozesse radikal gewandelt. Der digitale Kapitalismus unserer Gegenwart zeichnet sich durch enorme Produktivitätszuwächse, einen hohen Grad der internationalen Verflechtung von Wertschöpfungsketten und eine zunehmend individualisierte Produktion aus, die sich permanent und weitgehend automatisiert an Marktschwankungen und Kundenbedürfnisse anpasst. Von dieser Entwicklung profitieren nicht nur die Manager und Aktionäre der großen Technologie-Firmen, sondern auch IT-Spezialisten und viele im industriellen Sektor bestimmter Volkswirtschaften beschäftigte „klassische“ Facharbeiter. Für viele andere Erwerbstätige bedeutet der technische Fortschritt die Bedrohung des Arbeitsplatzes und/oder die Verschlechterung von Arbeits- und Lebensbedingungen. Sie sehen sich beschleunigten Arbeitsabläufen ausgesetzt, deren schneller Wandel zudem ständige Weiterbildung erforderlich macht.

In einer 2016 veröffentlichten repräsentativen Umfrage des Deutschen Gewerkschaftsbundes gaben 54% bzw.

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Quelle: https://gafprojekt.hypotheses.org/637

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Mütter und Arbeiterinnen im NS

„Die Emanzipation der Frau von der Frauenemanzipation”[1]

Der Ideologie der Nationalsozialisten zufolge war die emanzipatorische Entwicklung seit 1918  eine Fehlentwicklung, die zu einem unnatürlichen Geschlechterverhältnis geführt habe. Zu diesen Entwicklungen gehörten zum Beispiel die sogenannten ‚Frauengesetze’, zu denen die Zulassung von Frauen in juristischen Berufen gehörte, wie auch „Mindestlöhne und Sozialversicherung für Heimarbeiterinnen“ und Straffreiheit für Prostitution, „wenn sie nicht Gewerbsmäßig betrieben wurde“.[2]

Frauen sollten nun, im Nationalsozialismus, nicht mehr arbeiten, sondern ihre von Natur gegebenen Stellung als Hausfrau und Mutter wieder einnehmen. Frauen seien nicht gleichzustellen mit dem Mann und nicht in der Lage an Politik teilzuhaben, weswegen sie in den häuslichen Bereich gehörten. Deswegen wollten die Nationalsozialisten „der deutschen Frau wieder jene Daseinsbedingungen schaffen, die ihr von Anbeginn an naturgemäß sind, und die ihr den Platz im Rahmen des Volksganzen zuweisen, wo sie ihrer Lebensaufgabe gemäß wirken, Werte schaffen und sich die Stellung und das Ansehen zurückgewinnen kann, die ihr teilweise verloren gegangen sind.“[3]

Wenn eine Frau arbeitete, sollte es zumindest eine ‚weibliche‘ Form von Arbeit sein, sprich karitative, kulturelle und auf das Häusliche bezogene Arbeit. Arbeiten sollten in diesem Fall aber auch nur diejenigen Frauen, die aufgrund des Frauenüberschusses keine Chance haben würden, ihre ‚natürliche‘ Stellung neben einem Mann einzunehmen.

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Quelle: http://gafprojekt.hypotheses.org/458

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Die vergleichende Wohlfahrtsstaatsforschung

Hilf uns, Esping-Andersen!

von Paul Morawski

Im Forschungsfeld Sozialpolitik droht fast dauerhaft die Gefahr, sich ob seines schieren Umfangs, seiner Verzweigungen und seiner Querverbindungen geradezu zu verirren. Aus diesem Grund sind Orientierungshilfen äußerst hilfreich und letztlich auch dringend notwendig.

In den letzten zwei Jahrzehnten hat sich in einer Nachbardisziplin der Geschichtswissenschaften, in den Politikwissenschaften, besonders ein Wegweiser etabliert: die Wohlfahrtsstaatstypologie nach Esping-Andersen. Sie ist das vielleicht prominenteste Analysewerkzeug der sogenannten Vergleichenden Wohlfahrtstaatsforschung – Anwendung findet sie aber auch über die Disziplinengrenzen hinweg, etwa in den Geschichtswissenschaften. Grund genug, sich in diesem Blogbeitrag einmal näher mit ihr auseinanderzusetzen.

Bevor jedoch auf die genannte Typologie direkt eingegangen wird, soll zuerst das Feld der Vergleichenden Wohlfahrtsstaatsforschung kurz ausgeleuchtet werden.

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Quelle: http://gafprojekt.hypotheses.org/422

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Die Stadt als Beute – Hintergründe und Debatten um „Gentrifizierung“

von Tim Köhler

Ausgangsüberlegung

In den Off-Kinos deutscher Großstädte ist derzeit ein Dokumentarfilm zu sehen, der schon seinem Titel nach „Die Stadt als Beute“ auf höchst aktuelle Debatten zum Thema Stadtentwicklung, soziale Gerechtigkeit und der Frage danach, wem die heutige Stadt gehört, aufmacht. „Die Stadt als Beute“ ist ebenfalls der Titel eines Sachbuches aus dem Dietz-Verlag Bonn (1999), dass sich als kritischer Text mit Stadtumbau, Fragen von Kommerzialisierung, Stadtplanung und der Zukunft unserer Städte beschäftigt. Der Film ist keine Verfilmung des Buches, er greift aber zentrale Fragen daraus auf.

Der 80-minütige Debütfilm von Andreas Wilcke befasst sich als dokumentarische Langzeitbeobachtung (2010 bis 2014) mit dem stark beschleunigten Wandel des Berliner Wohnungsmarktes und erschien 2016. Autor, Kameramann und Produzent Wilcke porträtiert Wohnungsmieter und -Eigentümer, Immobilienmakler und -Investoren in Berlin. Die kritischen Positionen Wilckes werden im Film immer wieder deutlich. Zwar unkommentiert, aber deutlich nuanciert wählt er seine Bilder und lässt die Geschichte sich aus den Interviewpassagen mit den Protagonisten heraus entwickeln.

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Quelle: http://gafprojekt.hypotheses.org/430

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