Dieser Beitrag ist Teil des Schwerpunkts „Das Potential Pierre Bourdieus für die Rechtssoziologie“
Bourdieus Beschäftigung mit dem Recht ist kaum als in sich geschlossene Rechtssoziologie beschreibbar – zu fragmentarisch ist sein Zugang zu diesem Themenbereich. So umfasst sein zentraler Text zum Recht, „La force du droit“ (Bourdieu 1986), gerade einmal 16 Seiten. Auch empirische Auseinandersetzungen mit dem Thema sind bei ihm kaum vorhanden. Ungeachtet der breiten Rezeption Bourdieus innerhalb der Soziologie bzw. der Sozialwissenschaften ist sein Rechtsdenken innerhalb der sozialwissenschaftlichen Rechtsforschung deshalb bislang kaum berücksichtigt worden; bis dato existiert nur eine einzige systematische Auseinandersetzung mit Bourdieus Rechtsbegriffen (siehe diesbez. Conradin-Triaca 2014). Bei der Beschäftigung mit Bourdieus Rechtsdenken stößt man deshalb bislang weniger auf Fragen nach dessen Gehalt als nach dem potenziellen Gewinn, der in deren Weiterführung liegt (vgl. Kretschmann 2016).
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