Ein Spezialartikel zur Landtagswahl in Bayern, das hatte ich mir vorgenommen. Und es wurde ein anekdotischer Rückblick ins Jahr 1875. Denn in der vergangenen Woche bin ich – eher zufällig – über ein paar Zeitungsmeldungen gestolpert, die einen ganz guten Eindruck davon vermitteln, welche Rolle die Landtagswahlen in einem bayerischen Fischerdorf wie Starnberg spielten. Gefunden habe ich die Meldungen im Starnberger See-Boten, einer Wochenzeitung, die ab 1875 in Starnberg erschien, zunächst eben nur einmal in der Woche (immer samstags), und über allerlei Amtliches und Vermischtes, vornehmlich aus Starnberg und Umgebung, berichtete.
Die erste Meldung mit Bezug zur Landtagswahl findet sich in der Ausgabe Nr. 10 (vom 3. Juli 1875, Seite 1). Dort wird in der Rubrik „Amtliches“ bekanntgegeben, dass es vor der Landtagswahl noch die Möglichkeit gibt, den notwendigen Eid auf die Verfassung abzulegen, und zwar nicht nur im Bezirksamt links der Isar in München, sondern auch in Starnberg selbst – an einem Sondertermin am folgenden Dienstag, im Landgerichtslokal. Gleichzeitig informiert der See-Bote darüber, wer eigentlich wahlberechtigt war: „Wahlfähig ist jeder volljährige Staatsangehörige, welcher dem Staate eine directe Steuer entrichtet, soferne er nicht wegen Verurtheilung der bürgerlichen Ehrenrechte verlustig ist.“
Diese Information war dringend notwendig, denn bereits zehn Tage später, am 15. Juli, fand die Wahl der Wahlmänner statt, die Vorstufe der Landtagswahl sozusagen. Auch dieser Termin wurde wenige Tage vorher im See-Boten (Nr. 11 vom 10.07.1875, S.1) angekündigt. Punkt 8 Uhr morgens sollte es losgehen, und zwar im „Tutzingerhof“ (da bekommt das Wort „Wahllokal“ zumindest mal den richtigen Beigeschmack). Erinnert wurde daran, dass jeder, der wählen wollte, selbst anwesend sein musste: „Stellvertretung [findet] nicht statt“.
Zudem macht der See-Bote klar, welche Auswirkungen der wirtschaftliche Stand auf das Wahlrecht hat: „Jene Personen, welche bloße Einkommensteuer bezahlen, können als Wahlmann nicht gewählt werden, da nach einer hohen Ministerial-Entschließung vom 29. April 1869 die bloße Bezahlung von Einkommensteuer die passive Wahlfähigkeit zum Wahlmann bei den Landtagswahlen nicht begründet.“ (Ebd.) Man musste also auch andere Steuern als nur Einkommenssteuer bezahlen. Der Grundbesitz (und damit die Grundsteuerpflichtigkeit) dürfte es gewesen sein, die einen Bayern zum politisch voll Berechtigten machte. Wer keinen eigenen Grund und Boden besaß, konnte zwar abstimmen, aber nicht selbst Wahlmann sein. Darüber hinaus vermute ich mal: Wirtschaftliche Selbständigkeit dürfte es erst ermöglicht haben, überhaupt an der Wahlversammlung teilzunehmen. Donnerstags morgens um acht waren unselbständig Beschäftigte, auch wenn sie ein ausreichendes Einkommensteueraufkommen hatten, in der Regel wohl nicht so frei, in den Tutzingerhof zu gehen, um ihre Stimme abzugeben.
Nichtsdestotrotz, der See-Bote rief zur Wahl auf – und zu Vernunft und Besonnenheit:
„[A]n die Urwähler Starnberg’s! Mit Riesenschritten rückt jener ernste Tag immer näher an uns heran, wo wir uns zur Wahlurne zu begeben haben um aus unserer Mitte jene Männer zu wählen, welche das Vertrauen besitzen und Einsicht haben, für das Wohl und Gedeihen unseres lieben Vaterlandes entschieden mitzuwirken. Wir sollen deshalb als Staatsbürger die wenigen noch vor uns liegenden Tage nicht gleichgiltig [sic] vorübergehen lassen, ohne nicht auch den großen Wert dieser Wahl in’s Auge zu fassen; es muß deshalb jedem Bürger von uns sehr daran gelegen sein, Männer zu wählen, bei denen man sich überzeugte, daß dieselben nicht nur geistige Befähigung besitzen, sondern nebst dieser Eigenschaft auch einen festen Charakter behaupten und ihre Gesinnungen standhaft vertheidigen um nicht bei jeder Anfechtung ihre Farbe zu wechseln. – Möge diese Wahl eine unbeschränkte sein und nur auf oben Angeführtes Bedacht genommen werden.“ (Ebd.)
Schlussendlich wurde in der nächsten Ausgabe (Nr. 12 vom 17. Juli 1875, S. 1) über den Ausgang der Wahl in Starnberg berichtet. Ganz ruhig, entschlossen und gesittet sei die Wahl verlaufen. Von acht bis elf wurde gewählt, dann war alles vorbei. Offenbar kamen aber auch später noch Wähler, um ihre Stimme abzugeben – ohne Erfolg. Insgesamt wurden 248 Wahlzettel abgegeben, von denen nur 2 ungültig waren. Gewählt wurden Sigmund v. Schab, königlicher Landrichter (der übrigens auch Leiter der Versammlung gewesen war), Xaver Friedl, Ökonom und Bürgermeister der Gemeinde Percha, Joseph Halmburger, Gastgeber, Adalbert Kinzinger, Silberarbeiter, und Simon Popp, Tapezierer. Alle – abgesehen vom Richter – waren, so ist zu vermuten, Selbständige. Und alle waren, wie der Seebote berichtete, Liberale. Auf den ersten Blick stimmte Starnberg also sehr geschlossen ab. Die Meldung im Seeboten verrät aber, dass die Wahl keineswegs so eindeutig war. Denn v. Schab, der die meisten Stimmen erhielt, konnte nur 131 davon auf sich vereinen – bei 246 gültigen Wahlzetteln liegt das nur knapp über der 50%-Marke. Offenbar waren sich also die Starnberger gar nicht so einig, wer sie am besten vertreten könnte, und es scheint doch eine Konkurrenz zwischen Kandidaten gegeben zu haben.
Nun haben wir einiges über die Wahlmänner-Wahlen in Starnberg erfahren. Angesichts der geringen Informationsdichte des See-Boten war die Wahl über immerhin drei Wochen hinweg das Top-Thema im Blatt. Doch mit der Wahl der Wahlmänner war die Berichterstattung erschöpft. Über die eigentliche Landtagswahl am 24. Juli 1875, die durch die Wahlmänner ausgeführt wurde, und ihre Ergebnisse berichtete der See-Bote nicht mehr. Offenbar befand der Herausgeber dieses Thema nicht für ausreichend relevant, um darüber zu berichten und die Ergebnisse zu kommentieren. Die „große“ Politik – Landtagswahl – blieb doch zumindest in der massenmedialen Berichterstattung sehr stark auf das eigene Umfeld bezogen. Es waren die Landtagswahlen in Starnberg, über die berichtet wurde, nicht die im Königreich Bayern. Wann sich das wohl änderte?
Quelle: http://uegg.hypotheses.org/168