Gerechtigkeit in Ausnahmefällen


Ein Gespräch mit Magdalena Benavente Larios, Mitglied der Berliner Härtefallkommission

Von Frederika Haug

Nicht viele BerlinerInnen wissen von der Existenz der Härtefallkomission. Gemäß § 23a Aufenthaltsgesetz können sich Menschen, die vollziehbar ausreisepflichtig bzw. nicht in Besitz eines Aufenthaltstitels sind an die Berliner Härtefallkommission wenden und um Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Härtefälle bitten. Sozusagen die „letzte Chance“ für abgewiesene Asylantragstellende und alle anderen, denen das Aufenthaltsrecht keinen Aufenthaltstitel gewährt.

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Vom 9. – 11. September 2015 fand an der Humboldt-Universität zu Berlin der bereits 3. Kongress der deutschsprachigen Rechtssoziologie-Vereinigungen mit über 350 Teilnehmenden aus verschiedensten Disziplinen statt, den das LSI Berlin ausgerichtet hat.

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Quelle: http://barblog.hypotheses.org/1134

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