Inklusive Beschulung – Eine kleine Gegenüberstellung zu der Förderschule

  • Inklusive Beschulung als Menschenrecht
  • Förderschule als Gegensatz
  • Persönliche Erfahrungen von einer Teilhabeassistentin an einer inklusiven Grundschule

Der Artikel 24 der UN- Behindertenrechtskonvention

„(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel. Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen“ (Sozialverband Deutschland e.V., 2004-2017, o.S.).

[...]

Quelle: http://inklusion.hypotheses.org/3035

Weiterlesen