Hier zeigt sich exemplarisch – wenn auch so umfassend wie sonst selten – wie e...
Quelle: https://ccaa.hypotheses.org/692
Geschichtswissenschaftliche Blogs auf einen Blick
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Quelle: https://ccaa.hypotheses.org/692
Allerdings soll auch weiterhin der Ansicht gefolgt werden, dass es sich nicht um einen systematische...
Quelle: https://ccaa.hypotheses.org/669
Besonders interessant mit Blick auf die Kirchspiele ist in diesem Sinne ein Vorfall aus dem Jahr 151...
Quelle: https://ccaa.hypotheses.org/581
In dem Verhalten des Rats gegenüber den Zehntpflichtigen und Stiftsherren von St. Severin ...
Quelle: https://ccaa.hypotheses.org/566
Auf den ersten Blick scheint es einfach, die Pfarreien nicht nur als räumliche Bezirke in den Zusammenhang der ausgeführten Entwicklungstendenzen kommunaler Administration zu setzen. Es finden sich eine Reihe von Belegen für direktere Inanspruchnahmen ihrer Ämter durch die gesamtstädtischen Behörden. So unterstützten die Kirchmeister und Offermänner bereits 1478 die Tirmmeister bei der Umlage der Aufwendungen zur lokalen Brandbekämpfung auf die Parochianen.[1] Überhaupt wurden sie vor allem zur Erhebung von Abgaben herangezogen –[2] aufgrund des Fehlens entsprechender Strukturen und Abläufe in Ermangelung regelmäßig eingezogener direkter Steuer.[3] Nachdem schon die Liste der Gläubiger des Rates 1418 nach Kirchspielen sortiert war,[4] deutet sich diese Entwicklung vor allem seit dem letzten Viertel des 15. Jahrhunderts an, also parallel zur damaligen Tendenz einer stärker räumlichen Strukturierung der städtischen Verwaltung.[5] Noch 1474 finden sich die Tirme als räumliche Einheiten, in denen die Bürger erfasst wurden, die den 10. Pfennig bezahlen sollten.[6] Die Hauszinsenverzeichnisse des Jahres 1487 und die Schornsteinsteuerlisten von 1492 wurden dagegen für die Kirchspiele angefertigt.[7] Die Planungen im Rahmen des ersten Versuchs der Einführung eines 100.
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Quelle: http://ccaa.hypotheses.org/514
Die eigentlichen Bezirksverwalter waren die Tirmmeister,[1] deren Ursprünge im Brandwesen liegen. Ihre erste nachweisbare Erwähnung 1360 – bezeichnenderweise zu einem Zeitpunkt, für den eine mögliche ‚Entmachtung‘ der Sondergemeinden vermutet wurde –[2] ist allerdings aus den Passagen, in denen es darum geht, die öffentliche Ordnung bei einem Brand aufrechtzuerhalten, nachträglich gestrichen.[3] Erst nach der Revolution tauchen sie wieder auf, zunächst in einer Morgensprache über Angelegenheiten des Wacht-, Wehr- und Brandwesens von 1397, in der ihre Zuständigkeit für die Sicherstellung des Wasservorrates im Falle eines Brandes geregelt wurde.[4] Bereits diese Anfänge des Amts weisen auf den engen Zusammenhang zwischen einer beginnenden Konsolidierung der Stadtverwaltung nach der Etablierung der neuen Ratsherrschaft und dem Aufbau von obrigkeitlich delegierten lokalen Substrukturen hin.[5] Vor allem im Rahmen der Reformbestrebungen in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts intensivierte sich sowohl die Bedeutung als auch die konkrete Ausformung der kommunalen Ämter merklich, zunächst als Bestandteil der einschlägigen Bestimmungen über das Brandwesen, die als Ausgangspunkt stärker räumlich orientierter Organisationsformen gelten können.[6] Auf dieser Grundlage wurden die Tirmmeister am 29. Mai 1474 erstmals beauftragt, in ihren Bezirken die Brunnen zu überprüfen bzw. zu inventarisieren, damit man neue bauen könne, falls es zu wenige gäbe.[7] Außerdem hatten sie – neben ihren Funktionen im Wachtwesen, namentlich der Erhebung des Tirmgeldes und der Zuständigkeit für die Ketten –[8] schon früh regelmäßige Kontrollgänge durchzuführen und nach verdächtigen Personen, besonders Fremden, Ausschau zu halten.
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Quelle: http://ccaa.hypotheses.org/501
Geradezu exemplarisch lässt sich dieses Muster in der städtischen Politik im Wehrwesen erkennen.[1] Bis zum Verbundbrief war es auf der Grundlage der Sondergemeinden geregelt gewesen.[2] Seit 1396 waren die Gaffeln offizielle Träger der militärischen Organisation. Hier wurden alle wesentlichen Bestimmungen bekannt gegeben.[3] Außerdem erfolgte, da mit dem Bürgerrecht militärische Pflichten verbunden waren, die Erfassung als Wehrfähiger über die Einschreibung als Mitglied.[4] Damit bildeten die Gaffeln die Grundordnung des Wehrwesens. Allerdings war dieselbe für den (im Grunde nicht vorkommenden) Verteidigungsfall und für planbare militärische Aktionen vorgesehen, die in der Praxis von Söldnern ausgeführt wurden.[5] Sie hatte also kaum eine reelle, sondern mehr eine symbolische Bedeutung.[6] Die den Alltag der Bürger direkt betreffenden Bereiche liefen dagegen ohne große Beteiligung der Gaffeln ab, vor allem die seit den 1460er-Jahren auftauchende Wachtpflicht.[7] Besetzt wurden bestimmte Mauerabschnitte der Stadtbefestigung – zunächst sieben, später acht – und drei bzw.
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Quelle: http://ccaa.hypotheses.org/485
Pfarrei und Sondergemeinde
Die vorstehenden Überlegungen eröffnen durch den Hinweis auf den Kontext der reichsweiten kommunalen Emanzipationsbewegungen des Mittelalters vielfältige Anknüpfungspunkte für eine weitere stadthistorische Vertiefung.[68] Denn es handelt sich nicht um eine zufällige zeitliche Korrelation, dass der oben aufgezeigte Konflikt im Verhältnis zwischen Bürgerschaft und Geistlichkeit spätestens seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts in Köln mit der Hochphase patrizischer Herrschaft nach dem Sieg der Overstolzen über die Weisen in der Schlacht an der Ulrepforte (1268) zusammenfiel.[69] Dabei muss nicht einmal unterstellt werden, dass der städtische Klerus unterschwellig oder offen von der unterlegenen erzbischöflichen Partei beeinflusst war, auch wenn diese in der ein oder anderen Auseinandersetzung eine Rolle spielte, vor allem in den Dompfarreien, jedoch nicht in Klein St. Martin. Vielmehr wurde bereits oben auch auf den ausschlaggebenden Anteil damals ausgreifender bürgerlicher Partizipationsforderungen hingewiesen, die nicht nur in den Durchsetzungsbemühungen des Meliorats gegenüber dem Stadtherrn in den Jahrzehnten zuvor ihre gesellschaftliche Grundlage hatten, sondern so verstanden auch eine gesamtstädtische Entsprechung bereits im Großen Schied von 1258 fanden.[70] Dessen Bedeutung lag nämlich nicht zuletzt darin, dass die kommunale Vertretung der Bürger, wenn auch eingeschränkt, erstmals offiziell anerkannt wurde. Ein Teil der städtischen Verfassungskonstruktion waren dabei die Amtleutegenossenschaften als Exekutivorgane der Sondergemeinden,[71] die nach verbreiteter Auffassung gleichsam die Keimzellen auch des bürgerlichen Einflusses auf die Pfarreien bildeten, auf deren räumlicher (und sozialer) Basis sie sich konstituierten.[72]
Quelle: http://ccaa.hypotheses.org/437
Parallel zu und im engen Zusammenhang mit der Institutionalisierung der Kirchenpflegschaft zeichnet sich eine zunehmende Konsolidierung der Rechte in der pfarrkirchlichen Verwaltung ab, zunächst in der Innenstadt, in der Folge aber auch in den restlichen Kirchspielen Kölns.[1349] Zum Teil war sie jedoch verschieden ausbalanciert und noch keineswegs gegen weitere Verschiebungen geschützt. Zwar waren die Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Geistlichkeit im Verlauf des 15. Jahrhunderts nicht mehr von der grundsätzlichen Natur vor allem des 13. Jahrhunderts. Doch ist noch bis zum Jahrhundertende in keiner der Dom- und Rheinvorstadtpfarreien eine unumstrittene Einsetzung eines Pfarrers überliefert. Im Gegensatz zum 13. und 14. Jahrhundert konnten sich die Parochianen mit ihren Ansprüchen auf der Grundlage der erlassenen Papstbullen aber nun weitgehend durchsetzen. Darüber kam es bis zum Beginn des 16.
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Quelle: https://ccaa.hypotheses.org/402
Der Kölner Ratsherr Hermann Weinsberg (* 3.1.1518, † 23.3.1597), der als Chronist des städtischen Alltagslebens der Frühen Neuzeit schriftliche Aufzeichnungen von bis heute noch nicht vollständig überschaubarem Umfang hinterlassen hat, wird meist – durchaus liebevoll – als leicht verschrobener Sonderling beschrieben. Seine „Entdecker“ im 19. Jahrhundert vermissten die Größe der historischen Persönlichkeiten, denen seinerzeit das Hauptinteresse der Geschichtswissenschaft galt. In den folgenden Jahrzehnten dienten seine detailreichen Schilderungen einer Fülle von Untersuchungen über Einzelaspekte des Lebens in Köln im 16. Jahrhundert, was in der Außenwahrnehmung zu einer – sicherlich unbeabsichtigten – Banalisierung führte. Das vor einiger Zeit aufkommende Interesse an Selbstzeugnissen hatte dann eine – wiederum im Ergebnis oft wenig vorteilhafte – Psychologisierung der tiefer liegenden Motive des Autors zur Folge. Und auch zu seinem 2018 anstehenden 500. Geburtstag wird er mit dem schier unermesslichen Schatz an Anekdoten und Skurrilitäten aus seinem Werk viel Anlass für unterhaltsam aufbereitete Geschichtsabende bieten.
Hermann Weinsberg im Alter von 22 Jahren. Zeichnung von Meister Johann aus der Werkstatt Bartholomäus Bruyn dem Älteren (Zeughaus Köln, gemeinfrei)
Was Weinsberg selbst von dieser so sicher nicht intendierten Form seines Nachruhms gehalten hätte, ist müßig zu fragen. Wiewohl der historische Zugang über das schonungslos öffentliche Private in Zeiten der Sozialen Medien und der Boulevardisierung von zweifelhafter Prominenz einer gewissen Pointe nicht entbehrt. In den Hintergrund gedrängt wird letztlich, welch einzigartige Quelle er hinterlassen hat. Die Liste möglicher Fragestellungen, zu der sie Auskunft geben kann, ist unendlich – zumal angesichts des Vordringens kulturgeschichtlicher Ansätze. Vor allem aber ist Hermann Weinsberg ein verlässlicher Zeuge gegenüber dem reichhaltigen normativen und Verwaltungsschriftgut der Zeit. Ein entsprechender Zugriff hat schon so manchem Historiker die Augen geöffnet und bannt die Gefahr, auf die Singularität des Chronisten abzuheben, durch die dessen „Besonderheit” über Gebühr in den Mittelpunkt gestellt wird.
Der als erstes von elf Kindern des Christian Weinsberg (1489–1549) und seiner Ehefrau Sophia Korth (1498–1573) in Köln geborene Weinsberg arbeitete seit den 1550er Jahren an einer Geschichte seines Geschlechts, dem Boich Weinsberg. Es beginnt mit einem römischen Soldaten in der Zeit Karls des Großen und ist größtenteils frei erfunden. 1560/1561 nahm Weinsberg seine Gedenkbücher in Angriff. Der erste Band (Liber Iuventutis) behandelt rückblickend die Zeit seit der Heirat seiner Eltern 1517. Nach Abschluss des autobiographischen Teils, der sich wesentlich auf Erzählungen von Verwandten und einige zeitgeschichtliche Chroniken stützte sowie ab 1555 auf eigene Notizen, die er parallel zu den Arbeiten am Boich Weinsberg zu führen begonnen hatte, schrieb er das Werk bis 1578 mit täglichen Eintragungen weiter. Es folgten – jetzt vollständig im tagebuchartigen Stil – der Liber Senectutis (bis 1587) und der Liber Decrepitudinis bis zu seinem Tod 1597. Begleitet werden diese Kernstücke des Werks von Ausführungen zur testamentarischen Familienfideikommissstiftung, die den Fortbestand des Geschlechts sichern sollte, Aufzeichnungen über die städtische Verfassung und Verwaltung, Überlieferungen zur Verwandtschaft sowie Haushaltungs-, Geschäfts- und Rechnungsbücher. Hinzu kommt ähnlich umfangreiches Schriftgut, das Weinsberg in seiner Funktion als Kirchenvorstand der Kölner Gemeinde St. Jakob anlegte. Der Gesamtumfang seiner schriftlichen Hinterlassenschaft ist kaum zu schätzen, dürfte aber mehr als 10.000 Seiten betragen.
Über die Motivation für diese – in der letzten Phase seines Lebens ausufernde – Schreibleidenschaft ist viel gerätselt worden; für Historikerinnen und Historiker ist sie ein Glücksfall. Die Familie Weinsberg hatte einen beachtlichen sozialen Aufstieg hinter sich, nachdem der Großvater Gottschalk von Schwelm (1439–1502), aus kleinbäuerlichem Milieu stammend, erst 1458 nach Köln eingewandert war. 1491 erwarb er das der Familie als Stammsitz fortan den Namen gebende Haus Weinsberg am Waidmarkt und wurde am Ende seines Lebens noch dreimal in den Rat der Stadt gewählt (1494, 1497, 1500). Sein Sohn Christian stabilisierte die wirtschaftliche und gesellschaftliche Position der Familie. Hermann war daher durch Mieteinkünfte und die Ehen mit zwei wohlhabenden Witwen (Weisgin Ripgin, 1548–1557, und Drutgin Bars, 1558–1573), die kinderlos blieben, recht gut situiert und konnte die notwendige Zeit erübrigen. Zudem hatte er eine gehobene Bildung genossen: Nach der Pfarrschule von St. Georg (1524–1528), der Schule an der Sandkaul (1528–1530) und der Pfarrschule von St. Alban (1530/1531) besuchte er von 1531 bis 1534 die Fraterherrenschule in Emmerich. Anschließend studierte er als Stipendiat der Kronenburse an der Universität Köln, wo er 1536 das Artistische und 1439 das Legistische Bakkalaureat erwarb und 1543 zum Lizentiat der Rechte promoviert wurde. Hier sind die Grundlagen für seine schriftstellerische Betätigung zu finden – die intellektuellen Fertigkeiten ebenso wie ein historisch-literarisches Interesse. Als Kirchmeister von St. Jakob (1549–1597) und dreizehnmaliger Ratsherr der Kaufleutegaffel Schwarzhaus (1543–1595) bewegte er sich in den politisch und wirtschaftlich führenden Kreisen der Stadtgesellschaft, in die er tiefe Einblicke gewährt. Neben der gelegentlichen Betätigung als Advokat besorgte er die Buchhaltung für sich und für seine zweite Frau, zwischenzeitlich diente er als städtischer Beamter in der Position eines Burggrafen unter dem Rathaus (1549–1565).
Nüchtern betrachtet, fehlt diesem Lebenslauf das Hervorstechende, doch bildet er die Voraussetzung für das einzigartige Werk. In unüberarbeiteter Form war es wohl nicht zur Veröffentlichung vorgesehen. Angesichts des schieren Umfangs der Aufzeichnungen und die dadurch bedingte fragmentarische Rezeption wurde zudem die überwölbende Schaffensabsicht lange Zeit übersehen: Besonders in seiner letzten Lebensphase war Weinsberg zunehmend auf den Gedanken fokussiert, dass sein Werk eine bindende Klammer für seine Familie darstellen könnte – einerseits durch konkrete Handlungsanleitungen in den Gedenkbüchern, außerdem durch die integrierende Wirkung der erfundenen Geschichte des Geschlechts, die er zu diesem Zwecke vollständig überarbeitete, und schließlich durch die Fideikommissstiftung, die die Position des „Hausvaters” als Alleinerbe über seinen Tod hinaus fixieren sollte, auch wenn er selbst lediglich eine uneheliche Tochter mit der Magd seiner Eltern gezeugt hatte (Anna, 1546–vor 1601).
Es entbehrt nicht einer gewissen tragischen Ironie, dass dieser Plan grandios scheiterte – und es doch genau deshalb erst zu der Überlieferung kam, die Weinsbergs Namen bis heute im Gedächtnis der Nachwelt verankern sollte. Nach dem Tod des Chronisten trat ein, was als Befürchtung in dessen letzten Lebensjahren ins Zentrum seiner Motivation zu Schreiben gerückt war: Seine Familie zerbrach an den Auseinandersetzungen um den Nachlass – allen voran seine engsten Verwandten, sein Bruder Gottschalk (1532–1597), seine Schwester Sybilla (1537–1597) und der Sohn seines Bruders Christian (1529–1564), Hermann junior (1560–1604), mit denen Hermann senior seit den 1570er Jahren in einer Hausgemeinschaft gelebt hatte. Gottschalk trat nach kurzer Zeit aufgrund von Anfeindungen der vom Erbe ausgeschlossenen Verwandtschaft vom Amt des Hausvaters zurück und verstarb bald darauf unter zunächst ungeklärten Umständen (20.7.1597). Sybilla kam bei einem Sturz in einen Brunnen ums Leben (7.6.1597) und Hermann junior geriet unter Mordverdacht. Vermutlich hatte er versucht, die gesellschaftlich geächteten Suizide seiner Angehörigen zu vertuschen. Doch nicht zuletzt angesichts übler Nachrede der restlichen Verwandtschaft konnte er sich in den folgenden Jahren nie vollständig aus der in Köln mittlerweile zum großen Skandal ausgewachsenen Affäre befreien. Er verstarb am 17.4.1604 im Gefängnis. 1608 erreichte die Familie nach langen gerichtlichen Auseinandersetzungen, dass der Nachlass doch noch unter der gesamten Verwandtschaft aufgeteilt wurde.
Der eigentliche Schaffenszweck wurde damit ins glatte Gegenteil verkehrt. Doch die Aufzeichnungen Hermann Weinsbergs überdauerten die Jahrhunderte, da sie im Zuge der Prozesse als Beweisstücke konfisziert und in den städtischen Asservatenkammern eingelagert worden waren. Dort wurden sie in den 1850er Jahren von dem Kölner Stadtarchivar Leonard Ennen (1820–1880) entdeckt, der einige Auszüge publizierte. Nach Ennens Tod wurde sein Nachfolger Konstantin Höhlbaum (1849–1904) von der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde mit der Edition beauftragt. Die ersten zwei Bände mit einer Auswahl von Texten aus dem Liber Iuventutis erschienen 1886/1887. Für die Bände drei und vier (1897/1898) kürzte der Bearbeiter Friedrich Lau den Liber Senectutis und den Liber Decrepitudinis allerdings stark zusammen. Daher folgten bereits 1926 als fünfter Band „Kulturhistorische Ergänzungen” von Joseph Stein mit bis dahin übergangenen Passagen aus allen drei Gedenkbuch-Bänden sowie einigen Auszügen aus dem Boich Weinsberg. Anfang des 21. Jahrhunderts wurde im Rahmen eines Editionsprojektes an der Universität Bonn (2002–2007) die Veröffentlichung zumindest dieser vier Hauptteile des Weinsbergschen Werks vervollständigt, indem die fehlenden Abschnitte – immerhin etwa die Hälfte des Textes – transkribiert und mit den bereits publizierten Passagen im Internet zusammengeführt wurden (www.weinsberg.uni-bonn.de). Dadurch ist nun nicht nur ein vollständiges Bild von Weinsbergs Gesamtwerk als solches entstanden. Auch das Kaleidoskop des städtischen Lebens im 16. Jahrhundert, das es darstellt, wird um zahllose Facetten reicher.
Werke:
Das Buch Weinsberg. Kölner Denkwürdigkeiten aus dem 16. Jahrhundert, Band 1–2, bearb. von Konstantin Höhlbaum, Leipzig 1886/1887, Band 3–4, bearb. von Friedrich Lau, Bonn 1897/1898, Band 5: Kulturhistorische Ergänzungen, bearb. von Joseph Stein, Bonn 1926; Nachdruck Düsseldorf 2000.
Das Buch Weinsberg. Aus dem Leben eines Kölner Ratsherrn, hg. von Johann Jakob Hässlin, Stuttgart 1961, 5. Auflage, Köln 1997.
Literatur:
Groten, Manfred (Hg.), Hermann Weinsberg (1518–1597). Kölner Bürger und Ratsherr. Studien zu Leben und Werk, Köln 2005.
Herborn, Wolfgang, Die Familie von Schwelm/ von Weinsberg. Entwicklungsstufen einer bäuerlichen Familie im großstädtischen Milieu an der Schwelle zur Neuzeit, in: Beiträge zur Heimatkunde der Stadt Schwelm und ihrer Umgebung NF 32 (1982), S. 36–62; auch in: Rheinisches Jahrbuch für Volkskunde 25 (1983/1984), S. 7–26.
Herborn, Wolfgang, Hermann von Weinsberg, in: Rheinische Lebensbilder 11 (1988), S. 59–76.
Rohmann, Gregor, Der Lügner durchschaut die Wahrheit: Verwandtschaft, Status und historisches Wissen bei Hermann von Weinsberg, in: Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins 71 (2000), S. 43–76.
Schwerhoff, Gerd, Verklärung und Untergang des Hauses Weinsberg – eine gescheiterte Geltungsgeschichte, oder: Vom glücklichen Überlieferungs-Zufall eines Ego-Dokuments aus dem 16. Jahrhundert, in: Altenberend, Johannes (Hg.), Kloster – Stadt – Region. Festschrift für Heinrich Rüthing, Bielefeld 2002, S. 65–86.
Studt, Birgit, Der Hausvater. Haus und Gedächtnis bei Hermann von Weinsberg, in: Rheinische Vierteljahrsblätter 61 (1997), S. 135–160.
Wulf, Tobias, Bestandsaufnahme und Perspektiven der Weinsberg-Forschung, in: Groten, Manfred (Hg.), Hermann Weinsberg (1518–1597) – Kölner Bürger und Ratsherr. Studien zu Leben und Werk, Köln 2005, S. 35–57.
Online:
Digitale Gesamtausgabe der Aufzeichnungen von Hermann Weinsberg.
Dieser Beitrag ist zuerst am 14.02.2014 auf dem Portal Rheinische Geschichte des Landschaftsverbands Rheinland erschienen:
http://www.rheinische-geschichte.lvr.de/persoenlichkeiten/W/Seiten/HermannWeinsberg.aspx
Quelle: http://ccaa.hypotheses.org/40