Im Juli 1946 erging eine Anweisung des Kreisflüchtlingsamtes in Brake an die Stadt- und Dorfgemeinden im Kreis Lemgo. Die Flüchtlingsausschüsse in der bisherigen Zusammensetzung sollten aufgelöst und neugebildet werden. Bei der Neubildung sollten die Ausschussmitglieder nun zur Hälfte aus der ortsansässigen Bevölkerung und zur Hälfte aus gewählten Vertretern der Flüchtlinge bestehen. Auch in der Gemeinde Brake bildete sich daraufhin ein Flüchtlingsausschuss, der eine beratende Funktion für die politischen Gremien und die Verwaltung ausübte. Davor hatte es bereits Beschwerden einzelner Flüchtlingsvertreter gegen ihre Behandlung vor Ort gegeben.
Nach dem Landesflüchtlingsgesetz Nordrhein-Westfalens vom 2. Juni 1948 sollten durch die bei den politischen Gemeinden bestehenden Flüchtlingsbeiräte (als Nachfolger der Flüchtlingsausschüsse) Schlichtungsausschüsse gebildet werden. Diese Ausschüsse hatten die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Flüchtlingen und Einheimischen, die sich aus der Unterbringung ergaben, gütlich beizulegen.
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