Was versteht eine Erzherzogin vom Krönungszeremoniell?

In der jüngeren Forschung zur Frühen Neuzeit sind Rituale und Zeremoniell in ihrer kommunikativen Bedeutung neu gewertet worden. Herrschaftszeremoniell und politische Rituale, die lange als „barocke Ornamente“ oder sogar Zeichen des Verfalls staatlicher Strukturen gewertet wurden, wurden vor dem Hintergrund zeitgenössischen Verständnisses neu gelesen und in ihrer zentralen Bedeutung für Herrschaft und Staatlichkeit beschrieben1. Für die Historikerin interessant ist dabei freilich die Frage, ob die wissenschaftlich zweifellos plausible Deutung von Ritualen auch in den Äußerungen von Zeitgenossen als Zeitzeugen bspw. von Krönungen im Alten Reich ihre Widerspiegelung findet.

Freilich bedarf dieser Aspekt umfassender Untersuchung, und ein knapper Blog-Eintrag kann keine endgültige Einschätzung dafür liefern. Doch bei der Lektüre von Briefen zur Krönung der böhmischen Königin im Jahr 1627 stellte sich die Frage erneut, und nur für dieses Beispiel soll ihr hier nachgegangen werden. Interessant sind die Briefe nicht nur als Zeugnisse von Augenzeugen schlechthin, sondern auch aufgrund der Person ihrer Verfasserinnen:

Es handelt sich um die Erzherzoginnen Maria Anna und Cecilia Renata, 17 bzw. 16 Jahre alt, die Töchter Kaiser Ferdinands II.

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Quelle: https://kaiserin.hypotheses.org/299

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Einzigartig: Die Krönung der Königin 1637

Mit der Krönung von Kaiserin Anna im Jahr 1612 hatte sich im 17. Jahrhundert eine neue Krönungstradition etabliert, folgten ihr doch mit den Krönungen von 1630, 1637 und 1653 in relativ rascher Folge weitere. In einem der ersten Beiträge in diesem Blog habe ich dokumentiert, dass es 1612 im Kurfürstenrat zwar gewisse Bedenken gab, eine Einzelkrönung der Kaiserin durchzuführen. Nur noch ein weiteres Mal wurden in der Folge allerdings im Kurfürstenrat Vorbehalte dagegen formuliert, und zwar im Vorfeld der Krönung von Königin Maria Anna, der Gemahlin Ferdinands III., Anfang des Jahres 1637.

Diese Krönung, die wenige Tage nach der Ferdinands III. selbst in Regensburg stattfand1, war ein reichsverfassungsgeschichtliches Unikum: Es handelt sich um den einzigen Fall der Krönung einer Königin im Alten Reich nicht nur zu Lebzeiten, sondern auch in Anwesenheit einer regierenden Kaiserin. Die Abbildung zu dieser Krönung zeigt denn auch in einer klassischen Bildkomposition – der Moment der Krönung wird im Zentrum des Bildes dargestellt – auf der rechten Seite König Ferdinand III.

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Quelle: http://kaiserin.hypotheses.org/269

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Wer entscheidet über das Zeremoniell ?

Im letzten Beitrag war davon die Rede, dass Kurfürsten und Kaiser 1612 über die gewünschte Krönung der Kaiserin verhandelten und dass sich am Ende der Kaiser mit seiner Auffassung durchsetzte, die Kaiserin am Tag nach seiner Krönung in einer eigenen Zeremonie zu krönen. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass die Kaiserin bei der Krönung nicht nur „Objekt“ einer symbolgeladenen zeremoniellen Handlung war, sondern Vorstellungen von der zeremoniellen Ausgestaltung äußerte. Das hat Harriet Rudolph für 1612 formuliert1, das zeigt aber auch eine Quelle aus dem Jahr 1653, die hier vorgestellt werden soll.

Der genaue Ablauf des sakral relevanten Teils einer Kaiserinnenkrönung war – wie beim Kaiser selbst – in einem Ordo festgelegt. Solche Regelwerke sind seit dem Mittelalter in verschiedenen Fassungen überliefert2. Seit dem Ende des 16. Jahrhunderts diente der in das 1595/96 neu bearbeitete „Pontifikale Romanum“ aufgenommene Krönungsordo als Basis für den Ablauf von Weihe und Krönung. Wie Beschreibungen deutlich zeigen3, bildete der dort enthaltene Ordo für die Kaiserin die Grundlage für das seit 1612 beachtete Regularium.

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Quelle: http://kaiserin.hypotheses.org/84

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