Die Damen der Kaiserin: Der Orden der „Sklavinnen der Tugend“ (Teil 2)

Neben der im letzten Blogeintrag vorgestellten Satzung des Ordens ist die von Ferdinand Albrecht von Braunschweig-Wolfenbüttel mitgeteilte, von Köhler für seine „Münz-Belustigung“ leicht bearbeitete Liste der Mitglieder1 eine der wenigen Quellen, die Auskunft über den Charakter der Vereinigung der „Sklavinnen der Tugend“ geben kann. Diese Liste wird hier im Anhang in bearbeiteter Form wiedergegeben: Die Damen wurden identifiziert und in den meisten Fällen mit Hinweisen auf biographische Angaben versehen. Auch wenn besonders letzteres noch fragmentarisch ist, da hier natürlich weder Literatur noch Archivmaterial umfassend berücksichtigt werden konnten, ergeben sich dadurch einige Erkenntnisse.

 

Zunächst einmal wird schnell deutlich, dass die Zusammenstellung nicht nur den Stand der Mitgliedschaft im Jahr 1675 wiedergibt, als der Herzog von Braunschweig in Wien weilte und seine Gemahlin Mitglied im Orden wurde. Vielmehr umfasst sie alle, zumindest alle dem Herzog bekannt gewordenen Damen, die Mitglied waren und von denen einige bereits verstorben waren2. Köhler hat die Liste um eine Dame ergänzt; einen weiteren Namen liefert die Akte im Staatsarchiv Aurich, aus der im letzten Blog auch die Satzung wiedergegeben wurde, sowie der Beitrag von KLaus Feder über das Ordenszeichen.

Damit sind jetzt 71 Damen bekannt, die der Vereinigung angehörten.

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Quelle: http://kaiserin.hypotheses.org/331

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Netzwerke I: Mansfeld, Dresden, Wien und zurück

Im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv findet man nur wenige Briefe aus den Korrespondenzen frühneuzeitlicher Kaiserinnen. Im Bestand „Famlienkorrespondenz“ füllen sie gerade einmal drei Kartons1. Unter diesen Bruchstücken umfangreicherer Korrespondenzen ist für Kaiserin Maria, Gemahlin Maximilians II. und Tochter Karls V., interessanterweise gerade ein Schreiben an Kurfürstin Anna von Sachsen überliefert. Es stammt vom Frühjahr 1574 und belegt die Korrespondenz zweier Fürstinnen, von denen die eine, Kaiserin Maria, unzweifelhaft als katholisch und als enge Verbündete des Papstes am Kaiserhof gelten muss2. Die andere, Anna von Sachsen, eine geborene Prinzessin von Dänemark, war Lutheranerin, und zwar eine sehr strikte, die sich Zeit ihres Lebens für die Verbreitung der Lehre Luthers engangierte3.

 

Was das Wiener Einzelstück nicht erkennen lässt, macht die Nachsuche im kurfürstlichen Archiv in Dresden sichtbar: Das Schreiben war Bestandteil einer längerfristigen und umfangreicheren Korrespondenz, die Kurfürstin und Kaiserin verband.

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Quelle: https://kaiserin.hypotheses.org/219

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Zwei Kaiserinnen und eine Herzogin: Maria Theresia zum Dreihundersten

Das Jahr 2017 wird in Wien noch mehr als sonst im Zeichen einer Kaiserin stehen: Maria Theresia erblickte hier am 13. Mai 1717 als zweites Kind Kaiser Karls VI. und seiner Gemahlin Elisabeth Christine das Licht der Welt. Ihr älterer Bruder, der lange ersehte und im April 1716 geborene Erzherzog Leopold war schon im November 1716 wieder gestorben, so dass sie es war, die als ältestes Kind überlebte. Zwar hofften ihre Eltern bis zum Ende, es werde ihnen noch ein Sohn beschieden sein, aber Maria Theresia bekam in den Jahren 1718 und 1724 „nur“ zwei Schwestern. So trat im Herbst 1740 die sog. Pragmatische Sanktion tatsächlich in Kraft: Maria Theresia, seit 1736 mit Franz Stephan von Lothringen verehelicht, trat nach dem Tod ihres Vaters das habsburgische Erbe an. Der Rest ist Geschichte, wie man so sagt.



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Quelle: http://kaiserin.hypotheses.org/176

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Zeremonielle Hierarchien: Audienzen bei der Kaiserin (2): Reichsfürstinnen

Ende Februar 1692 traf die Markgräfin Franziska Sibylla von Baden-Baden1 in Wien ein. Sie war erst 17 Jahre alt, aber schon Gemahlin eines bedeutenden kaiserlichen Heerführers in den Türkenkriegen, Ludwig Wilhelm von Baden-Baden, des „Türken-Louis“, und weilte aufgrund des militärischen Engagements ihres Mannes mehrfach in Wien. Außerdem hatte sie von ihrem Vater, dem letzten Herzog von Sachsen-Lauenburg, umfangreiche Ländereien in Böhmen geerbt. Sie war damit zweifellos vom Rang her eine „regierende“ Reichsfürstin, da ihr Gemahl seit 1677 die Herrschaft in der Markgrafschaft ausübte, auch wenn er bis 1697 eher auf den Schlachtfeldern in Ungarn und am Rhein anzutreffen war.

Mit diesem Rang als Reichsfürstin wurde sie auch von der Kaiserin empfangen, der sie schon Tage vorher ihre Ankunft angezeigt und die sie um eine Audienz gebeten hatte. Die in den Zeremonialprotokollen überlieferte Beschreibung derselben lässt erneut deutlich die Hierarchisierung der Sitzmöbel erkennen2, die schon für die Kurfürstinnen beschrieben worden war. Sie weist zudem Rangunterschiede zwischen den Fürstinnen aus: Da die Markgräfin „nur“ eine Reichsfürstin, keine Kurfürstin war, stellte sich wie immer seit dem Reichstag von 1653 das Problem hinsichtlich der kaiserlichen Obersthofmeisterin. Deren Rang in Bezug auf die Reichsfürstinnen war damals ja per kaiserlichem Dekret definiert worden, blieb aber stets von reichsfürstlicher Seite umstritten.

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Quelle: http://kaiserin.hypotheses.org/148

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Regensburg 1653: Ein Schreiben an den Kaiser

Die Krönung von Kaiserin Eleonora Gonzaga-Nevers Anfang August 1653 erfolgte kurz nach der Eröffnung des Reichstages in Regensburg. Dies dürfte einer der Gründe dafür gewesen sein, dass sich etliche Reichsfürsten und Reichsgrafen mit ihren Gemahlinnen, zum Teil auch in Begleitung weiterer Familienmitglieder, in der Stadt aufhielten. Damit verbunden war ihre Einbeziehung in Alltag und Fest des kaiserlichen Hofes, insbesondere aber in die zeremonielle Inszenierung des Krönungsaktes. Die mögliche Teilhabe an der Krönung von Ferdinand IV. sowie der Kaiserin dürfte wiederum für die Reise manches Regenten nach Regensburg nicht unwesentlich gewesen sein, konnte man sich doch so auf großer Bühne als selbständiger Reichsstand zeigen und an der Darstellung des Reiches mitwirken. Vor allem der Zug zur Kirche und von dort in die kaiserliche Residenz zum abschließenden Krönungsmahl war dabei bedeutsam, und um diesen Zug bei der Krönung der Kaiserin ergaben sich im Vorfeld ernsthafte Konflikte.

Aus diesem Kontext stammt das unten wiedergegebene Schreiben, in dem mehrere Reichsfürsten gegen eine Entscheidung Kaiser Ferdinands III. hinsichtlich des Platzes ihrer Gemahlinnen, vor allem aber ihrer Töchter in Bezug auf die Obersthofmeisterin der Kaiserin Einspruch erhoben.

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Quelle: http://kaiserin.hypotheses.org/114

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Wer entscheidet über das Zeremoniell ?

Im letzten Beitrag war davon die Rede, dass Kurfürsten und Kaiser 1612 über die gewünschte Krönung der Kaiserin verhandelten und dass sich am Ende der Kaiser mit seiner Auffassung durchsetzte, die Kaiserin am Tag nach seiner Krönung in einer eigenen Zeremonie zu krönen. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass die Kaiserin bei der Krönung nicht nur „Objekt“ einer symbolgeladenen zeremoniellen Handlung war, sondern Vorstellungen von der zeremoniellen Ausgestaltung äußerte. Das hat Harriet Rudolph für 1612 formuliert1, das zeigt aber auch eine Quelle aus dem Jahr 1653, die hier vorgestellt werden soll.

Der genaue Ablauf des sakral relevanten Teils einer Kaiserinnenkrönung war – wie beim Kaiser selbst – in einem Ordo festgelegt. Solche Regelwerke sind seit dem Mittelalter in verschiedenen Fassungen überliefert2. Seit dem Ende des 16. Jahrhunderts diente der in das 1595/96 neu bearbeitete „Pontifikale Romanum“ aufgenommene Krönungsordo als Basis für den Ablauf von Weihe und Krönung. Wie Beschreibungen deutlich zeigen3, bildete der dort enthaltene Ordo für die Kaiserin die Grundlage für das seit 1612 beachtete Regularium.

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Quelle: http://kaiserin.hypotheses.org/84

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