Was tat Kaiserin Anna wirklich?

In einem der ersten Beiträge dieses Blogs1 habe ich, ausgehend vom Protokoll aus der Kanzlei des Kurfürsten von Mainz, die Verhandlung im Kurkolleg über die Krönung der Kaiserin 1612 geschildert. Dieser kam ja ein besonderer Stellenwert insofern zu, als im Juni 1612 in Frankfurt am Main das erste Mal nach mehr als 150 Jahren wieder eine Kaiserin des Heiligen Römischen Reiches gekrönt wurde. Warum gerade Anna von Tirol diese Kaiserin war, ist bislang unklar.

 

Man kann in diesem Zusammenhang sicher vermuten, dass Kaiser Matthias den Akt nutzen wollte, um die endlich errungene Kaiserwürde nach seiner eigenen Krönung noch ein weiteres Mal vor der Öffentlichkeit des Reiches darzustellen. Schließlich war es ihm erst nach langen Jahren des Konflikts mit seinem Bruder Rudolf und den anderen männlichen Mitgliedern des Hauses Habsburg, dem sog. „Bruderzwist im Hause Habsburg“2, gelungen, sich als Nachfolger des kinderlosen Rudolf II. durchzusetzen. Aber ist es denkbar, dass auch die Kaiserin selbst daran aktiv teil hatte, dass sie ihrerseits auf eine Krönung hinarbeitete?

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Quelle: https://kaiserin.hypotheses.org/288

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Einzigartig: Die Krönung der Königin 1637

Mit der Krönung von Kaiserin Anna im Jahr 1612 hatte sich im 17. Jahrhundert eine neue Krönungstradition etabliert, folgten ihr doch mit den Krönungen von 1630, 1637 und 1653 in relativ rascher Folge weitere. In einem der ersten Beiträge in diesem Blog habe ich dokumentiert, dass es 1612 im Kurfürstenrat zwar gewisse Bedenken gab, eine Einzelkrönung der Kaiserin durchzuführen. Nur noch ein weiteres Mal wurden in der Folge allerdings im Kurfürstenrat Vorbehalte dagegen formuliert, und zwar im Vorfeld der Krönung von Königin Maria Anna, der Gemahlin Ferdinands III., Anfang des Jahres 1637.

Diese Krönung, die wenige Tage nach der Ferdinands III. selbst in Regensburg stattfand1, war ein reichsverfassungsgeschichtliches Unikum: Es handelt sich um den einzigen Fall der Krönung einer Königin im Alten Reich nicht nur zu Lebzeiten, sondern auch in Anwesenheit einer regierenden Kaiserin. Die Abbildung zu dieser Krönung zeigt denn auch in einer klassischen Bildkomposition – der Moment der Krönung wird im Zentrum des Bildes dargestellt – auf der rechten Seite König Ferdinand III.

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Quelle: http://kaiserin.hypotheses.org/269

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Wie wird man Kaiserin? Eine Klarstellung zu den Titeln Maria Theresias

Das Datum des 300. Geburtstages Maria Theresias naht mit Riesenschritten, und deshalb ist sie derzeit – nicht nur innerhalb Österreichs, aber natürlich vor allem hier – in aller Munde, will sagen in allen Medien präsent. Dabei gibt es zu ihren Titeln und ihrem Rang sehr eigenartige und sich widersprechende Äußerungen: Heute postulierte sie ein öffentlich-rechtlichen Radiosender zur „Kaiserin von Österreich“1, während andere behaupten, sie sei niemals Kaiserin gewesen. Die aktuelle Nummer der Zeitschrift TV-Media hält fest, man habe sie als „König von Ungarn“ bezeichnet, weil es keine weibliche Form des Titels gegeben habe2. Alle drei Positionen findet man freilich auch in wissenschaftlicher Literatur bzw. aus der Feder von Historikern, aber alle drei sind völliger Unsinn.

Eigentlich habe ich es mir in meinem Blog zur Aufgabe gemacht, eben über diejenigen Kaiserinnen zu schreiben, die bislang weniger Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit wie in der Forschung gefunden haben. Das Unwissen, dass sich hier im Fall Maria Theresias offenbart, legt jedoch nahe, ihre derzeitige Publizität zum Ausgangspunkt zu nehmen, um eine grundlegende Frage noch einmal aufzugreifen3: Wie wird man Kaiserin – und in welchem Reich?

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Quelle: http://kaiserin.hypotheses.org/248

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Regensburg 1653: Ein Schreiben an den Kaiser

Die Krönung von Kaiserin Eleonora Gonzaga-Nevers Anfang August 1653 erfolgte kurz nach der Eröffnung des Reichstages in Regensburg. Dies dürfte einer der Gründe dafür gewesen sein, dass sich etliche Reichsfürsten und Reichsgrafen mit ihren Gemahlinnen, zum Teil auch in Begleitung weiterer Familienmitglieder, in der Stadt aufhielten. Damit verbunden war ihre Einbeziehung in Alltag und Fest des kaiserlichen Hofes, insbesondere aber in die zeremonielle Inszenierung des Krönungsaktes. Die mögliche Teilhabe an der Krönung von Ferdinand IV. sowie der Kaiserin dürfte wiederum für die Reise manches Regenten nach Regensburg nicht unwesentlich gewesen sein, konnte man sich doch so auf großer Bühne als selbständiger Reichsstand zeigen und an der Darstellung des Reiches mitwirken. Vor allem der Zug zur Kirche und von dort in die kaiserliche Residenz zum abschließenden Krönungsmahl war dabei bedeutsam, und um diesen Zug bei der Krönung der Kaiserin ergaben sich im Vorfeld ernsthafte Konflikte.

Aus diesem Kontext stammt das unten wiedergegebene Schreiben, in dem mehrere Reichsfürsten gegen eine Entscheidung Kaiser Ferdinands III. hinsichtlich des Platzes ihrer Gemahlinnen, vor allem aber ihrer Töchter in Bezug auf die Obersthofmeisterin der Kaiserin Einspruch erhoben.

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Quelle: http://kaiserin.hypotheses.org/114

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Von der Regierung einer Kaiserin: Melchior Goldast und seine „Reichs-Satzungen“

Melchior Goldast von Haiminsfeld (1578-1635) stammte aus einer nicht unbegüterten Schweizer Familie und hatte nach dem Schulbesuch in Memmingen in Ingolstadt und Altorf die Rechte studiert. Zunächst lebte er als Privatgelehrter in Genf und Sankt Gallen, wo er insbesondere in Bibliothek und Archiv des Klosters intensiv arbeitete. Nachdem es dort um Streitigkeiten um seinen Umgang mit den Manuskripten gekommen war, hielt er sich seit 1606, zunächst als Erzieher eines Sohnes der adligen Familie Hohensax, meist in Frankfurt am Main auf.

Er wirkte vornehmlich als juristischer Berater und Gutachter für mehrere Reichsfürsten, etwa die Herzogin von Sachsen-Weimar, den Grafen von Holstein-Schaumburg in Bückeburg und die Landgrafen von Hessen. Neben seiner juristischen Tätigkeit war er ein manischer Büchersammler; seine Bibliothek wurde später von der Stadt Bremen angekauft und bildete den Grundstock der Stadtbibliothek1.

In unserem Zusammenhang ist Goldast deshalb von Bedeutung, weil er einer der ersten war, der in umfangreichen Editionen bedeutende Quellen zur Reichs- und Rechtsgeschichte vorlegte und damit eine Basis für die Entwicklung des öffentlichen Rechtes im Alten Reich lieferte2. Zu seinen Lebzeiten nicht unumstritten und heutigen Anforderungen natürlich nicht entsprechend, sind seine Sammlungen jedoch bis heute nicht vollständig ersetzt.

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Quelle: https://kaiserin.hypotheses.org/104

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