Klein St. Martin in Köln. Überlegungen zur Entwicklung einer mittelalterlichen Pfarrei aus stadtgeschichtlicher Perspektive (Teil 2)

Pfarrei und Sondergemeinde

Die vorstehenden Überlegungen eröffnen durch den Hinweis auf den Kontext der reichsweiten kommunalen Emanzipationsbewegungen des Mittelalters vielfältige Anknüpfungspunkte für eine weitere stadthistorische Vertiefung.[68] Denn es handelt sich nicht um eine zufällige zeitliche Korrelation, dass der oben aufgezeigte Konflikt im Verhältnis zwischen Bürgerschaft und Geistlichkeit spätestens seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts in Köln mit der Hochphase patrizischer Herrschaft nach dem Sieg der Overstolzen über die Weisen in der Schlacht an der Ulrepforte (1268) zusammenfiel.[69] Dabei muss nicht einmal unterstellt werden, dass der städtische Klerus unterschwellig oder offen von der unterlegenen erzbischöflichen Partei beeinflusst war, auch wenn diese in der ein oder anderen Auseinandersetzung eine Rolle spielte, vor allem in den Dompfarreien, jedoch nicht in Klein St. Martin. Vielmehr wurde bereits oben auch auf den ausschlaggebenden Anteil damals ausgreifender bürgerlicher Partizipationsforderungen hingewiesen, die nicht nur in den Durchsetzungsbemühungen des Meliorats gegenüber dem Stadtherrn in den Jahrzehnten zuvor ihre gesellschaftliche Grundlage hatten, sondern so verstanden auch eine gesamtstädtische Entsprechung bereits im Großen Schied von 1258 fanden.[70] Dessen Bedeutung lag nämlich nicht zuletzt darin, dass die kommunale Vertretung der Bürger, wenn auch eingeschränkt, erstmals offiziell anerkannt wurde. Ein Teil der städtischen Verfassungskonstruktion waren dabei die Amtleutegenossenschaften als Exekutivorgane der Sondergemeinden,[71] die nach verbreiteter Auffassung gleichsam die Keimzellen auch des bürgerlichen Einflusses auf die Pfarreien bildeten, auf deren räumlicher (und sozialer) Basis sie sich konstituierten.[72]



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Quelle: http://ccaa.hypotheses.org/437

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Das Verhältnis zu den geistlichen Gewalten

Parallel zu und im engen Zusammenhang mit der Institutionalisierung der Kirchenpflegschaft zeichnet sich eine zunehmende Konsolidierung der Rechte in der pfarrkirchlichen Verwaltung ab, zunächst in der Innenstadt, in der Folge aber auch in den restlichen Kirchspielen Kölns.[1349] Zum Teil war sie jedoch verschieden ausbalanciert und noch keineswegs gegen weitere Verschiebungen geschützt. Zwar waren die Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Geistlichkeit im Verlauf des 15. Jahrhunderts nicht mehr von der grundsätzlichen Natur vor allem des 13. Jahrhunderts. Doch ist noch bis zum Jahrhundertende in keiner der Dom- und Rheinvorstadtpfarreien eine unumstrittene Einsetzung eines Pfarrers überliefert. Im Gegensatz zum 13. und 14. Jahrhundert konnten sich die Parochianen mit ihren Ansprüchen auf der Grundlage der erlassenen Papstbullen aber nun weitgehend durchsetzen. Darüber kam es bis zum Beginn des 16.

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Quelle: https://ccaa.hypotheses.org/402

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