Mord an einem Franziskaner

Es passiert im Dezember 1631 auf dem Gebiet des Herzogtums Württemberg. Ein Franziskanermönch befindet sich auf dem Weg von Heilbronn zu dem erst vor kurzer Zeit restituierten Klarissenstift in Pfullingen, wo er als Beichtvater erwartet wird. Doch er wird dort nie ankommen: Ein Reiter fängt ihn in der Nähe von Asperg ab, bringt ihn um und raubt ihn aus. Zunächst einfach nur die Geschichte eines Mordes, wie sie zigfach auch in diesen Zeiten belegt ist.

Welche vielfältigen Bezüge sich aus diesem Vorfall ergeben, wurde in einem Vortrag deutlich, den Oleg Rusakovskiy letztens auf einem Workshop an der Uni Tübingen hielt. Er tat dies auf der Grundlage umfangreicher württembergischer Kriminalakten, die den mehr als zwei Jahre dauernden Prozeß zu diesem Mordfall dokumentieren. So versuchte auch Kurfürst Maximilian von Bayern Einfluß auf das Verfahren zu nehmen. Daß die Ermordung eines Ordensmanns auch in München registriert wurde, erstaunt vor allem deswegen, weil der Kurfürst angesichts der akuten militärischen Bedrohung durch die schwedische Armee eigentlich ganz andere Sorgen hatte.

Der ermordete Franziskaner besaß übrigens eine Salvaguardia, ausgestellt von der schwedischen Armee, die zu dem Zeitpunkt schon in Heilbronn stand. Er stand damit unter dem Schutz der schwedischen Waffen, der Mörder mißachtete also die Autorität des schwedischen Schutzbriefes. Dessen Situation konnte auch dadurch nicht besser werden, daß er, wie sich herausstellte, unter den schwedischen Fahnen als Kavallerist gedient hatte. Denn eigentlich achtete jede Armee genau darauf, daß ihre Militärgerichtsbarkeit beachtet wurde und sich andere, territoriale Gerichte hier nicht einmischten.

Gegen den unter Mordverdacht angeklagten Reiter wurden erdrückende Indizien beigebracht: In seinem Haus fand man mit dem Almosenkasten ein Beutestück, das der Mönch bei sich geführt hatte. Was konnte der Reiter da noch zu seiner Verteidigung beibringen? Er spielte die konfessionelle Karte und bediente sich Versatzstücke des antikatholischen Diskurses: Mit dem Verweis darauf, der Überfallene sei für ihn als Franziskaner ein „Schelm“ und „Landsverderber“, suchte er seine Untat zu rechtfertigen. Natürlich beurteilte der Franziskanerorden den Ermordeten ganz anders und erkannte in ihm einen Märtyrer des Glaubens.

Dies alles sind nur knappe Schlaglichter auf einen Vorfall, der gerade aus seiner Komplexität seinen großen Reiz gewinnt. Sicherlich sind derartige Geschichten nicht immer leicht zu entwirren, aber sie helfen doch, die Verhältnisse dieser Zeit ganz wunderbar zu veranschaulichen. Man kann sich jedenfalls darauf freuen, irgendwann einmal die komplette Analyse dieses Ereignisses nachlesen zu können. Dabei steht der Ausgang der Geschichte schon fest: Der Mörder des Franziskaners wurde zu einer Zahlung einer für seine Verhältnisse gewaltigen Summe Geld verurteilt – aber er kam immerhin mit dem Leben davon. Zumindest vorerst, denn einige Zeit später fand auch er ein gewaltsames Ende.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/295

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Pommersche Gravamina, Teil III – Profitmaximierung

In der Flugschrift der pommerschen Kriegs-Gravamina von 1630 wird das ganze Panoptikum der Schrecken ausgebreitet, die sich infolge der Einquartierung ergaben. Neben den Exzessen, die die Söldner verübten, werden aber auch Mechanismen deutlich, wie das Militär in diesem Krieg Gewinn machte. Daß Männer sich dafür entschieden, in den Krieg zu ziehen, hatte viel weniger etwas mit Patriotismus oder dem Kampf für die eigene Konfession zu tun; viel mehr spielte das Streben nach Gewinn eine Rolle. Das gilt für den einfachen Söldner genauso wie für den Adligen, der als Offizier diente. Wie ließen sich aber in einem Feldzug Profite erzielen, die den Weg in den Krieg attraktiv erscheinen ließen?

Mehr Geld konnten die Militärs bekommen, indem sie sich einfach über die Kontributionsordonanz hinwegsetzten. So war festgelegt, daß die Gage, die dem Oberst zustand, auch den Anteil enthält, der für die Hauptleute festgeschrieben war (S. 4, Nr. 5). Allerdings hat kein Oberst, Oberstleutnant oder Oberstwachtmeister jemals von seiner Gage einen Hauptmann bezahlt – für diesen mußten eigens Mittel aufgebracht werden, und der Oberst behielt den Hauptmannsanteil für sich. Ähnliches war bei der Bezahlung für den Stab vorgesehen, der aus dem Quantum für die Kompagnie genommen werden sollte. Doch auch dies funktionierte nicht, die Mittel für den Stab mußten extra bezahlt werden (ebd.). Und schließlich wurden die Kompagnien, „wann sie schon nit complet seyn / dannoch vor complet“ bezahlt. Auch wenn die Artillerie gar nicht vorhanden war, mußten für Artillerie Kriegssteuern aufgebracht werden (ebd.).

War dies noch eine plumpe Trickserei bei der Abrechnung der Kontributionen, eröffnete die Eintreibung dieser Kriegskontributionen weitere Möglichkeiten. Laut Gravamen Nr. 7 kam es vor, daß ganze Trupps von Soldaten, „ja wol gantze Compagnien“ ausgeschickt wurden, die „einen geringen Rest / von 1. 2. oder 3. Thalern“ an Kriegssteuern eintreiben sollten (S. 4). Man kann sich leicht vorstellen, daß bei solchen Aktionen die tatsächlichen Ausstände nur den Vorwand boten, um deutlich höhere Werte einzukassieren. Daß diese Verfahren auch nicht ohne Zwang und Gewalt abliefen, machen andere Gravamina deutlich: Dann konnte die Eintreibung der Kontributionen oftmals in reine Plünderungen ausarten, so daß die Salvaguardien, die womöglich von der eigenen Armee ausgestellt worden waren, erst recht nur noch ein Stück Papier waren.

Es ging also nicht immer nur um die großen Kriegsunternehmer, die ganze Regimenter und Armeen für einen Kriegsherrn vorfinanzierten und unterhielten. Auch schon für die unteren Offiziersränge bis hin zu den einfachen Söldnern boten sich hinreichend Gelegenheiten, Profite zu generieren und den Krieg zu einem guten Geschäft zu machen. Daß er vielfach zu derartigen Praktiken gezwungen wurde, weil die regulären Soldzahlungen oftmals monatelang nicht erfolgten, steht auf einem anderen Blatt.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/153

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Unter dem Schutz des Kaisers

Sicherheit stellte auch schon in der vormodernen Gesellschaft einen hohen Wert dar. Und doch war es eine ausgesprochen fragile Komponente im Ordnungsgefüge dieser Zeit. Gerade in Kriegszeiten war die Sicherheit mehr als sonst bedroht. Wie konnte man sich ihrer vergewissern? Salvaguardien, Schutzbriefe also, erschienen als das probate Mittel, um sich vor Einquartierungen, der Erhebung von Kriegssteuern und anderem Unbill zu schützen. Wenig überraschend also, daß Schutzbriefe in dieser Zeit ein Massenphänomen darstellten.

Doch an wen sollte man sich wenden, um eine solche Salvaguardia zu erhalten? Nach den herkömmlichen Ordnungsvorstellungen war die eigene Obrigkeit dafür zuständig, Schutz und Schirm für die eigenen Untertanen zu gewährleisten; diese Schutzleistung stellte nicht zuletzt eine wichtige Legitimierung für jeden Herrschaftsträger dar. Schnell zeigte sich jedoch in Kriegszeiten, daß die eigene Obrigkeit, egal ob es ein Stadtmagistrat oder ein Reichsstand war, schnell an ihre Grenzen stieß. Deshalb war es nicht unüblich, daß sich Schutzsuchende – und das konnten Einzelpersonen jedweden Standes oder auch Kommunen bis hin zu Reichsständen sein – direkt an eine Kriegspartei wandten. Zwar ging vom Militär ja eigentlich die Gefahr aus, gleichzeitig erblickte man gerade in ihr die Instanz, den nötigen Schutz zu gewährleisten. Je nach Situation war es sogar naheliegend, sich von beiden, miteinander verfeindeten  Armeen Schutzbriefe ausstellen zu lassen und so für jede Eventualität vorgesorgt zu haben.

Eine andere Möglichkeit war es, sich direkt an den Kaiserhof oder an den Reichshofrat zu wenden. Tobias Schenk, der schon seit einiger Zeit im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv wichtige archivarische Erschließungsarbeiten zum Reichshofrat betreibt, hat in zwei jüngst erschienenen Beiträgen aufschlußreiche Beispiele dafür angeführt: Reichsgeschichte als Landesgeschichte. Eine Einführung in die Akten des kaiserlichen Reichshofrats, in: Westfalen. Hefte für Geschichte, Kunst und Volkskunde 90 (2012), S. 107-161; Das Alte Reich in der Mark Brandenburg. Landesgeschichtliche Quellen aus den Akten des kaiserlichen Reichshofrats, in: Jahrbuch für brandenburgische Landesgeschichte 63 (2012), S. 19-71.

Wie die Titel zeigen, ist die Stoßrichtung beider Aufsätze eine ganze andere, doch geht er in beiden Fällen auch auf die Phase des Dreißigjährigen Kriegs ein und bietet für unser Thema der Salvaguardien einmal westfälische (S. 121 f.), ein anderes Mal brandenburgische Exempel (S. 41-46). Besonders letztere sind bemerkenswert, zeigen sie doch die Schwäche der Hohenzollernherrschaft in dieser Zeit. Nicht nur brandenburgische Untertanen suchten Schutz beim Kaiser, sondern die Kurfürstin Elisabeth Charlotte selbst, als strenge Calvinistin kaum einer prohabsburgischen Haltung verdächtig, erbat sich Anfang 1631 kaiserliche Schutzbriefe für ihre Güter.

Was brachten nun solche Schutzbriefe? Viele Episoden aus diesen Kriegsjahren belegen, daß Salvaguardien oftmals nur ein Stück Papier waren. Deswegen gab es nicht nur papierne Salvaguardien, sondern auch „lebendige“ (wie man sie zeitgenössisch nannte) – echte Soldaten also, die als Wachmannschaft einem Konvoi oder Reisenden beigegeben wurden. So etwas kostete natürlich noch mehr als ein Dokument, und auch diese Trupps garantierten nicht immer die ersehnte Sicherheit. Wichtig in dem Kontext ist aber die generelle Frage, welchen Effekt kaiserliche Schutzbriefe hatten: Hat man dem Reichsadler mehr Respekt entgegengebracht als dem Siegel irgendeines Kommandeurs? Dieser Frage geht Tobias Schenk nicht mehr nach, und im Zusammenhang seiner Aufsätze ist dies auch nicht seine Aufgabe gewesen. Doch genau hier lohnt es sich, die bereitgestellten Indizien weiterzuverfolgen und zu überprüfen, ob die kaiserlichen Schutzbriefe tatsächlich dazu beitragen konnten, die Präsenz des Reichs und des Kaisers in kriegsbedrohten Regionen aufrechtzuerhalten.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/93

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