Historiker wie ich sind ja immer etwas hinterher, gern auch mal ein Jahrhundert oder zwei. Daran gemessen, ein aktueller Kommentar: Vor reichlich einem Jahr trat, mäßig beachtet, eine Novelle des Personenstandsgesetzes (PStG) in Kraft, mit der erstmals seit langem Bewegung in die Frage, ob und wie sich eine intersexuelle Anatomie rechtlich auswirkt. Bis dahin bzw. im 20. Jahrhundert gab es in Deutschland, rechtlich gesehen, nur zwei Geschlechter, und jeder Mensch musste sich als “männlich” oder “weiblich” einordnen lassen. Konkret geschah dies dadurch, dass die […]
Quelle: http://intersex.hypotheses.org/111