Stärker noch als im Bereich der allgemeinhistorischen Epochendisziplinen hat die Beschreibung und Analyse von Institutionen einen festen Platz im landes- und regionalgeschichtlichen Arbeiten:
Einerseits ist die Beschäftigung mit längerfristig bestehenden und an bestimmten Zwecken orientierten Einrichtungen für jeden Historiker nicht zu umgehen, da diese als Produzenten ereignisübergreifender und serieller Überlieferung in vielen Fällen einen Blickwinkel auf das zu erfassenden Geschehen eröffnen, ohne freilich ein vollständiges und objektives Bild zu vermitteln. Erst das Wissen um ihre Arbeitsweise und ihre Funktionsprinzipien befähigt deshalb zu fundierter Quellenkritik und ermöglicht somit geschichtswissenschaftliche Erkenntnisbildung.
Als Instrument der Herrschaftsausübung ist das Wirken von Institutionen jedoch darüber hinaus ein unerlässlicher Schlüssel zum Verständnis der historischen Entwicklung eines Territoriums als Ganzes. So besteht wohl kein Zweifel, dass der Art der institutionellen Durchdringung, das heißt der für einen bestimmten Personenkreis oder ein Gebiet beanspruchte Regelungsanspruch, entscheidenden Einfluss auf das Leben der betroffenen Gruppen und ihr Verhältnis zueinander hat.
Verkürzt formuliert kann Institutionengeschichte folglich sowohl den Status einer Hilfswissenschaft als auch eines für sich selbst relevanten Fachgebiets mit Recht beanspruchen.
Freilich wurden mit der reinen Aufzählung und Abgrenzung von Macht- und Rechtsbereichen die Anwendungsmöglichkeiten von Institutionengeschichte lange Zeit unnötigerweise beschränkt: Mit der Überwindung der konventionellen Fixierung auf den Aspekt der Herrschaftsausübung ist es nun gängige Praxis, sich beispielsweise die Frage vorzulegen, was eine beliebige Einrichtung eigentlich zur sozial anerkannten Institution erhebt. Diese und ähnliche Perspektivverschiebungen schaffen und erhöhen die Aufmerksamkeit für unterschiedliche Formen der Legitimation und symbolischen Kapitalbildung, steigern die Sensibilität für schrittweise Funktionsverschiebungen oder betonen gängige und innovative Interaktionsmuster mit der außerinstitutionellen Umwelt.
Die sich daraus bereits ergebende Erkenntnis, dass es sich bei Institutionen im Kern um normative Strukturen, also sozial erzeugte Idealbilder handelt, welche ständig um die Realisierung des eigenen Anspruchs zu ringen haben, erweitert deshalb den traditionell landeshistorischen Erfassungshorizont: Sie gibt endgültig den Blick auf interne Abläufe sowie Brüche frei und ermöglicht mit der Ablösung einer rein funktionalen Bewertung den Übergang zu einer ergebnisoffenen Analyse von Institutionen. Anstelle definierter Kompetenzkataloge gewinnen somit inhärente Eigenlogiken an Profil, statt der Feststellung eines mehr oder weniger abgesteckten Handlungsrahmens rückt nun die Betonung variabel interpretierbarer Handlungsspielräume in den Vordergrund.
Die Untersuchung von Institutionen aller Art wird folglich auch in Zukunft ein fruchtbares Arbeitsfeld der Landesgeschichte bleiben und ist deshalb mit drei Dissertationsprojekten auf dem Workshop vertreten:
Beleuchtet Maria Magdalena Bäuml in ihrer Studie zum Bayerischen Ministerium für Unterricht und Kultus den gesamten Bereich der Bildungs-, Kirchen- und Kunstpolitik, beschäftigt sich Beatrix Dietel in breiterem zeitlichen Rahmen mit Voraussetzungen, Zielen und Inhalten der Hochschulpolitik im Freistaat Sachsen; Michael Schmitt legt schließlich den Fokus auf die Würzburger Professorenschaft in der Übergangszeit zur nationalsozialistischen Diktatur.
Zur Hauptseite des Workshopauftritts und zur Anmeldung gelangen Sie hier.
Zur Diskussion des Themenbereiches Personengeschichte gelangen Sie hier.
Zur Diskussion des Themenbereiches Infrastruktur- und Kommunalgeschichte gelangen Sie hier.