Dienstag, der 17. Juli 2012 war ein guter Tag für die Digital Humanities in Deutschland. Die DHD-Unconference im Rahmen der DH2012 war eine großartige Gelegenheit, den Stand der digitalen Geisteswissenschaften im deutschprachigen Raum zu demonstrieren und die Gestaltung ihrer Zukunft zu diskutieren. Ebenso spannend wie die Science-Slams und die Podiumsdiskussion verlief die zwischen beiden Blöcken angesetzte Session zur Gründung eines Verbandes zu den Digital Humanities im deutschprachigen Raum. Dem Team um Jan Christoph Meister und den weiteren Mitstreitern aus der Community ist für die Vorbereitung aller drei Teile sehr zu danken.
Es zeigte sich jedoch, dass es hinsichtlich der Gründung eines Verbandes zu den Digital Humanities im deutschsprachigen Raum doch noch mehr Diskussionsbedarf gibt, als von den Organisatoren vielleicht erwartet worden ist. Etliche Punkte der Satzung, die zu der Sitzung verteilt wurde und wohl den meisten Teilnehmern vorher nicht bekannt war,* boten Anlass zu Nachfragen und Verbesserungsvorschlägen. Dies betraf auch ganz zentrale Fragen, so dass die Satzung als Ganzes wohl für den Moment als hinfällig betrachtet werden muss. Ich gehe hier nur auf zwei wesentliche Punkte ein, die noch einer grundsätzlichen Debatte und Klärung bedürfen.
Als Name für den Verband ist “Digital Humanities Deutschland” vorgeschlagen worden, was sinnvoll ist, wenn der Verband vor allem als Lobby-Verband für die Vertretung von Interessen in einem nationalen Kontext oder als Vertretung nationaler Interessen nach außen fungieren soll. Soll er dagegen den gemeinsamen Kulturraum der deutschsprachigen Geisteswissenschaften vertreten, so muss eine Identifikation mit dem Verband auch für Kollegen aus Österreich, der Schweiz, Luxemburg und für deutschsprachige Mitglieder weltweit möglich sein. Dazu sind verschiedene erste Alternativvorschläge genannt worden. “Digital Humanities im deutschsprachigen Raum” ist zwar präzise, wirkt aber leider sprachlich etwas umständlich. “Digital Humanities des deutschsprachigen Raumes” stärkt zwar den Gebrauch des Genitivs, würde aber zum Akronym “DH-DDR” führen. “Digital Humanities deutsch” ist kurz und präzise, provoziert aber vielleicht bei manchen die Konnotation des “man spricht deutsch”. “German Digital Humanities” wäre möglich, sollte aber auf die Zustimmungsfähigkeit der Kolleginnen aus Österreich und der Schweiz überprüft werden. Ich selbst schicke noch folgende Ideen in’s Rennen, die vermutlich auch nicht besser sind: “Digital Humanities D/AT/CH” sowie “Digital Humanities DACH”. Beide würden ein Beibehalten der Abkürzung DHD erlauben. Beide müssten aber auf die Zustimmungsfähigkeit der Kollegen außerhalb von D/AT/CH geprüft werden. Die gesamte Bennenungsproblematik und die möglichen Lösungen verweisen auf eine grundsätzliche Frage: wie sollen solche Fragen eigentlich geklärt werden? Eine konsensuale Namensfindung sollte wohl nicht in einer Vorbereitungsgruppe oder einem Vorstand organisiert werden, sondern die gesamte Community der potentiellen Verbandsmitglieder einbeziehen.
Das gilt auch für den nächsten wichtigen Punkt, der auf der Versammlung bereits problematisiert und andiskutiert worden ist: Die Frage der Mitgliedschaft. Hier sah der ursprüngliche Satzungsentwurf vor, dass eine Mitgliedschaft durch das Abonnement der Zeitschrift “LLC – Journal of Digital Scholarship in the Humanities” erfolgen sollte. Dies hätte den organisatorischen Vorteil, dass die Mitgliederverwaltung und die Einziehung und Weiterleitung der Mitgliedsbeiträge durch Oxford University Press erfolgen würde. Dem stehen aber mindestens drei gravierende Vorbehalte gegenüber: Erstens ist gefragt worden, ob die deutschen Digital Humanities sich wirklich in dieser Weise an einen Verlag binden wollen, dessen Haltung zu Open Acess und freier Wissenschaftskommunikation möglicherweise nicht vollständig mit den Zielen eines DH-Verbandes in Einklang steht. Zweitens ist nochmals genau nachzurechnen, welcher Anteil der Abonnementskosten (derzeit 53€ für Einzelpersonen für ein reines online-Abonnement) nach den Einbehaltungen durch OUP und den Abführungen an die ALLC eigentlich dem Verband zugute kommen würden und ob diese Quote noch zu rechtfertigen ist, wenn sie z.B. nur 30% betragen würde. Drittens steht zu befürchten, dass trotz der Umbenennung des zuvor (und auf der Webseite immer noch) “Journal for Literary and Linguistic Computing” heißenden Journals, sein weitgehend unveränderter Charakter und Inhalt es schwer machen wird, z.B. Kunsthistoriker oder Archäologen davon zu überzeugen, diese Zeitschrift zu abonnieren, um Mitglied des Verbandes zu werden.
Nachdem der Verbandsname für eine weitere Diskussion geöffnet worden ist und die Frage der Mitgliedschaft aus der Satzung herausgenommen wurde und nun Gegenstand einer noch zu schaffenden Geschäftsordnung werden soll, ist immerhin ein Vorstand gewählt worden. Nach der Aufstellung einer Kandidatenliste, die auch das fachliche Spektrum und die Verortung von Digital-Humanities-Akteuren berücksichtigen sollte, konnte jeder Teilnehmer der Versammlung bis zu sechs Stimmen abgeben, mit denen ein sechsköpfiger Vorstand ermittelt worden ist. Dabei führt dieses Wahlsystem allerdings dazu, dass selbst relative Mehrheiten (die dann eben für alle sechs Plätze eine Mehrheit haben) sich leicht in einer überproportionalen Repräsentation niederschlagen. Dieses Phänomen würde noch verschärft werden, wenn – wie in der Satzung vorgesehen – periodisch immer nur ein Teil des Vorstandes neu gewählt würde.
Angesichts der höchst unklaren Situation, der weitgehenden Hinfälligkeit der Satzung, dem Fehlen eines Namens und der Unklarheit über die Mitgliedschaft scheint folgendes nahe zu liegen:
- Der gewählte Vorstand möge sich als “Gründungsvorstand” eines “Digital-Humanities-Verbandes in Gründung” begreifen. Seine Legitimation sollte dann, wenn der Verband zu einer konsensfähigen Satzung und zu einer gewissen Menge an Mitgliedern gekommen ist, durch eine erneute Wahl aller Vorstandsmitglieder erneuert werden. Dabei sollte sicher gestellt werden, dass die Abbildung der Diversität der Community in den Vorstand nicht durch das Wahlsystem behindert wird.
- Die Aufgabe des Gründungsvorstandes sollte darin liegen, binnen Jahresfrist (oder Halbjahresfrist) einen Prozess zu organisieren, der zur Ausarbeitung einer mit der Community abgestimmten Satzung und Geschäftsordnung und zur Aufnahme von Mitgliedern führt.
- Dieser Prozess sollte, wie anschließend auch die laufende Arbeit des Verbandes dem Ziel demokratischer Entscheidungsprozesse und einem möglichst großen Maß an Transparenz und Partizipation verpflichtet sein. Dazu ist ein geeignetes Forum einzurichten. Namensfindung und Satzungsentwicklung (um nur zwei Beispiele zu nennen) auf den Vorstand zu beschränken (wie anscheinend im Vorstand beschlossen) und die Fachöffentlichkeit und die potentiellen Mitglieder davon auszuschließen entspricht nicht der gebotenen Transparenz und Teilhabe.
- Es sollte zunächst ein Konsens darüber herbeigeführt werden, ob und in welcher Weise der zu gestaltende Verband sich als fachlich und räumliche inklusiv betrachten soll und sein Ziel darin sieht, die digitalen Geisteswissenschaften in ihrer ganzen fachlichen und räumlichen Breite einzubinden.
Alles weitere sollte zunächst Gegenstand einer möglichst breiten Diskussion der interessierten Fachgemeinschaft sein.
Siehe auch …
* Der Entwurf, der von google noch unter http://dig-hum.de/sites/default/files/dhd-satzungsentwurf-v4.pdf indiziert worden ist, ist dort inzwischen leider nicht mehr verfügbar.
Quelle: http://dhd-blog.org/?p=740