Maria Magdalena Bäuml: Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus zwischen 1926 und 1933. Workshop Weimar / Institutionengeschichte

Seit 1924 wurde Bayern durch eine Koalitionsregierung unter Ministerpräsident Heinrich Held geführt. Dessen Amtszeit brachte zunächst eine Beruhigung in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht mit sich, insbesondere im Hinblick auf die Turbulenzen der Zeit zuvor wie dem Hitlerputsch. Doch dass die Konsolidierung nur oberflächlich war, zeigte sich innerhalb kürzester Zeit. So wies der bayerische Staatshaushalt bereits seit 1925 ein wachsendes Defizit auf. Aus dieser Verschärfung der wirtschaftlichen Situation nach der Weltwirtschaftskrise 1929, entwickelte sich in Bayern 1930 auf politischer Ebene eine Regierungskrise, die schließlich zum Austritt des Bauernbunds aus der Regierungskoalition mit der BVP führte, und damit zu einer bis 1933 geschäftsführend im Amt bleibenden Regierung Held. Diese musste sich nun der zunehmend aggressiveren Agitation radikaler politischer Gruppierungen aus unterschiedlichen Lagern zu auseinandersetzen, insbesondere mit den offensiv auftretenden Vertretern der NSDAP.

In meiner Arbeit untersuche ich die Arbeit des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zwischen 1926 und 1933. Angesichts der wirtschaftlichen Einschränkungen und politischen Unsicherheit stellt sich die Frage, inwiefern es möglich war, überhaupt staatliche Kulturpolitik zu betreiben. Konnte das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus angesichts der wirtschaftlichen und politischen Krisenphänomene gestaltend tätig werden oder musste man damit zufrieden sein, den aktuellen Bestand an kulturellen Einrichtungen und Werken zu bewahren? Oder mussten gerade in diesem Bereich, der noch primär in den Kompetenzbereich der Länder fiel und dem in der bayerischen Argumentation für die Eigenständigkeit des Landes somit eine hohe symbolische Bedeutung zukam, die Gestaltungsmöglichkeiten weiterhin und mit aller Macht ausgeschöpft werden? Darüber hinaus gilt ein weiteres Untersuchungsinteresse der Frage: Wie reagierte man von Seiten des Kultusministeriums auf die zunehmenden Angriffe radikaler Gruppierungen?

Die zeitliche Eingrenzung des Untersuchungszeitraums ergibt sich durch die Amtszeit des bayerischen Kultusministers Franz Xaver Goldenberger, der im November 1926 auf Franz Matt folgte. Er hatte das Amt bis März 1933 inne, als er durch die Nationalsozialisten seines Amtes enthoben wurde und Hans Schemm seine Nachfolge antrat.

Um diese Fragen zu beantworten, habe ich im ersten Teil meiner Arbeit einen organisationsgeschichtlichen Zugang gewählt, da die Handlungen des Ministeriums nur vor dem Hintergrund der Rahmenbedingungen zu verstehen sind. Über diesen Ansatz hinaus wurde jedoch auch die Forderung an die aktuelle Institutionengeschichte nach einer kulturhistorischen Erweiterung berücksichtigt, die den Blick auf die Rituale und den Habitus einer Behörde lenkt und damit auch nach informellen Mechanismen neben den Entscheidungsverläufen im Sinne der offiziellen Geschäftsordnung fragt. Vor diesem Hintergrund stehen im zweiten Abschnitt die Kompetenzen und Handlungsfelder des Ministeriums im Mittelpunkt und wie stark das Ministerium hierbei seine Eingriffsrechte geltend machte. Der abschließende dritte Teil beschäftigt sich mit besonders aussagekräftigen Phänomenen, die in der Regel in fast allen Zuständigkeitsbereichen des Ministeriums zu beobachten sind und daher einer gesonderten Behandlung bedürfen. Die Bandbreite reicht dabei vom Mikrokosmos der weiblichen Bildung über die innerdeutsche Frage der Kompetenzverteilung zwischen Ländern und Reich bis hin zum Makrokosmos der Außenkulturbeziehungen.

Die entsprechende ministeriale Überlieferung findet sich im Bayerischen Hauptstaatsarchiv unter dem Bestand MK. Diese Akten bilden den Hauptbestand für die vorliegende Arbeit, der Einblicke in die Betätigungsfelder und Entscheidungsabläufe innerhalb des Ministeriums ermöglichte, ebenso wie in die Kommunikation mit Gruppierungen außerhalb des Ministeriums. Komplementär erfolgte die Auswertung der Aufzeichnungen weiterer staatlicher Akteure, wie der anderen bayerischen Ministerien, des Ministerrats oder des Landtags, aber auch die Akten der Reichsbehörden. Diese sind neben Hinweisen zur Kompetenzverteilung insbesondere im Hinblick auf Fragen der Auslandskultur aussagekräftig, ebenso wie die Überlieferung des Archivs des Völkerbunds in Genf. Darüber hinaus wurde die ministeriumszentrierte Perspektive neben grauer Literatur durch die Nachlässe zentraler Akteure erweitert, sowie punktuell durch die Auswertung der Berichterstattung in den Zeitungen.

 

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Quelle: http://histbav.hypotheses.org/1343

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Workshop: Neue landesgeschichtliche Forschungen zur Geschichte der Weimarer Republik.Themenbereich Institutionengeschichte

Stärker noch als im Bereich der allgemeinhistorischen Epochendisziplinen hat die Beschreibung und Analyse von Institutionen einen festen Platz im landes- und regionalgeschichtlichen Arbeiten:

Einerseits ist die Beschäftigung mit längerfristig bestehenden und an bestimmten Zwecken orientierten Einrichtungen für jeden Historiker nicht zu umgehen, da diese als Produzenten ereignisübergreifender und serieller Überlieferung in vielen Fällen einen Blickwinkel auf das zu erfassenden Geschehen eröffnen, ohne freilich ein vollständiges und objektives Bild zu vermitteln. Erst das Wissen um ihre Arbeitsweise und ihre Funktionsprinzipien befähigt deshalb zu fundierter Quellenkritik und ermöglicht somit geschichtswissenschaftliche Erkenntnisbildung.

Als Instrument der Herrschaftsausübung ist das Wirken von Institutionen jedoch darüber hinaus ein unerlässlicher Schlüssel zum Verständnis der historischen Entwicklung eines Territoriums als Ganzes. So besteht wohl kein Zweifel, dass der Art der institutionellen Durchdringung, das heißt der für einen bestimmten Personenkreis oder ein Gebiet beanspruchte Regelungsanspruch, entscheidenden Einfluss auf das Leben der betroffenen Gruppen und ihr Verhältnis zueinander hat.

Verkürzt formuliert kann Institutionengeschichte folglich sowohl den Status einer Hilfswissenschaft als auch eines für sich selbst relevanten Fachgebiets mit Recht beanspruchen.

 

Freilich wurden mit der reinen Aufzählung und Abgrenzung von Macht- und Rechtsbereichen die Anwendungsmöglichkeiten von Institutionengeschichte lange Zeit unnötigerweise beschränkt: Mit der Überwindung der konventionellen Fixierung auf den Aspekt der Herrschaftsausübung ist es nun gängige Praxis, sich beispielsweise die Frage vorzulegen, was eine beliebige Einrichtung eigentlich zur sozial anerkannten Institution erhebt. Diese und ähnliche Perspektivverschiebungen schaffen und erhöhen die Aufmerksamkeit für unterschiedliche Formen der Legitimation und symbolischen Kapitalbildung, steigern die Sensibilität für schrittweise Funktionsverschiebungen oder betonen gängige und innovative Interaktionsmuster mit der außerinstitutionellen Umwelt.

Die sich daraus bereits ergebende Erkenntnis, dass es sich bei Institutionen im Kern um normative Strukturen, also sozial erzeugte Idealbilder handelt, welche ständig um die Realisierung des eigenen Anspruchs zu ringen haben, erweitert deshalb den traditionell landeshistorischen Erfassungshorizont: Sie gibt endgültig den Blick auf interne Abläufe sowie Brüche frei und ermöglicht mit der Ablösung einer rein funktionalen Bewertung den Übergang zu einer ergebnisoffenen Analyse von Institutionen. Anstelle definierter Kompetenzkataloge gewinnen somit inhärente Eigenlogiken an Profil, statt der Feststellung eines mehr oder weniger abgesteckten Handlungsrahmens rückt nun die Betonung variabel interpretierbarer Handlungsspielräume in den Vordergrund.

 

Die Untersuchung von Institutionen aller Art wird folglich auch in Zukunft ein fruchtbares Arbeitsfeld der Landesgeschichte bleiben und ist deshalb mit drei Dissertationsprojekten auf dem Workshop vertreten:

Beleuchtet Maria Magdalena Bäuml in ihrer Studie zum Bayerischen Ministerium für Unterricht und Kultus den gesamten Bereich der Bildungs-, Kirchen- und Kunstpolitik, beschäftigt sich Beatrix Dietel in breiterem zeitlichen Rahmen mit Voraussetzungen, Zielen und Inhalten der Hochschulpolitik im Freistaat Sachsen; Michael Schmitt legt schließlich den Fokus auf die Würzburger Professorenschaft in der Übergangszeit zur nationalsozialistischen Diktatur.

 

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Quelle: http://histbav.hypotheses.org/1285

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