Ein neuer Mythos. Zu Élisabeth Badinters Bild von der „modernen Frau“ Maria Theresia

Elisabeth Badinter hat schon im letzten Jahr ein kleines Buch vorgelegt, in dem sie ihre Sicht auf Maria Theresia darstellt; ein Buch, das in Frankreich den Blick auf die Königin und Kaiserin lenkte, die dort (wenn überhaupt) im Wesentlichen als Mutter von Marie Antoinette ein Begriff ist1. Vor wenigen Wochen ist der Text nun auch in deutscher Übersetzung erschienen und hat erneut für Aufmerksamkeit gesorgt2.

 

Das handliche Buch ist eine sichtlich individuelle Annäherung an Maria Theresia, in der Badinter versucht, sich in psychologisierender Manier der Herrscherin zu nähern. Basis dafür sind ihr vor allem Briefe3 – Briefe Maria Theresias und ihrer Kinder, Schreiben auswärtiger, in erste Linie französischer und preußischer Diplomaten und einiger hoher Amtsträger des Wiener Hofes. In der Einleitung des Buches betont Badinter das Potential dieser Quellen für die „dichte Beschreibung“ einer historischen Person; in Interviews wird hervorgehoben, dass sie sich über Jahre mit Archivquellen befasst habe, um eben diese individuellen Statements zu Maria Theresia als Person zu sammeln.

Anhand dieses – zweifellos interessanten – Ausschnittes aus der riesigen schriftlichen Überlieferung zu Person und Herrschaft Maria Theresias formuliert Badinter ihr Bild, das in der auch in mehreren Interviews formulierten Auffassung gipfelt, dass die Königin-Kaiserin einen „kostbaren Meilenstein für die Geschichte der Frauen“4 darstelle und als erste werktätige Frau der Geschichte gelten müsse, weil sie Beruf, Ehe und Kinder zu vereinen gehabt habe.



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Quelle: http://kaiserin.hypotheses.org/257

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Wie wird man Kaiserin? Eine Klarstellung zu den Titeln Maria Theresias

Das Datum des 300. Geburtstages Maria Theresias naht mit Riesenschritten, und deshalb ist sie derzeit – nicht nur innerhalb Österreichs, aber natürlich vor allem hier – in aller Munde, will sagen in allen Medien präsent. Dabei gibt es zu ihren Titeln und ihrem Rang sehr eigenartige und sich widersprechende Äußerungen: Heute postulierte sie ein öffentlich-rechtlichen Radiosender zur „Kaiserin von Österreich“1, während andere behaupten, sie sei niemals Kaiserin gewesen. Die aktuelle Nummer der Zeitschrift TV-Media hält fest, man habe sie als „König von Ungarn“ bezeichnet, weil es keine weibliche Form des Titels gegeben habe2. Alle drei Positionen findet man freilich auch in wissenschaftlicher Literatur bzw. aus der Feder von Historikern, aber alle drei sind völliger Unsinn.

Eigentlich habe ich es mir in meinem Blog zur Aufgabe gemacht, eben über diejenigen Kaiserinnen zu schreiben, die bislang weniger Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit wie in der Forschung gefunden haben. Das Unwissen, dass sich hier im Fall Maria Theresias offenbart, legt jedoch nahe, ihre derzeitige Publizität zum Ausgangspunkt zu nehmen, um eine grundlegende Frage noch einmal aufzugreifen3: Wie wird man Kaiserin – und in welchem Reich?

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Quelle: http://kaiserin.hypotheses.org/248

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Kaiserin Amalie Wilhelmine und die Pragmatische Sanktion

Am 12. September 1703 war im Hause Habsburg ganz im Geheimen etwas Ungewöhnliches geschehen: Kaiser Leopold I. hatte seine beiden Söhne Joseph und Karl und einige vertraute Räte zusammengerufen, um eine die Erbfolge betreffene Regelung zu vereinbaren. Anwesend dabei war keine der beiden Kaiserinnen Eleonore Magdalena bzw. Amalie Wilhemine, und doch wurde im an diesem Tag beschworenen „Pactum mutuae successionis“ eine die Frauen der Dynastie erheblich betreffende Vereinbarung getroffen.

Anlass dafür war zum einen der spanische Erbfolgekrieg, in dem die österreichischen Habsburger Anspruch auf das spanische Erbe erhoben. Erzherzog Karl war als Karl III. von Spanien zum König proklamiert worden und sollte die habsburgische Herrschaft dort fortführen.

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Quelle: http://kaiserin.hypotheses.org/210

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Wie viel ist eine Prinzessin wert? Eheverträge und Witwenversorgung im Herzogtum Bayern-Landshut im 15. Jahrhundert

Wer etwas über Witwen in Mittelalter und früher Neuzeit in Erfahrung bringen will (so wie ich), muss bei der Recherche weit vor der eigentlichen Witwenschaft der Frauen beginnen – nämlich bei der Eheschließung. Besonders Fürstenhochzeiten, wie die berühmte Landshuter Hochzeit zwischen Georg dem Reichen und der polnischen Prinzessin Hedwig Jagiellonica im Jahr 1475, begannen zunächst sehr unromantisch. Sobald die Eltern sich über die Details des politischen Bündnisses „Ehe“ einig waren, wurde eine „Eheverabredung“ aufgesetzt. Wichtigster Bestandteil dieser Verträge waren die finanziellen Rahmenbedingungen. Aus den Eheverträgen erfahren wir auch, welche Schlösser und Herrschaften den Fürstinnen bei Eintritt in die Ehe als Wittum bzw. Witwensitz verschrieben wurden.[i]

Burg Burghausen, Hedwigskapelle, Stifterrelief mit Georg dem Reichen und Hedwig von Polen (Foto: Stephan Hoppe 2016).
Burg Burghausen, Hedwigskapelle, Stifterrelief mit Georg dem Reichen und Hedwig von Polen (Foto: Stephan Hoppe 2016).

Die Eheverträge folgten in der Regel einem standardisierten Schema. Zuerst wurden die beteiligten Parteien aufgeführt, danach folgte die Höhe des Heiratsguts (Mitgift), das von den Brauteltern zu zahlen war.

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Quelle: http://hofkultur.hypotheses.org/481

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