Emmanuel Macron, neuer französischer Staatspräsident

In Frankreich hat Emmanuel Macron am 7. Mai 2017 die Präsidentschaftsstichwahl in aller Deutlichkeit gewonnen (Hochrechnung 21: 65,8%). Die Verliererin, Marine Le Pen, hat wenige Minuten nach Veröffentlichung der ersten Hochrechnung vor ihren AnhängerInnen ein Statement abgegeben und mit Blick auf die Parlamentswahlen im Juni eine Umbenennung ihrer Partei angekündigt. Vermutlich wird „Patriotisch“ im künftigen Parteinamen vorkommen. Ist dies die Konsequenz aus der Fernsehdebatte, in der sie den Front National ihres Vaters durch die traditionelle Hassrhetorik der Partei wieder aufleben ließ? Dies hat ihr nicht genutzt, sondern geschadet, der FN muss also künftig hinter einem anderen Namen versteckt werden – so sieht es wohl aus. Marine Le Pen hofft zugleich, ihr größer gewordenes WählerInnenpotenzial dauerhaft an sich zu binden. Wieviel ist nun mit der Wahl von Macron gewonnen? Zunächst einmal etwas sehr Wichtiges: Macron hat ebenso wie van der Bellen in Österreich einen dezidiert pro-europäischen Wahlkampf geführt – und gewonnen! Dies ist außerhalb Frankreichs genauso wichtig wie in Frankreich selber.

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Die Türkei nach dem Referendum vom 16. April 2017

Ab wann ist die Entfremdung von Europa und der Aufbau der Diktatur in der Türkei soweit gediehen, dass das Mantra europäischer PolitkerInnen, die Türkei sei ein notwendiger geopolitischer Partner, sich von selbst erledigt hat?

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Die Diskriminierung in der EU nimmt zu

[1] Österreich plant, die Höhe der Familienbeihilfe (=Kindergeld in Deutschland) bei ArbeitnehmerInnen aus EU-Ländern den dortigen Lebensstandards anzupassen. In der Praxis heißt das, die Familienbeihilfe zu senken. Dies diskriminiert EU-BürgerInnen, die im Zuge der Personenfreizügigkeit, eine der vier Säulen des Binnenmarkts, in Österreich arbeiten, während ihre Familie, insbesondere Kinder, im Herkunftsland geblieben sind. [2] Dasselbe Land plant, Firmen die Hälfte der Lohnnebenkosten zu erstatten, wenn sie bereits im Land ansässige ArbeitnehmerInnen einstellen. Auf den ersten Blick stellt das keine Diskriminierung dar, da die Herkunft/Nationalität der ArbeitnehmerInnen keine Rolle spielt, Kriterium ist, dass sie bereits in Österreich leben. Mittelbar diskriminiert es aber EU-BürgerInnen, die neu ins Land kommen im Zuge der Personenfreizügigkeit, da es für diese Gruppe keine Subvention für die Arbeitgeber geben soll. [3] Beide Maßnahmen richten sich faktisch gegen ArbeitnehmerInnen aus den ostmitteleuropäischen Ländern sowie Bulgarien und Rumänien. Dahinter steht der in anderen Zusammenhängen deutlich erhobene Vorwurf an diese Länder, dass sie in der EU gerne nehmen, aber ungerne geben, also sich unsolidarisch verhalten. [4] Österreich ist nicht das einzige EU-Land, das solche Maßnahmen plant. Freilich geht es stramm voran, während anderswo kontrovers um ähnliche Ideen gestritten wird.

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25 Jahre Vertrag von Maastricht über die „Europäische Union“

Der am 7. Februar 1992 unterzeichnete Vertrag von Maastricht begründete die Europäische Union. Er kann als historische Schlussfolgerung aus dem Fall der Mauer und des Eisernen Vorhangs 1989 interpretiert werden.

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May-Day: Europa zwischen Zukunft und Rückfall in die Zwischenkriegszeit. 17. Januar 2017 – ein Tag zukunftsbestimmender Wahl- und Sprechakte

Der 17. Jänner 2017 war ein denkwürdiger Tag – ein Tag zukunftsbestimmender Sprechakte und einer Wahl – für Europa und die Welt: Um 9h begann im Europaparlament die Wahl des neuen Parlamentspräsidenten und erbrachte nach rund zwölf Stunden ein Ergebnis. Um 10h verkündete das deutsche Bundesverfassungsgericht sein Urteil in Sachen NPD. Wenig später hielt der chinesische Staatspräsident Xi Jinping die Eröffnungsrede zum Weltwirtschaftsforum in Davos. Um 12.45 begann die britische Premierministerin ihre Brexit-Rede.

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