von Jelena von Achenbach (Gießen), Tim Wihl (Berlin)
Abstract für einen Vortrag auf dem Workshop für Wissenschaftler_innen in der disziplinübergreifenden Rechtsforschung, 19.–20. Mai 2017, Evangelische Hochschule Berlin
Selten wird bisher in der anschwellenden Diskussion über strategische Prozessführung (Rechtsmobilisierung, strategic litigation) die Frage aufgeworfen, ob diese Praxis demokratisch sei. Klageverfahren etwa gegen Racial Profiling oder andere diskriminierende Praktiken, sei es von staatlicher, sei es von privater Seite, haben in aller Regel einen individualrechtlichen Ansatzpunkt. Das deutsche Recht lässt auch überwiegend bisher keine Formen genuin kollektiver Rechtsmobilisierung zu. Die Doktrin der Klagebefugnis – als „standing doctrine“ in den USA schon lange umstritten – steht der Geltendmachung „objektiver“ Gemeinwohlziele durch Einzelne vorderhand entgegen. Diese normative Beschränkung des Zugangs zu Gerichten wird standardmäßig mit demokratietheoretischen Argumenten begründet: Gerichte dienten allein der Aufarbeitung vergangener, individualisierbarer Sachverhalte. Allgemein und für die Zukunft zu regeln, sei in der Demokratie Aufgabe des Gesetzgebers.
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Quelle: http://barblog.hypotheses.org/1558