Snorri Sturlusons Mythologie und die mittelalterliche Theologie

1000 Worte Forschung: Dissertation LMU München, abgeschlossen im Juli 2012

Snorris Statue in Reykholt (Bildhauer: Gustav Vigeland) Foto: Jan van Nahl

Snorris Statue in Reykholt
Foto: Jan van Nahl

Eine Insel im Nordatlantik – Finanzkrise und Vulkanausbruch zum Trotz nur am Rande öffentlicher Wahrnehmung – rückte mit der Frankfurter Buchmesse 2011 in den Fokus eines literarisch interessierten Publikums aus aller Welt: Island. Zur Weltliteratur indessen zählten die volkssprachlichen Werke des isländischen Hoch- und Spätmittelalters schon vorher. Qualitativ und quantitativ scheuen sie keinen Vergleich im gesamteuropäischen Kontext, und in mancher Hinsicht ist ihnen auch gar nichts Vergleichbares an die Seite zu stellen: Weder die hochkomplexe Skaldendichtung noch die berühmten Isländerssagas blicken auf kontinentale Vorbilder.

Besonderes Interesse unter Wissenschaftlern und Laien gleicher­maßen hat aber die so genannte Edda des isländischen Gelehrten, Politikers und Dichters Snorri Sturluson auf sich gezogen. Geboren im Winter 1178/79, kam Snorri bereits als Kind in die Obhut des seinerzeit mächtigsten Mannes in Island, Jón Loftsson, dessen Herrschersitz Oddi doch zugleich auch ein Zentrum mittel­alterlicher Gelehrsamkeit war. Es wundert wenig, dass Snorri schon in jungen Jahren erste politische und wirtschaftliche Erfolge verbuchen konnte, aber auch ein Interesse an der Dichtkunst seiner Vorfahren wird bald erwacht sein. Als geschickter Taktiker wusste Snorri sich im Laufe der Jahre zur einflussreichsten und vermögendsten Persönlichkeit Islands zu erheben. Mehrere Aufenthalte am Hof des norwegischen Königs Hákon Hákonarson zeugen von politischem Weitblick, belegen aber auch ein Interesse, das der eloquente Machtmensch Snorri in elitären Kreisen Skandinaviens zu wecken vermochte. Indessen: Sein Streben nach Einfluss und Besitz, wohl auch manche Unstimmigkeit in weltanschaulichen Fragen ließ Snorri und Hákon zum Ende der 1230er Jahre im Streit auseinandergehen; gegen Befehl des Königs reiste Snorri zurück nach Island. Im September 1241 wurde er in den Kellerräumen seines Gehöfts in Reykholt von Hákons Häschern erschlagen – das frühzeitige, aber vielleicht vorhersehbare Ende einer Ausnahmegestalt des nordischen Mittelalters.

Hinterlassen hat er der Nachwelt ein literarisches Werk, das bereits seine Zeitgenossen zur Auseinandersetzung reizte. Sicher zugeschrieben wird ihm heute zum einen die Edda, ein Lehrbuch der Mythologie und Dichtkunst, dessen einzelne Abschnitte durchaus eigene Ziele verfolgen; zum zweiten die Heimskringla, eine umfangreiche Sammlung nordischer Königsgeschichten, die den Blick von mythischer Vorzeit auf dem asiatischen Kontinent bis weit hinein ins 12. Jahrhundert Skandinaviens richtet. Es besteht kein Zweifel, dass Snorris Edda das Fundament einer modernen Auseinandersetzung mit der mittelalterlichen Mythologie und Religion Nordeuropas bildet – und das seit über zwei Jahrhunderten. Entsprechend voluminös tritt die Forschungsliteratur in Erscheinung, Regalmeter werden gefüllt von Studien zum literarischen Erbe dieses Mannes, aber auch von mannigfachen Editionen und Übersetzungen.

Snorralaug, das von einer heißen Quelle gespeiste Bad Snorris aus dem 13. Jahrhundert Foto: Jan van Nahl

Snorralaug, das von einer heißen Quelle gespeiste Bad Snorris aus dem 13. Jh.
(Foto von 2004)
Foto: Jan van Nahl

Im Zuge der Überwindung fachgeschichtlicher Problema­tisierungen, wie sie das Ende des Dritten Reichs gefordert hatte, erstarkte die Forschung im deutschsprachigen Raum seit den 1980er Jahren. Namhafte Germanisten und Skandinavisten wussten ihre Thesen in zahlreichen Publi­kationen zu entfalten, aber auch die internationale Forschung trug wesentlich zur Diskussion bei. Rückblickend kristallisiert sich in dieser Debatte die zunehmende Zementierung gewisser Überzeugungen zu Snorris Werk heraus, die ihre Deu­tungsdominanz wirkungsvoll vor allem in Lexika und Anthologien zu manifestieren verstanden. Das Gros der aktuellen Forschung (und dies betrifft auch manche Studie des „wissenschaftlichen Nachwuchses“) ist solchen Linien des methodischen und thematischen Zugangs bewusst oder unbewusst verpflichtet. Dabei treten zwei wesentliche Aspekte aber in den Hintergrund.

Zum ersten ist dies die zeitgeschichtliche Bedingtheit von Fach und Forschung: Ein Fundament für Arbeiten der 80er und 90er Jahre wurde vor allem die epochale Abhandlung des „Nestors der altgermanischen Religionsforschung“ Walter Baetke (1884–1978): In seiner schmalen Akademieschrift „Die Götterlehre der Snorra-Edda“ (1950) [1] entfaltete er das wirkungsmächtige Konzept einer Odinstheologie, verband er nordische Mythologie mit theologischen Konzepten, Snorris Allvater-Odin mit dem unerkannten Christengott einer religio naturalis. Kriegsbedingt einem christlichen Standpunkt besonders verpflichtet, kam der akribische Quellenkritiker Baetke abschließend aber zu dem Ergebnis, Snorri habe trotz aller Relationen das nordische Heidentum eben doch als teuflischen Trug brandmarken wollen. Baute nachfolgende Forschung erheblich auf dieser Überzeugung, geriet deren zeitgeschichtlicher Kontext zunehmend aus dem Blick – mit Auswirkungen bis in jüngste Forschung: Zum zweiten nämlich scheint die neuerliche Untersuchung der mittelalterlich überlieferten Texte gleichsam gehemmt angesichts des unbestreitbaren Verdienstes international renommierter Forscher der letzten Jahrzehnte. Bisweilen aber überwiegt der Eindruck einer Abhängigkeit von diesen Arbeiten, die den Blick in festen Bahnen hält und eher eine Bestätigung denn Weiterentwicklung vorangehender Forschung zeitigt.

Dem Desiderat einer kritischen Aufarbeitung der gleichermaßen komplexen wie umfänglichen Forschung tritt die Münchner Dissertation „Snorri Sturlusons Mythologie und die mittelalterliche Theologie“ in mehreren Schwerpunkten entgegen. Nicht nur galt es, in grundsätzlicher Methodenreflexion den eigenen Standort zunächst zu erkennen und zu erklären; im Besonderen die Frage nach mittelalterlichen Kontexten der Person Snorris und seines Werks war zu stellen: Das betraf eine viel diskutierte Autorschaft, mehr noch aber Fragen nach Textfassungen, Sprachverständnis und vor allem kontinentalen Diskursen in ihrer Wirkung auf die Gelehrtenwelt Norwegens und Islands. Die Forschung der letzten Jahrzehnte hat Konzepte der Natürlichen Theologie [2], des Euhemerismus [3] und der Analogie [4] teils vehement vertreten – eine Synthese dieser Ideen scheint jedoch nur bedingt möglich, vielmehr ist die konstruktive Konfrontation gefordert.

Eine Basis künftiger Diskussion mittelalterlicher Interpretationsmethodik erarbeitete die Dissertation in ihrem Hauptteil, einer lexematischen Analyse der überlieferten Fassungen von Snorris Werk, der Gylfaginning und Ynglinga saga im Speziellen. Die Untersuchung so genannter „Schlüsselwörter“ gereichte bereits 1964 der einflussreichen Abhandlung „Studier i Snorres mytologi“ der norwegischen Philologin Anne Holtsmark (1896–1974) zum methodischen Ausgangspunkt [5]. Doch auch Holtsmark folgerte, Snorri habe sich in seinem Werk strikt von aller heidnischen Überlieferung distanziert, den nordischen Götterglauben kontrastiv zum Teufelskult degradiert. Demgegenüber kam die vorliegende Studie in Untersuchung mehrerer Dutzend Lexeme und dahinterstehender Konzepte zu gegenteiligem Ergebnis: In Analyse eines Wortschatzes, der in zeitgenössischen theologischen Werken Träger zentraler christlicher Vorstellungen war, konnte wahrscheinlich gemacht werden, dass Snorri – in Orientierung an epochalen Ereignissen wie dem 4. Laterankonzil 1215 oder dem 5. Kreuzzug von 1217–1229 – vielmehr die würdigende Konstruktion einer vorchristlichen Glaubenswelt vor Augen hatte. Die Ergebnisse lassen den Schluss zu, dass dieser unbezweifelte Meister der Sprache zwei Ebenen des Verständnisses in seinen Werken konstruierte: einerseits eine oberflächlich unterhaltende; andererseits eine viel tiefer reichende, die dem aufmerksamen Rezipienten wegweisende Analogien zwischen christlichem und nordisch-paganem Glauben eröffnete. Erstmals konnte darin auch eine werkübergreifende Konzeption Snorris wahrscheinlich gemacht werden.

Mit diesen Ergebnissen positioniert sich die Studie konträr zum Gros bisheriger und auch aktueller Forschung. Sie fordert keine Deutungshoheit, versteht sich aber als provozierender Impulsgeber künftigen Disputs zu einem interdisziplinären Forschungsthema.

Jan Alexander van Nahl (2013): Snorri Sturlusons Mythologie und die mittelalterliche Theologie. (Ergänzungsbände zum Reallexikon der Germanischen Altertumskunde 81.) Berlin, Boston.

[1] Baetke, Walter (1950): Die Götterlehre der Snorra-Edda. (Berichte über die Verhandlungen der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig, phil.-hist. Klasse, 97/3.) Berlin.
[2] Vgl. z.B. Weber, Gerd Wolfgang (1986): Edda, Jüngere. In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde 6, S. 394–412. Berlin, New York.
[3] Vgl. z.B. Clunies Ross, Margaret (2006): The measures of Old Norse religion in longterm perspective. In: Anders Andrén/Kristina Jennbert/Catharina Raudvere (Hrsg.), Old Norse religion in long-term perspectives, S. 412–416. (Vägar til Midgard 8.) Lund.
[4] Vgl. z.B. Beck, Heinrich (2007): Die Uppsala-Edda und Snorri Sturlusons Konstruktion einer skandinavischen Vorzeit. In: Scripta Islandica 58, S. 5–32.
[5] Holtsmark, Anne (1964): Studier i Snorres Mytologi. (Skrifter utg. av Det Norske Videnskaps-Akademi i Oslo. II. Hist.-Filos. Klasse. Ny Serie 4.) Oslo.

Quelle: http://mittelalter.hypotheses.org/960

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Gute Policey in Hochstift und Stadt Bamberg

Johannes Staudenmaier, Gute Policey in Hochstift und Stadt Bamberg. Normgebung, Herrschaftspraxis und Machtbeziehungen vor dem Dreißigjährigen Krieg (= Studien zu Policey und Policeywissenschaft), Frankfurt am Main: Klostermann 2012. X, 426 S.
ISBN 978-3-465-04143-6.
€ 59.-

Abstract: Anknüpfend an Konzepte zur Herrschaftspraxis und Normumsetzung sowie Michel Foucaults Überlegungen zur Analytik der Macht untersucht die vorliegende Arbeit die Policeygesetzgebung im Hochstift Bamberg und seiner gleichnamigen Haupt- und Residenzstadt. Es wird ein zeitlicher Bogen gespannt von den ersten Verordnungen Anfang des 15. Jahrhunderts bis zum Jahr 1628, als im Kontext von Dreißigjährigem Krieg und Hexenverfolgungen die umfangreichste Bamberger Policeyordnung überhaupt erlassen wurde. Im Mittelpunkt stehen sowohl die Rekonstruktion der obrigkeitlichen Normgebung als auch eine mikrohistorische Analyse von Herrschaftspraxis und Machtbeziehungen zwischen den verschiedenen an Normgebung und -umsetzung beteiligten Gruppen wie dem Bischof, geistlichen, adligen und bürgerlichen Hofräten, Domkapitel, Stadträten oder Zünften. Dabei kann gezeigt werden, wie der Landesherr und seine Verwaltung in mehreren Etappen versuchten, die Interaktions- und Kommunikationsprozesse zu beschränken und Gesetzgebung sowie Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten zu monopolisieren und zu intensivieren. Andere traditionell am Implementationsprozess partizipierende Akteure steuerten dieser Herrschaftsverdichtung zunächst nur zögerlich entgegen, griffen dann aber auf verschiedene Möglichkeiten des aktiven wie passiven Widerstands zurück. Besonders der Rat der Stadt Bamberg entwickelte sich aufgrund seiner hervorgehobenen Stellung in der Gerichtsorganisation und der lokalen Normenkontrolle zu einem bedeutenden Gegenspieler, der erst im Rahmen der Hexenverfolgungen ausgeschaltet werden konnte.

Quelle: http://www.univie.ac.at/policey-ak/?p=560

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Verschwender und Geisteskranke im frühneuzeitlichen Territorialstaat

Ludwig Griebl: Die Behandlung von Verschwendern und Geisteskranken im frühneuzeitlichen Territorialstaat (1495–1806)
Eine Darstellung der privatrechtlichen und policeylichen Maßnahmen im Kurfürstentum Mainz und Herzogtum Württemberg (= Rechtsgeschichtliche Studien 40), Hamburg 2010, 328 Seiten

ISBN 978-3-8300-5266-1

Von der Verlagswebsite:

Das vorherrschende Bild von der rechtlichen Fürsorge für Erwachsene während der frühen Neuzeit stellt sehr einseitig auf das vom römischen Recht beeinflusste Vormundschaftsrecht ab. Während dies wohl zumindest für die Theorie des gemeinen Rechts zutreffend ist, sah die Praxis dagegen deutlich vielgestaltiger aus. Denn neben den traditionellen oder reformationsrechtlichen Regelungen waren zu bevormundende Erwachsene – und hier insbesondere Verschwender und Geisteskranke – mitunter auch einer von ordnungs- oder policeyrechtlichen Interessen geprägten Gesetzgebung der jeweiligen Territorialstaaten und Obrigkeiten unterworfen. So war in der Praxis hier nicht selten der Anwendungsbereich mehrerer ganz unterschiedlicher Regelungskomplexe eröffnet.

Der Verfasser stellt zunächst in einem Überblick die allgemeinen (gemeinrechtlichen) Grundsätze des Vormundschaftsrechts und der rechtlichen Fürsorge für Erwachsene dar. Im Anschluss hieran wird beispielhaft anhand des Kurfürstentums Mainz und des Herzogtums Württemberg die rechtliche Gemengelage der einzelnen Regelungen skizziert, denen zu bevormundende Erwachsene in der frühen Neuzeit unterworfen waren. Ausgehend von den Ergebnissen einer qualitativen Fallstudie werden hierbei zunächst die einzelnen Normen zusammen­gestellt, sowie deren Zweck und Inhalt analysiert. Im Weiteren werden anhand einer Reihe praktischer Fallbeispiele die konkreten Maßnahmen dargestellt, die bei der Behandlung der betroffenen Personengruppen auch tatsächlich zur Anwendung kamen. Diese reichten von der bloßen Bestellung eines Vormunds über die Anwendung eines abgestuften Maßnahmenkatalogs bis hin zur Zuchthauseinweisung zum Zwecke der Sozialdisziplinierung.

In einer abschließenden Diskussion geht der Verfasser auf die Motive zum Erlass von gegen Verschwender und Geisteskranke gerichteten policeyrechtlichen Bestimmungen und deren Umsetzung ein. Daneben widmet er sich auch der Frage, inwieweit es bei einem Nebeneinander verschiedener Normen/Praktiken zu einer so genannten Anwendungs­konkurrenz gekommen ist und wie diese in der Praxis – zum Teil abhängig von der sozialen und gesellschaftlichen Stellung der Betroffenen – konkret gelöst wurde.

http://www.verlagdrkovac.de/3-8300-5266-9.htm

Quelle: http://www.univie.ac.at/policey-ak/?p=538

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Schennach, Gesetz und Herrschaft erschienen

Martin P. Schennach:
Gesetz und Herrschaft. Die Entstehung des Gesetzgebungsstaates am Beispiel Tirols
(= Forschungen zur deutschen Rechtsgeschichte 28)
Köln 2010, XIV, 985 S.

23 x 15.5 cm, Gb.
Preis: € 98.00 [D]  |   € 100.80 [A]
ISBN 978-3-412-20635-2

Die Studie unternimmt am Beispiel Tirols für ein bestimmtes Territorium die umfassende Analyse der legislativen Tätigkeit am Übergang vom Mittelalter zur Frühen Neuzeit Dazu wertet sie nicht nur mehr als 900 Gesetzestexte vom 13. bis zum 17. Jahrhundert aus, sondern trifft anhand des reichhaltigen Archivmaterials zudem detaillierte Aussagen über den Gesetzgebungsprozess von den Mechanismen zur Feststellung eines normativen Regelungsbedarfs bis hin zur Kundmachung. Die der legislativen Tätigkeit zugrunde liegenden Ordnungsprinzipien und Leitkategorien (z.B. Grenzen des landesfürstlichen Gesetzgebungsrechts, Bedeutung von Rechtstransfer und Subsidiaritätsprinzip etc.) werden ebenfalls herausgearbeitet.

Inhaltsverzeichnis:
http://www.boehlau.at/download/162486/978-3-412-20635-2_Inhalt.pdf

Verlag: http://www.boehlau.at/978-3-412-20635-2.html

Quelle: http://www.univie.ac.at/policey-ak/?p=511

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