Die Synodalstatuten der Kölner Kirche im Spätmittelalter 1261-1513

Das eigens zur Veröffentlichung und Übergabe der (Neu-)Edition in Köln am 1. Juli 2022 veranstaltete Kolloquium zeigte bereits in seiner breiten thematischen Vielfalt – die Beiträge gelten nach dem einführenden zur Editionstechnik der Kirchen-, Rechts-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte und auch der politischen Geschichte – und mehr noch durch die Ansätze zu vergleichender Perspektive, wie lohnend und ertragreich die Edition dieser spezifischen Rechts- und Verwaltungsquellen sein kann und weiterhin sein wird. Selbst bei der vorliegenden Eingrenzung auf das Spätmittelalter und auf den konkreten Fall Köln erweisen sich die Synodalstatuten als eine wahre Fundgrube für Fragestellungen und Forschungsziele, und dies weit über einen lokal- oder regionalgeschichtlichen Bezugsrahmen hinaus, denn die von Wolter vorgelegte Sammlung für Köln umfasst nicht nur die Diözesanstatuten, sondern sachgemäß auch die – in freilich geringerer Anzahl überlieferten – Provinzialstatuten mit dem Geltungsbereich für die gesamte Kölner Kirchenprovinz. Für die gut zweieinhalb Jahrhunderte der Episkopate von Konrad von Hochstaden bis Philipp II. von Daun gibt die Edition diese Zeugnisse “legislatorische[r] Tätigkeit” (Einführung S. 24), drucktechnisch bedingt in zwei Bänden, wieder. Konkret diente diese Form (erz)bischöflicher, immer in unmittelbarem Kontext mit synodaler Tätigkeit erlassener Gesetzgebung der ‘Übersetzung’ päpstlicher und konziliarer Vorschriften in den “Verständnishorizont” des niederen Klerus und insbesondere auch der Anpassung an die “regionalen Gegebenheiten” (ebd. S. 25). Es mag weniger der Überlieferungslage (siehe unten) geschuldet sein als vielmehr dem Umstand, dass die Kölner Erzbischöfe des Spätmittelalters auffallend selten Provinzialsynoden einberufen haben, wenn die Kölner Provinzialstatuten mit Ausnahme allenfalls von Utrecht so wenig Reflex und Niederschlag in den Suffraganbistümern gefunden haben.

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Quelle: http://histrhen.landesgeschichte.eu/2023/04/rezension-synodalstatuten-der-koelner-kirche-im-spaetmittelalter-bauer/

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Kartierung des Erinnerns. Formung von Räumen und Gemeinschaften in spätmittelalterlichen Memorialquellen

Der enormen Bandbreite spätmittelalterlicher Memorialquellen steht vor allem ihre nur wenig systematische Behandlung durch die Wissenschaft entgegen. Der Umstand, dass diese Quellen oft in unscharf voneinander abgegrenzte Termini wie Jahrzeitbuch, Obituarium, Nekrolog, Annuarium usw. gezwängt werden, trägt zur unübersichtlichen Lage vor allem im deutschen Sprachraum bei. Nichtsdestoweniger werden die häufig nur unzureichend edierten und aufbereiteten Quellen kontinuierlich aus einer Vielzahl wissenschaftlicher Perspektiven befragt. Dies führt einerseits die große Anschlussfähigkeit des Quellenclusters für die diversen Fragestellungen beispielsweise der Geschichts-, Material- oder Sprachwissenschaft vor Augen. Andererseits wird hierdurch vor allem die unbedingte Notwendigkeit einer übergreifenden Betrachtung deutlich, die nicht zuletzt Anstoß für eine kohärentere Erforschung des Materials geben soll.

Räume wurden und werden durch kollektive Erinnerung geformt. Beschäftigt man sich mit diesem Phänomen, so stellt sich umgekehrt die Frage nach den Menschen, die sie beeinflussten und durch sie beeinflusst wurden. Zwangsläufig geraten damit die quellenmäßigen Kulminationspunkte dieser Erinnerung und ihre Genese in den Blick.

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Quelle: http://histrhen.landesgeschichte.eu/2023/01/kartierung-des-erinnerns-spaetmittelalterliche-memorialquellen/

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Ein jagdlicher ‚Allrounder‘ im Spätmittelalter?

Überlegungen zum Benutzungsprofil des Münchener Jagdbuchs (UB München, 8° Cod. ms. 354)

Simone Schultz-Balluff (Bonn)

Gerade mal die Größe eines Reclam-Heftchens hat eines der aussagekräftigsten Jagdbücher aus dem ausgehenden Mittelalter: Der in der Universitätsbibliothek München unter der Signatur 8° Cod. ms. 354 aufbewahrte Codex ist um 1450 entstanden, misst 15 x 10,5 cm, umfasst 85 Blätter und enthält deutschsprachige Fachtexte zur Jagd, von denen einige hier erstmalig überliefert sind.1 Das Buch beginnt mit der ‚Älteren deutschen Habichtslehre‘, Arzneien für Jagdvögel und einer einseitigen Anleitung zur Beizjagd mit dem Habicht. Es folgt die ‚Lehre von den Zeichen des Hirsches‘, der eine ganzseitige Federzeichnung vorangeht. Daran schließt sich die älteste Sammlung von deutschsprachigen Waidsprüchen zu Hirsch, Sau, Bär und Hase an, es folgen Texte zu Vogelfang, Hasensuche, Wolfs- und Fuchsfang. Diverse christliche Segen, Beschwörungsformeln, Schutzgebete und Anweisungen zum Umgang mit Pferden beschließen das Buch.



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Quelle: https://hwgl.hypotheses.org/1397

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Köln im Spätmittelalter 1288–1512/13 (Geschichte der Stadt Köln, Band 4)

Die Bedeutung der Stadt Köln, die im Spätmittelalter eine der wichtigsten Städte nördlich der Alpen gewesen ist, spiegelt sich in ihren zahlreichen Quellen wider, die ohne eine entsprechende geschichtswissenschaftliche Aufbereitung und allgemeinverständliche Präsentation für die Öffentlichkeit oft nur schwer verständlich sind. Innerhalb der monumentalen, von Werner Eck herausgegebenen, 13-bändigen Reihe der „Geschichte der Stadt Köln“ liegt nun mit Band 4 „Köln im Spätmittelalter 1288–1512/13“ ein weiterer wichtiger Teil dieser Präsentation vor, der die ferne spätmittelalterliche Epoche mit ihren vielen Eigenheiten für heutige Menschen begreifbar macht. Grundsätzlich gilt, dass jede Gesamtdarstellung – und es überrascht, dass es zu dieser, der vielleicht bedeutsamsten, Zeit der Kölner Geschichte, bisher keine Gesamtdarstellung gab – immer nur so gut sein kann, wie die Summe ihre Vorstudien.

Mit Wolfgang Herborn vom früheren Institut für geschichtliche Landeskunde der Rheinlande in Bonn war für den thematischen Zuschnitt des Bandes sicherlich der am besten eingelesene und aufgrund seiner zahlreichen Aufsätze und Monographien erfahrenste Autor gefunden worden. Allein über die Vorarbeiten konnten dessen Tätigkeiten aufgrund seines Todes 2015 nicht hinausgehen. Das der Band trotzdem eine druckfähige Form erreicht hat, was gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann, ist dem Engagement von Carl Dietmar unter der Leitung von Werner Eck zu verdanken. Sie haben Herborns Vorarbeiten zu einem erfolgreichen Abschluss geführt.

Der auf die Berichtszeit 1288–1512/13 ausgelegte Band präsentiert, unterteilt in zwölf große Abschnitte in insgesamt 31 Kapiteln, die wichtigsten Aspekte der Kölner Geschichte im Spätmittelalter.

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Quelle: http://histrhen.landesgeschichte.eu/2021/03/rezension-koeln-im-spaetmittelalter-wozniak/

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Inklusion-Exklusion

Franz-Josef Arlinghaus geht in seiner 2006 abgeschlossenen und 2016/17 noch einmal leicht, aber ohne Berücksichtigung der seither erschienenen Literatur überarbeiteten Kasseler Habilitationsschrift der gesellschaftlichen Funktion des Rechtstreits im spätmittelalterlichen und in Ausblicken im frühneuzeitlichen Köln nach. Zentral sind dabei die Kategorien von Zugehörigkeit und Ausschluss von streitender Parteien zu beziehungsweise von der Genossenschaft der Bürger. Im Anschluss an systemtheoretisch erweiterte Überlegungen von Max Weber geht Arlinghaus dabei davon aus, dass Konflikte zwischen Bürgern stets zugleich das Verhältnis der Streitenden zur Genossenschaft betrafen. Die Mitgliedschaft zu ihr werde daher nicht allein durch einen Normverstoß in Frage gestellt, sondern bereits die Tatsache, dass es innerhalb der einer Friedenspflicht unterliegenden Bürgerschaft zu einer Auseinandersetzung kam, stellte die Mitgliedschaft wenigstens einer der Parteien in Frage. Gerichten sei demnach die primäre Funktion zugekommen, als Diskursraum zur Verhandlung von Inklusion und Exklusion zu dienen, um den Frieden innerhalb der Genossenschaft zu schützen.

Um diese These zu prüfen, untersucht Arlinghaus zunächst das Kölner Gerichtswesen (nämlich das Hochgericht des Erzbischofs und die Ratsgerichtsbarkeit) im Hinblick auf die Verortung der Gerichte im Stadtraum – die ja von hoher Bedeutung ist, wenn sie als Diskursraum verstanden wurden –, ihr Personal, ihre Rituale und ihre Schriftnutzung. Sodann beleuchtet er den Stadtverweis und die Todesstrafe als Formen der Exklusion. Er kann dabei mit einer Fülle von erhellenden Beobachtungen aus der Kölner Entwicklung vornehmlich des 14. bis 16.

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Quelle: http://histrhen.landesgeschichte.eu/2019/05/inklusion-exklusion/

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geomancia hais ich. Die geomantisch-astrologische Sammelhandschrift Oxford, Bodleian Library, MS Broxbourne 84.3

Die Handschrift Oxford, Bodleian Libray, MS Broxbourne 84.3 ist eine deutschspra...

Quelle: https://mittelalter.hypotheses.org/13504

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Die Werke der Bamberger Offizin Pfister zwischen Handschrift und Druck

Der vorliegende Beitrag ist eine inhaltlich unwesentlich veränderte Version des auf dem TZM-Wor...

Quelle: https://mittelalter.hypotheses.org/12596

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