Die Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften
in München stellt zum 1. Juli 2012 in der Redaktion der „Neuen Deutschen
Biographie“ eine/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in (Vollzeit) zunächst
befristet auf 18 Monate ein. Dienstsitz ist München.
Die/der Bewerber/in sollte folgende Qualifikationen aufweisen:
- geschichts- oder sprachwissenschaftlicher Studienabschluss (Master oder
Vergleichbare) mit ausgeprägten IT-Kenntnissen (Digital Humanities,
Computerlinguistik) oder Studium der Informatik/Informationswissenschaft mit
ausgeprägten historischen Interessen,
- nachweisliche Kenntnis von XML-basierten Technologien (XSLT, XSL-FO,
XQuery), einschlägiger Metadaten- und Kodierungsstandards (TEI, METS, RDF)
oder einer Programmiersprache mit der Bereitschaft, sich die genannten
Technologien anzueignen,
- wünschenswert ist die Benennung eines Referenzprojektes.
Die Aufgaben im DFG-geförderten Projekt „Entwicklung eines zentralen
historisch-biographischen Informationssystems für den deutschsprachigen
Raum“ umfassen:
- Textkodierung (digitale Edition),
- Objektidentifizierung (Abgleich gegen Normdaten und einschlägige
Datenbanken),
- Aufbau einer semantischen Faktendatenbank.
Die Bezahlung erfolgt nach E 13 TV-L.
Bewerbungsschluss ist der 15. Mai 2012.
Die Historische Kommission bemüht sich um den Ausbau ihrer digitalen
Angebote und eine Weiterbeschäftigung im Anschluss.
Die Historische Kommission ist bestrebt, den Anteil von Frauen unter ihren
Beschäftigten zu erhöhen. Stelle und Arbeitsplatz sind für Schwerbehinderte
bedingt geeignet; bei im Wesentlichen gleicher Eignung erfolgt ggf.
bevorzugte Einstellung.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen, gerne auch in elektronischer Form
(pdf-Dateien), richten Sie bitte an den
Geschäftsführer der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der
Wissenschaften Dr. Karl-Ulrich Gelberg Alfons-Goppel-Str. 11
80539 München
(gelberg@hk.badw.de).
Hinweis: Die üblichen Bewerbungsunterlagen bitte nur in Kopie einreichen. Es
erfolgt keine Rücksendung, es sei denn, Sie fügen einen frankierten und
adressierten Rückumschlag bei. Die Unterlagen werden andernfalls nach einer
Aufbewahrungsfrist von fünf Monaten vernichtet.
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