Abstract für einen Vortrag auf dem Workshop für Wissenschaftler_innen in der disziplinübergreifenden Rechtsforschung, 19.–20. Mai 2017, Evangelische Hochschule Berlin
Das gesellschaftliche Machtverhältnis der „Klasse“, verstanden als Position im Erwerbsprozess, findet sich fundamental im Recht, etwa im Schutz des Eigentums, in der Vertragsfreiheit und der gerichtlichen Durchsetzbarkeit von Verträgen sowie in den Kategorien Arbeitnehmer_in und Arbeitgeber. Ein – begrenzter – Ausgleich dieses ökonomischen Machtverhältnisses ist jedoch in Deutschland und in vielen anderen westlichen Demokratien ebenfalls ins Recht eingespeist worden: Es existieren subjektive soziale Rechte. In Bezug auf die Sicherung im Fall von Erwerbslosigkeit/ Einkommensarmut sind diese in Deutschland spätestens seit der Agenda 2010 massiv gesellschaftlich umkämpft: Die Hartz-Reformen waren im Gesetzgebungsprozess Gegenstand umfassenden politischen Protests; seit Verabschiedung des SGB II folgen eine extrem hohe Zahl an Klagen. Diese stellen ganz überwiegend das Gegenteil von strategischer Prozessführung dar, befinden sich nur auf der untersten Instanz und werden von Individuen betrieben.
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