Zwischen Resignation und Protest: SGB II-Klagen und die konfliktkonservierende Funktion von Rechtsmobilisierung

von Ulrike A. C. Müller

Abstract für einen Vortrag auf dem Workshop für Wissenschaftler_innen in der disziplinübergreifenden Rechtsforschung, 19.–20. Mai 2017, Evangelische Hochschule Berlin

Das gesellschaftliche Machtverhältnis der „Klasse“, verstanden als Position im Erwerbsprozess, findet sich fundamental im Recht, etwa im Schutz des Eigentums, in der Vertragsfreiheit und der gerichtlichen Durchsetzbarkeit von Verträgen sowie in den Kategorien Arbeitnehmer_in und Arbeitgeber. Ein – begrenzter – Ausgleich dieses ökonomischen Machtverhältnisses ist jedoch in Deutschland und in vielen anderen westlichen Demokratien ebenfalls ins Recht eingespeist worden: Es existieren subjektive soziale Rechte. In Bezug auf die Sicherung im Fall von  Erwerbslosigkeit/ Einkommensarmut sind diese in Deutschland spätestens seit der Agenda 2010 massiv gesellschaftlich umkämpft: Die Hartz-Reformen waren im Gesetzgebungsprozess Gegenstand umfassenden politischen Protests; seit Verabschiedung des SGB II folgen eine extrem hohe Zahl an Klagen. Diese stellen ganz überwiegend das Gegenteil von strategischer Prozessführung dar, befinden sich nur auf der untersten Instanz und werden von Individuen betrieben.

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Quelle: http://barblog.hypotheses.org/1575

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Intimität vor dem Sozialgericht: Die Re-Kommerzialisierung von Sex durch Hartz IV

 

Von Ulrike A. C. Müller

Das Schöne an empirischer Forschung ist, dass sie die Forscherin mal vom Schreibtisch wegbringt, also „ins Feld“. Das Anstrengende an empirischer Forschung ist, dass die Forscherin sich mal vom Schreibtisch wegbequemen muss, „ins Feld“. Im Feld des Sozialgerichts kann mensch dabei Interessantes über die Anzahl von Betten in einer Wohnung und deren Zusammenhang mit zwischenmenschlicher Verantwortung erfahren. Wieso?



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Quelle: https://barblog.hypotheses.org/1282

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