von Justyna vom Hagen
- Persönliches Budget – ein Weg zur Umsetzung von Selbstbestimmung und Inklusion oder lediglich ein „schön verpacktes“ Sparmodell für Kostenträger?
- Geld und Gutscheine statt Sach- und Dienstleistungen
- Gründe der geringen Nutzung des Persönlichen Budgets
Die rechtlichen Vorgaben
Mit dem Inkrafttreten des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, zum 1. Juli 2001 wurde eine neue Leistungsform, das Persönliche Budget, eingeführt. Dadurch konnten Leistungen zur Teilhabe anstatt in Form von Dienst- und Sachleistungen als Budget beantragt werden. Hieraus werden alle Aufwendungen bezahlt, die Menschen mit Behinderungen zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs benötigen.
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Quelle: http://inklusion.hypotheses.org/532