
Sie ist meine stetige Begleitering seit ich denken kann. Schon am Morgen, wenn ich darauf warte, das...
Quelle: https://wub.hypotheses.org/1019
Geschichtswissenschaftliche Blogs auf einen Blick

Sie ist meine stetige Begleitering seit ich denken kann. Schon am Morgen, wenn ich darauf warte, das...
Quelle: https://wub.hypotheses.org/1019

„Geschichtswissenschaft und Archive im digitalen Zeitalter: Chancen, Risiken und Nebenwirkunge...
Private Sammler zeigen in Berlin ihre Werke der Öffentlichkeit – Teil 2 Christian und ...

Die britischen Universitäten befinden sich in einem rasanten Wandel – und daran hat der b...
Quelle: https://gab.hypotheses.org/7020

Im Mai 1900 breiteten sich in China die gewalttätigen Ausschreitungen der Yìhétu&...

von Eugen Pfister Mai 2010, eine Handvoll Spiele-JournalistInnen wird mitten in der Nacht in eine...
Quelle: https://hgp.hypotheses.org/500

1929 erschien die Erstausgabe des mit einem umständlichen barockisierenden Titel versehenen Rom...

Als ich vor kurzem in Berlin am U-Bahnhof der Menschenrechte (Berlin Westhafen) auf einen Zug warte...
Quelle: https://wub.hypotheses.org/248

von Helge Jonas Pösche
Im Jahr 1957 klagte eine Frau vor dem Berliner Verwaltungsgericht gegen die Streichung ihrer Fürsorgeunterstützung durch das Sozialamt. Die Verwaltung begründete die Maßnahme mit der Weigerung der Frau, die 1954 als DDR-Flüchtling nach West-Berlin gekommen war, zur Arbeitssuche ins wirtschaftlich prosperierende Westdeutschland überzusiedeln. Dieses „unwirtschaftliche“ Verhalten zeuge von „Arbeitsscheu“. Überdies bestreite die Klägerin auch nach der Streichung der Fürsorgeunterstützung noch ihren Lebensunterhalt – dem Anschein nach mit Hilfe ihres Vermieters, worin ein „eheähnliches Verhältnis“ vermutet wurde. Der Rechtsanwalt der Klägerin verwies dagegen auf einen
„Anspruch auf Mindestunterstützung, der jedem zustehe […]. Dieser Rechtsanspruch könne auch nicht dadurch hinfällig werden, daß durch mitleidige Dritte oder durch öffentliche Hilfsquellen Unterstützung in der Zwischenzeit gewährt worden sei. Es widerspreche dem Rechtsempfinden eines Rechtsstaates, Hilfsbedürftigkeit in einem solchen Fall zu verneinen.
[...]

Dirk Rustemeyer In der „Phänomenologie des Geistes“ bestimmt Hegel den „Geist“ als etwas, das in der Zeit erscheint, bis er die Zeit tilgt (Hegel, G.W.F.: Phänomenologie des Geiste [1807]. Werke Bd. 3. Frankfurt/M. 1980, S. 584). Wirklichkeit entpuppt sich als Werden zu dem, was „an sich“ schon war, bis es „für sich“ wird.
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Quelle: https://kure.hypotheses.org/361