Open Access, Author-Fees und Impact

What authors want from open access publishing: Wiley author survey, 2012 from Wiley Science Newsroom Wiley hat seine Autoren zu Erfahrungen mit Open Access Publishing befragt. Knapp über 10'00 haben geantwortet und die Ergebnisse ... 1/3 hat bereits Open Access publiziert - immerhin. Fast 80% glauben, dass Open Access an Bedeutung gewinnt. Mehr als 1/4 der befragten gab an, dass sie aus

Quelle: http://geschichtsweberei.blogspot.com/2012/11/open-access-author-fees-und-impact.html

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Projektskizze: “Wütende Gemeinschaften. Die Kultivierung von Emotionen in der Musikkultur von Punk bis Grunge”

Mit dem Aufkommen der Punkmusik und -kultur Mitte der siebziger Jahre erhielt ein neues Phänomen Einzug in die Geschichte der Populärmusik: öffentlich zur Schau gestellte und intensiv ausgelebte Wut. Davon ausgehend lässt sich eine Entwicklung musikalischer Stilrichtungen erkennen, in denen das Transportieren und teils extrovertierte Ausleben ablehnender, anklagender Emotionen unerlässlicher, wenn nicht zentraler Bestandteil ist. Die Entstehung von Punk markiert damit, nicht allein musikhistorisch, einen Wendepunkt, von dem aus sich bis heute eine Vielzahl von Genres und KünstlerInnen der expressiven Darstellung von Wut, Zorn oder Hass als zentralem Element ihres Schaffens widmen (bspw. Punk, Hardcore, Heavy Metal oder Grunge).

Zusammenhängend mit der Entwicklung einer „wütenden Musikkultur“ bildeten und bilden sich Gemeinschaften, die auf verschiedene Weise und in verschiedenen Kontexten mit einer Vielzahl von Praktiken mit Musik und KünstlerInnen interagieren. Dabei ist davon auszugehen, dass in den Konstitutionsprozessen dieser Gemeinschaften, beispielsweise in Peer‐Groups, Emotionen eine tragende Rolle zukommt – unabhängig davon, ob sie situativen Charakter wie bei Konzerten haben oder langfristige Beziehungen darstellen. Die nähere Untersuchung dieses Zusammenspiels von Musik, Emotionen und Gemeinschaft im Kontext einer „wütenden Musikkultur“ in Deutschland und Großbritannien stellt den zentralen Aspekt dieses Projekts dar.

Empirisch richtet sich der Fokus des Projekts vor allem auf Selbsterzeugnisse der zu untersuchenden Szenen, darunter Fanzines, Interviews, Musikvideos oder Performances. Anhand der Identifizierung und Analyse von szenespezifischen Praktiken und Diskursen soll untersucht werden, wie bestimmte Formen von Emotionalität in diesen (sub-)kulturellen Kontexten geprägt beziehungweise hervorgebracht werden und welche Rolle diese Emotionen bei der Konstitution von Gemeinschaften spielen. Das theoretische Fundament der Arbeit bilden vor allem Auseinandersetzungen mit Fragen der Subjektivierung und neuere Ansätze der historischen Emotionsforschung.

Die zentralen Fragestellungen des Projekts lauten:

Wie wird aufgrund der musikalischen und performativen (Re‐)Präsentation von wütenden Emotionen die Entstehung von (emotionalen) Gemeinschaften initiiert? Welche Rolle spielen andere Emotionen, die im assoziativen Umfeld von Wut rangieren (Aggressivität, Hass, Zorn etc.) bei der Konstruktion von Gemeinschaften im Kontext einer „wütenden Musikkultur“?

Das Dissertationsprojekt wird im Rahmen der Forschungsgruppe “Gefühlte Gemeinschaften? Emotionen im Musikleben Europas” am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung bearbeitet. Betreuer sind Dr. Sven-Oliver Müller (Max-Planck-Institut für Bildungsforschung) und PD Dr. Jochen Bonz (Universität Bremen).

Quelle: http://pophistory.hypotheses.org/428

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Kinder Medien Bildung

Vom 9. bis 11. November findet an der Hochschule Fulda die Jahrestagung des Forums “InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung” statt. Das diesjährige Thema lautet: “Digitalisierte Gesellschaft – Wege und Irrwege”. Während am Samstag und Sonntag stärker Workshops und Vorträge für ein Fachpublikum stattfinden ist der Freitag sehr offen gehalten: Im Fulda Transfer gibt es am 9.11.2012 von 18 bis 20 Uhr zwei Vorträge zu Bereichen der KinderMedienBildung. Zuerst spricht Prof. Dr. Manfred Nagl (Hochschule der Medien Stuttgart) über die Geschichte der Kindermedien. Es [...]

Quelle: http://medienbildung.hypotheses.org/477

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Tagungsblog | #gld13 | Geschichte Lernen digital

Die historisch-politische Bildung, der Geschichtsunterricht und die Geschichtsdidaktik stehen angesichts des digitalen Wandels vor neuen, großen Herausforderungen. In den letzten Jahren sind viele Impulse zum digitalen Geschichtslernen einerseits seitens der Schulpraxis, andererseits der universitären Geschichtslehrerausbildung gesetzt worden. Die Tagung Geschichte Lernen digital will den Versuch unternehmen, diese Impulse aufzugreifen, zu bündeln und eine übergreifende Diskussion über die sich verändernden Bedingungen und Möglichkeiten historischen Lernens im digitalen Zeitalter anzuregen.

Die zweitägige Tagung findet am 8. und 9. März 2013 in der Bayerischen Staatsbibliothek in München statt. Das Tagungsgeschehen wird live über das Portal L.I.S.A gestreamt und anschließend dort anschließend als Videoblog dokumentiert.

Die Tagung wird von Prof. Dr. Marko Demantowsky (PH FHNW Basel) und Dr. Christoph Pallaske (Universität zu Köln) veranstaltet. Kooperationspartner sind die Körber-Stiftung (Hamburg), das Wissenschaftsportal L.I.S.A. der Gerda-Henkel-Stiftung (Düsseldorf), die Bayerische Staatsbibliothek (München) und die Konferenz für Geschichtsdidaktik.

In diesem Blog sollen in den kommenden Monaten die Abstracts und Tagungsbeiträge dokumentiert und zur Diskussion gestellt werden.

 

- Das Blog zur Tagung befindet sich zurzeit im Aufbau -

Quelle: http://gelerndig.hypotheses.org/1

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IG.EL – Verein für LektorInnen an österreichischen Fachhochschulen

Die Zustände, unter denen LektorInnen an den österreichischen Fachhochschulen unterrichten müssen, sind noch absurder als diejenigen an den Universitäten, man glaubt es kaum; nachdem es schon seit 1996 eine an den österreichischen Unis aktive Interessengemeinschaft LektorInnen und WissensarbeiterInnen gibt, hat sich nun eine Schwesterorganisation für die Fachhochschulen als Verein gegründet, nämlich IG.EL - Interessensgemeinschaft externer LektorInnen und WissensarbeiterInnen; eine Webpräsenz gibt es auch schon, und zwar unter: http://www.igel.or.at/blog

Quelle: http://adresscomptoir.twoday.net/stories/197335706/

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Abkindern – von Kaiser Augustus bis Kristina Schröder

Wie kürzlich zu lesen war, schlägt die Bundestagsfraktion der CDU/CSU in einem Positionspapier zur demographischen Entwicklung vor, Mitarbeiter im öffentlichen Dienst bevorzugt einzustellen und zu befördern, wenn diese Kinder erziehen. Dies soll Nachteile ausgleichen, die Väter und Mütter nach einer Rückkehr aus Kindererziehungszeiten erführen. Neben das Gerechtigkeitsargument tritt ein funktionales, verbunden mit einer Erweiterung des Leistungsbegriffes: Wer...(read more)

Quelle: http://faz-community.faz.net/blogs/antike/archive/2012/11/05/abkindern-von-kaiser-augustus-bis-kristina-schroeder.aspx

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Abkindern – von Kaiser Augustus bis Kristina Schröder

Wie kürzlich zu lesen war, schlägt die Bundestagsfraktion der CDU/CSU in einem Positionspapier zur demographischen Entwicklung vor, Mitarbeiter im öffentlichen Dienst bevorzugt einzustellen und zu befördern, wenn diese Kinder erziehen. Dies soll Nachteile ausgleichen, die Väter und Mütter nach einer Rückkehr aus Kindererziehungszeiten erführen. Neben das Gerechtigkeitsargument tritt ein funktionales, verbunden mit einer Erweiterung des Leistungsbegriffes: Wer Kinder erziehe, müsse gut organisiert sein, beständige Prioritäten setzen und generell belastbar sein – alles gute Voraussetzungen, auch den Beruf erfolgreich zu bewältigen. Das auf die Tätigkeit bezogene Leistungsprinzip will man durchaus nicht außer Kraft setzen; bei gleicher Qualifikation sollte aber das Elternsein als „Hilfskriterium” herangezogen werden. Man entscheidet sich also nicht offen, ob die Begründung eine sozialpolitisch-kompensatorische oder eine gleichsam systemimmanente sein soll, letzteres, um eben das Leistungsprinzip im Spiel halten zu können. Und dann ist da noch das Gespenst der Bevölkerungsentwicklung, mit der hidden agenda, daß in Deutschland nicht nur zu wenige Kinder geboren werden, sondern auch relativ zu viele von den falschen Eltern.

Der Kommentar in der FAZ (27. Sept. 2012, 11) ist alarmiert: „Das Gehalt und die Position sollten gerade im steuerfinanzierten öffentlichen Dienst davon abhängen, was ein Mitarbeiter auf seinem Arbeitsplatz leistet – und nicht in seinem Privatleben.” Daran schließt sich die rhetorische Frage, ob der Staat tatsächlich dafür sorgen solle, daß ein Qualifizierter wegen Kinderlosigkeit eine Stelle nicht bekomme.

Wieder einmal prallen Erwägungen grundsätzlicher Art und die Wahrnehmung der alltäglichen Wirklichkeit in der Gesellschaft und Arbeitswelt dieses Landes aufeinander, und das Feld ist zusätzlich vermint, weil nicht wenige Zeitgenossen reflexhaft sarkastisch werden (oder gar in Webkommentaren Kübel verbalen Unrats ausgießen), wenn die Wörter „Leistungsprinzip” und „öffentlicher Dienst” in einem Atemzug genannt werden – ohne zu erkennen, daß dabei weniger die (immer anzutreffende) Diskrepanz zwischen Norm und Praxis problematisch ist als vielmehr die denkbaren Alternativen, die über Jahrhunderte den Zugang zu und die Praxis in den Vorläufern des öffentlichen Dienstes bestimmten: Ämterkauf, Nepotismus, Bezahlung einzelner Amtshandlungen und so weiter.

Wenig ermutigend für den aktuellen Vorstoß erscheint jedenfalls eine antike, freilich sehr viel robustere Initiative in die gleiche Richtung. Als Augustus als Monarch in Rom fest im Sattel saß, packte er etwas an, was offenbar so etwas wie ein Herzensprojekt war: Die Lebensführung der aristokratischen Oberschicht sollte verändert, konkret die Bereitschaft gesteigert werden, ernsthafte, auf Nachwuchs zielende Ehen einzugehen, Kinder zu bekommen und sie aufzuziehen. Jeder Römer im ehefähigen Alter – Männer von 25 bis 60, Frauen von 20 bis 50 Jahren – mußte verheiratet sein; nach Tod eines Ehepartners oder Scheidung hatte ein Mann binnen hundert Tagen wieder zu heiraten, eine Frau innerhalb von zwei Jahren. Erreichte eine Ehe nach angemessener Zeit nicht die Norm von drei Kindern, sollte sie aufgelöst und eine neue geschlossen werden. Neben anderen Bestimmungen gab es auch solche, die sich mit dem aktuellen Vorstoß parallelisieren lassen. Hatte ein Senator weniger Kinder als gefordert, mußte er in der Ämterlaufbahn Nachteile hinnehmen; Kinderreiche wurden hingegen privilegiert. Sie genossen Rangvorteile, durften sich ihre Provinz aussuchen und sich um so viele Jahre früher um das nächsthöhere Amt bewerben, als es eigentlich vorgesehen war, wie sie Kinder hatten. Wer hingegen unverheiratet war oder nur ein Kind hatte, durfte von außerhalb der eigenen Verwandtschaft keine Erbschaft und kein Legat annehmen – eine empfindliche Strafe angesichts der gegenseitigen Vernetzung der Oberschicht in ihren Testamenten.

Der 2005 verstorbene Althistoriker Jochen Bleicken geißelt in seiner (zum Glück wieder im Handel erhältlichen) Augustus-Biographie aus liberaler Perspektive die „Ungeheuerlichkeit dieses Eingriffs in die Privatsphäre”:

„Ein Mann hatte vor den Drangsalen der Gesetze eigentlich erst Ruhe, wenn er 60, eine Frau, wenn sie 50 geworden war oder drei Kinder gebo­ren hatte, wobei es allerdings noch zu berücksichtigen galt, daß als Kinder im Sinne des Gesetzes nur diejenigen zählten, die lebend geboren und nicht vor einem bestimmten Alter gestorben waren. Bis dahin hatten sich alle um die Erfüllung der gesetzlichen Gebote zu bemühen, doch suchten viele sich an der Fülle der Bestimmungen auf irgendeine Weise vorbeizumogeln. Das war den einfachen Römern und gewiß auch den meisten Rittern ohne weiteres möglich, denn es fehlte eine alle Menschen lücken­los erfassende Aufsichtsbehörde, welche die Übertretung oder Nichtbe­achtung der gesetzlichen Vorschriften hätte vermerken können. Zwar gab es den Denunzianten, den man, gegebenenfalls durch Belohnung, dazu bringen konnte, Verstöße zu melden, und da es keine Staatsanwaltschaft gab, die bei gesetzwidrigem Verhalten von Amts wegen hätte tätig werden können, war er in der Tat eine wichtige und viel benutzte Hilfe, um die Effektivität der Gesetze zu steigern, und er war in dieser Funktion natür­lich auch von den Ehegesetzen vorgesehen. Aber wirklich erfaßbar war nur der übersichtliche Kreis der Senatoren, auf den die Ehegesetzgebung ja auch abgestellt war.”

Bleicken unterstreicht die vom Gesetzgeber ignorierte Ungerechtigkeit: Manche Paare konnten ja aus verschiedenen Gründen tatsächlich keine Kinder bekommen, und Augustus selbst hatte nur eine leibliche Tochter; dem Gesetz nach hätte er sich von seiner geliebten Frau Livia scheiden lassen müssen. Es gab heftigen Widerspruch im Senat, was zu einigen Abmilderungen führte. Den Erfolg der Gesetze schätzt der Göttinger Gelehrte gering ein: „Statt der erhofften Ehefreudigkeit der hohen Herren machte sich Heuchelei breit; es wurden Scheinehen geschlossen, und Männer im heiratsfähigen Alter gingen Verlöbnisse mit kleinen Kindern ein, die dem Verlobten eine Schonfrist verschafften und bei Bedarf wieder gelöst werden konnten, um so die Heirat auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben. Es gab Dispense, so das bekannte „Dreikinderrecht”, das einem Mann alle Privilegien einräumte, die ein echter Vater dreier Kinder hatte. Bleickens Fazit fällt vernichtend aus: Die Gesetzgebung – die auch Ehebruch unter Strafe stellte – bedeutete demnach „eine tiefe Zäsur in der Geschichte des Verhältnisses von öffentlicher und privater Sphäre: Der private Bereich wurde durch sie dem staatlichen Zugriff zugänglicher. Das ist für die Einordnung des Ehebruchs unter die öffentlichen, das heißt durch ein staatliches Gericht verfolgten Delikte ganz offensichtlich, aber nicht weniger für die Reglementierung der inneren Einstellung zur Ehe, wurde doch hier das sozialethische Verhalten im privatesten Bereich des Menschen zum Gegenstand der Gesetzgebung und damit auch der öffentlichen Diskussion gemacht. Nun war überall in den Häusern der Vornehmen unter dem ehrbaren Mantel der Gesetzestreue dem Eheklatsch Tür und Tor geöffnet, ja, man sprach das Thema sogar ungeniert im Senat an. (…)

An dem staatlichen Eingriff in einen bisher der privaten Initiative vorbehaltenen Bereich ist indessen nicht nur der Tatbestand als solcher, sondern auch seine besondere gesetzgeberische Behandlung bemerkenswert. Erstaunlich, ja geradezu abstoßend erscheint die ausgefeilte Kasuistik der Gesetze, welche die einzelnen Verhaltensbereich pedantisch genau analysiert und klassifiziert und sie dem Verbot, Gebot, der Belohnung oder Bestrafung zuordnet.”

Bei allen Unterschieden – gemeinsam ist den Vorschlägen der Abgeordneten und den Gesetzen des Augustus die Vorstellung, Entscheidungen im Raum der Familie mit Belohnungen und Bestrafungen zu belegen und so eine als wünschenswert erachteten Verhaltensweise – daß mehr Kinder in die Welt gesetzt werden – zu befördern. Ausgedehnt wird aktuell nur der Bereich der Belohnung bzw. Bestrafung: von der Besteuerung nun auch auf Karriereoptionen. Das erscheint nicht weiter auffällig, gilt Kinder zu haben doch verbreitet als Karrierekiller. Warum also keine Kompensation?

Was aus dem Vorschlag wird, liegt in der Ungewißheit der Zukunft. Aber man sollte ihn auf seine Voraussetzungen und Implikationen hin überprüfen. Dabei kann das Studium des augusteischen exemplum wohl hilfreich sein.

 

Jochen Bleicken: Augustus. Eine Biographie (1998). Neuausgabe rororo: Hamburg 2010. 816 S. Zahlr. s/w-Abb. Kt. € 15,-.

Angelika Mette-Dittmann: Die Ehegesetze des Augustus. Eine Untersuchung im Rahmen der Gesellschaftspolitik des Princeps. Stuttgart 1991.

 

p.s. Ein Vortragsgast aus Tübingen macht mich auf zwei vereinzelte griechische Nachrichten aufmerksam. So konnte in Massilia, dem antiken Marseille, nur Angehöriger des in der Verfassung dominierenden Ratsgremiums werden, wer über drei Generationen von Bürgern abstammte und selbst Kinder hatte. Offensichtlich ging es hier darum, die politische Macht allein solchen Massilioten zu übertragen, denen man ein besonderes Interesse am Wohlergehen und der Stabilität der Polis wie der Verhältnisse insgesamt (auch des Eigentums) zuschrieb. Das Zensuswahlrecht wurde noch im 19. Jahrhundert so gerechtfertigt. In der gleichen Fluchtlinie ist eine von dem Redner Dinarch überlieferte Bestimmung im Athen des 4. Jahrhunderts v.Chr. zu verstehen: Wer als Redner oder Stratege um das Vertrauen des Volkes wirbt, muß legitime (d.h. in der eigenen Ehe geborene) Kinder haben (paidopoieisthai) und Land besitzen; hier lag der Akzent freilich nicht auf dem Vorweisen von Kindern schlechthin, sondern auf deren legitimer Abkunft nach Maßgabe des Gesetzes von 451.

p.p.s. Falls jemand nach dem „abkindern” fragt: In der DDR bekamen Ehepaare zur Hochzeit einen Staatskredit. Bei der Geburt von Kindern wurde dann ein Teil der Summe erlassen. Wenn man also genügend Kinder zeugte, war der Kredit “abgekindert”. Die CDU in Sachsen-Anhalt hat das unter anderer Bezeichnung jetzt wieder aufgegriffen.

von Uwe Walter erschienen in Antike und Abendland ein Blog von FAZ.NET.

Quelle: http://blogs.faz.net/antike/2012/11/05/abkindern-von-kaiser-augustus-bis-kristina-schroeder-403/

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Vortrag: Europäische Geschichtskulturen um 1700 zwischen Gelehrsamkeit, Politik und Konfession

Am 29. Juni 2012 wurde am Historicum der LMU München der Sammelband „Europäische Geschichtskulturen um 1700 zwischen Gelehrsamkeit, Politik und Konfession“ präsentiert. Eingeladen hatten zu dieser Veranstaltung das am Institut für Geschichte der Universität Wien und am Institut für österreichische Geschichtsforschung angesiedelte FWF-Start-Projekt „Monastische Aufklärung und die Benediktinische Gelehrtenrepublik“, der Lehrstuhl für mittelalterliche Geschichte mit dem Schwerpunkt Spätmittelalter an der Ludwig-Maximilians-Universität München, die Monumenta Germaniae Historica sowie der Verlag De Gruyter. Es sprachen für den einladenden Lehrstuhl Prof. Dr. Claudia Märtl, für den Verlag Julia Brauch sowie zur [...]

Quelle: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/644

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