Das digitale Archiv des Bundes ist in Betrieb

So wirklich klar ist uns nicht geworden, was das Bundesarchiv in diesen Tagen in Betrieb genommen hat. Aber wir sind zuversichtlich, dass für 8,5 Millionen Franken etwas anständiges gebaut wurde. Seltsamerweise schweigt sich die Website des Bundesarchivs über diese Neuigkeit aus, vermeldet wird sie lediglich von der Bundeskanzlei. Einen knappen Hintergrundbericht zum Projekt gibt es [...]

Quelle: http://weblog.histnet.ch/archives/3190

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Renaissance der Hochschuldidaktik?

Da uns Kollega Hodel seinen Bericht von der diesjährigen GMW-Tagung «E-Learning 2009 – Lernen im Digitalen Zeitalter» in Berlin vorzuenthalten scheint, verweisen wir auf einen Rückblick aus der Feder von Wolfgang Neuhaus. Aufgefallen ist uns, dass der Vorschlag des Basler Learntechnets, den Begriff e-Learning zu verabschieden, auf grosses Interesse gestossen zu sein scheint – ein Thema, [...]

Quelle: http://weblog.histnet.ch/archives/3186

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Vom Vorteil der Dienstbotenvermittlung durch ein Adressbüro, Paris 1647

Eines der Argumente, das Théophraste Renaudot für die Dienstbotenvermittlung durch sein Bureau d'adresse im Vergleich zur Vermittlung durch traditionelle Beziehungsnetzwerke anführt, lautet wie folgt: Demnach ist die Zwischenschaltung des Bureau und die damit einhergehende Anonymisierung der Arbeitssuche ein Vorteil gegenüber der herkömmlichen Empfehlung von Dienstboten durch Freunde. Durch die existierende Beziehung zwischen dem Freund und dem Dienstboten komme ein neu angestellter Dienstbote einem Spion gleich, der alles, was sich im eigenen Haus abspiele, dem Freund berichten würde; außerdem sei es nicht so leicht, einen solchen Dienstboten zu entlassen, ohne den Freund zu beleidigen.

Renaudot, Théophraste: Le renouvellement des bureaux d'adresse, a ce nouvel an M. DC. XLVII. Avec une ample explication de leurs utilitez & commoditez. Paris: Du Bureau d'Adresse, qui se tient au Marché Neuf, 1647, S. 39 f.
BNF, ms.f.18600, fol.461-487

Quelle: http://adresscomptoir.twoday.net/stories/5971390/

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Das digitale Archiv des Bundes ist in Betrieb

Gestern hat das Schweizerische Bundesarchiv (BAR) offiziell den Betrieb seines digitalen Archivs aufgenommen. Damit ist das BAR einen guten Schritt weiter gekommen, um für die Herausforderungen der näheren Zukunft gerüstet zu sein. Ab dem Jahr 2012 führt die Bundesverwaltung nämlich die elektronische Geschäftsverwaltung ein, d.h. ab diesem Zeitpunkt werden Unterlagen nur mehr in digitaler Form archiviert werden. Für weitere Angaben siehe hier

Quelle: http://www.infoclio.ch/de/node/9873

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WOZ: Ein Rezensent

Über den Fall eines recht anpassungsfähigen Rezensenten schreibt heute die WOZ:
Dieser Rezensent unterhält eine Art Rezensionenmanufaktur; er hat einen gewaltigen Ausstoss, weshalb man von ihm nicht erwarten kann, dass er die Bücher auch noch liest. Seine Geschäftsphilosophie besteht darin, dass es nicht darauf ankommt, dem Buch gerecht zu werden, sondern dem jeweiligen Abnehmer der Rezension, seinem Kunden. Er schreibt für elektronische und gedruckte Medien im deutschen Sprachraum, manchmal unter verschiedenen Namen. So publiziert er seine Kritiken im linken «Neuen Deutschland» (ND) als Benjamin Jakob und dann dasselbe als Uwe Stolzmann in der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ).
Dasselbe? Nein, nicht ganz. Bei der NZZ-Version fügt er jeweils kundengerechte Textbausteine ein, die, was unsere Bücher angeht, immer in die gleiche Richtung zielen. Etwa: «Warum eigentlich müssen fast alle Hauptfiguren auf der ‹guten›, der linken Seite stehen?», oder: «Wer mag, kann den Roman als linke Streitschrift feiern.» Das hat zwar mit den Büchern, um die es hier ging, nicht das Geringste zu tun. Aber Stolzmann meinte es auch nicht allzu ernst, denn was in seinem ND-Text eine freundliche Besprechung sein kann, wird erst in der NZZ zum Verriss.

Quelle: http://adresscomptoir.twoday.net/stories/5969584/

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Das Google Book Settlement in der Warteschlaufe

Viel wurde in den letzten Wochen und Monaten über das Google Book Settlement geschrieben, d.h. über den Vergleich den Google mit den US-Amerikanischen Autoren- und Verlegerverbänen in Sachen Digitalisierung von vergriffenen aber nach wie vor dem Copyright unterstehenden Büchern vereinbart hat. Es sei hier lediglich auf einen sehr aufschlussreichen Artiele der NZZ verwiesen.

Quelle: http://www.infoclio.ch/de/node/9857

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