Abstract.
Die Erkenntnis, daß die deutschen Monarchien des 19. und frühen 20. Jahrhunderts der Wissenschaftsförderung einen hohen Stellenwert beigemessen haben, zählt mittlerweile zum bildungsgeschichtlichen Allgemeingut. Die Frage, wie die Regierungen der Weimarer Republik unter den weitaus schwierigeren politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der 1920er und frühen 1930er Jahre mit diesem Erbe umgegangen sind, ist hingegen bisher nur unzureichend untersucht.
Die vorliegende Studie geht dieser Frage am Beispiel der sächsischen Landesuniversität nach. Hochschulpolitik, verstanden als Interaktion zwischen der staatlichen Hochschulverwaltung und der universitären Selbstverwaltung, wird dabei an ausgewählten Kernthemen exemplarisch untersucht und ihre Ergebnisse diskutiert. Neben der Entwicklung der universitären Selbstverwaltung, den beamtenpolitischen Weichenstellungen in Gestalt der Besoldungs- und Ruhestandsbedingungen der Professoren sowie den Professorenberufungen bildet die Hochschulfinanzierung den Untersuchungsgegenstand. Vorangestellt ist diesen inhaltlich akzentuierenden Überlegungen ein Aufriß der hochschulpolitischen Verwaltungsstrukturen.
Die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Hochschulpolitik waren im Sachsen der 1920er und 1930er Jahre ähnlich ungünstig wie in anderen deutschen Staaten auch: Politische Instabilität und mangelnde Kontinuität in der Regierungsführung zählten auch im neugeschaffenen Freistaat zu den Strukturmerkmalen der jungen Republik. Von den wirtschaftlichen Krisen der Weimarer Jahre, insbesondere der Weltwirtschaftskrise, war der hochindustrialisierte Kleinstaat aufgrund seiner Wirtschaftsstruktur sogar stärker als andere deutsche Staaten betroffen. Nicht nur gemessen an dieser ungünstigen Ausgangslage ist die Bilanz der sächsischen Hochschulpolitik in der Weimarer Republik eine positive: So blieb die (Teil-)Autonomie der akademischen Selbstverwaltungsorgane – entgegen aller Befürchungen – weitgehend unangetastet. Im Zuge der beamtenrechtlichen Reformen der Weimarer Jahre erreichten die sächsischen Professoren ausgesprochen günstige Besoldungs- und Ruhestandsbedingungen. Mit der Einführung der Emeritierung als Standard des akademischen Ruhestands hat sich die Rechtssituation im Vergleich zur Monarchie sogar verbessert.
Wie die Analyse der Berufungen zeigt, gelang es der sächsischen Hochschulverwaltung auch nach 1918, zugkräftige Professoren für die Ordinariate der sächsischen Landesuniversität zu gewinnen. In immerhin drei Vierteln der Fälle bildete Leipzig die Endstation der akademischen Karriere. Abwerbungen von Leipziger Ordinarien gelangen nur selten, wenn dann führte der Weg zumeist an die große Schwester Berlin, in einigen Fällen auch nach München.
Der Freistaat förderte den personellen und infrastrukturellen Ausbau der Landesuniversität – wie auch der übrigen sächsischen Hochschulen – durch großzügige Investitionen. Mit durchschnittlich fünf Prozent des Gesamthaushalts lag der Anteil der Hochschulausgaben auf dem für 1914 errechneten Vorkriegsniveau. In der Phase der wirtschaftlichen Konsolidierung Mitte der 1920er Jahre sind die Hochschulausgaben sogar stärker als der Staatshaushalt gewachsen. Zu einem Einbruch in der Wissenschaftsfinanzierung kam es erst infolge der Weltwirtschaftskrise zu Beginn der 1930er Jahre.
Daß trotz mangelnder politischer Kontinuität auf der Regierungsebene eine leidlich kontinuierliche Linie in der Hochschulpolitik gelang, verdankt sich in erster Linie dem Wirken der sächsischen Hochschulreferenten. Gegenüber wechselnden Regierungen und Kultusministern bildete das Hochschulreferat im sächsischen Kultusministerium nicht nur das Element leidlicher Kontinuität, es entwickelte sich vielmehr zur eigentlichen Schaltzentrale der Hochschulpolitik in den 1920er und frühen 1930er Jahren. Paradoxerweise war daher eine „einheitliche Linie“ in der Hochschulpolitik – jenseits parteipolitischer Programmatik – nicht trotz sondern wegen mangelnder politischer Kontinuität auf der Regierungsebene möglich.
Die im Rahmen der Studie gewonnenen Einblicke in die sächsische Hochschulpolitik der Weimarer Republik verdanken sich nicht zuletzt einer überaus günstigen Quellenlage: So hat etwa die Überlieferung des sächsischen Kultusministeriums nahezu ohne „Kriegsverluste“ überdauert. Schlüsselquelle zur Untersuchung der Hochschulfinanzierung sind die jährlich vorliegenden Rechenschaftsberichte zum sächsischen Staatshaushaltsplan. Sie ermöglichten nicht nur eine detaillierte Analyse der Hochschulausgaben des sächsischen Staates, sondern auch den Vergleich der Ausgaben für die einzelnen sächsischen Hochschuleinrichtungen. Jenseits der für die Universitätsgeschichte unlängst kritisierten „Finanzgeschichte ohne Zahlen“ kann somit eine fundierte statistische Analyse vorgelegt werden. Den methodischen Problemen, die sich aus dem zweimaligen Währungswechsel sowie den Verzerrungen durch die Inflation ergeben ist dabei durch Korrelation der aus den Rechenschaftsberichten gewonnenen Rohdaten mit dem Lebenshaltungsindex der jeweiligen Jahre begegnet worden.
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