Wer sich mit der Geschichte uneindeutiger Körper beschäftigt, wird schnell mit Zensur-Phänomenen konfrontiert. Das betrifft insbesondere auch Textausgaben und Übersetzungen historischer Quellen, die zwischen der Mitte des 19. und Mitte des 20. Jahrhunderts erschienen sind. Als Einstieg drei Beispiele:
1. Der Chronist Matthäus Paris (gest. 1259) berichtet in seiner Chronica maior von „Androgynen“ in Lincoln: Eine „unheilverkündende und unerhörte“ Begebenheit habe sich dort im Jahre 1246 zugetragen. Eine adelige Frau, verheiratet und Mutter mehrerer Kinder, habe eine andere adelige Frau geschwängert, und zwar „in einer neuen und wundersamen Weise“. Um dieses Wunder zu erklären, verweist der Chronist auf die gelehrte Auslegung des Schöpfungsberichts: Dort heiße es, dass Gott den Menschen als Mann und Frau geschaffen habe (Gen. 1, 27), die Glosse (gemeint ist ein Werk von Petrus Cantor) aber bemerke zu dieser Stelle, dass es auch androgyne Menschen gebe, die zeugen und empfangen könnten. Letztlich sind es also Berichte über das Wundervolk der Hermaphroditen, wie sie seit der Antike und bis weit in die Neuzeit tradiert wurden, auf die der Chronist sich hier beruft.
Das wäre nicht weiter erstaunlich – viel interessanter ist, wie im 19. Jahrhundert mit diesem Text umgegangen wurde.
Aufgrund ihrer Bedeutung v.a. für die englische Geschichte wurde die Chronik schon im 19. Jahrhundert ins Englische und (teilweise) ins Deutsche übersetzt, keine Selbstverständlichkeit für eine mittelalterliche Chronik. Die deutsche Übersetzung von 1896 erwähnt die „Androgynen“ nicht, was nicht viel bedeuten muss, da es sich um eine Auswahlübersetzung handelt. Die englische Übersetzung von 1853 hingegen ist eine vollständige Übersetzung - verzichtet ausgerechnet auf die oben zitierte Episode, und beruft sich (Bd. 2, S. 166, online hier) auf ihre angebliche Unübersetzbarkeit: "The contents of this chapter being untranslatable, we give the Latin text, which is as follows: "Sub ejusdem anni curriculo, …"
2. Die Konstanzer Chronik (14./15. Jh.) berichtet zum Jahr 1388 von einem Mensch, der doppelte Geschlechtsorgane hatte, in zeitgenössischen Begriffen also ebenfalls ein „Hermaphrodit“. Anders als der gelehrte, auf Latein schreibende Matthew Paris verwendet der Konstanzer Chronist aber nicht diesen gelehrten Begriff; „hat ain zagel, hat ein fud“, schreibt er schlicht und deutlich, um die doppelten Geschlechtsorgane (Penis und Vulva) zu benennen. Eines aber hat er mit Mathew Paris gemeinsam – in den Druckausgaben wurde die Passage zensiert. Die erste Ausgabe der Konstanzer Chronik (durch Mone, hier online), obwohl sonst vollständig, ließ die Passage kommentarlos weg, die zweite (Ruppert) ersetzte sie immer noch durch eine Fußnote mit einer knappen (inhaltlich durchaus zutreffenden) Paraphrase.
3. Ein Kapitel des Paedagogos des Clemens von Alexandrien (gest. um 215), in dem es um Zwitter geht (mehr dazu hier), wird in der weit verbreiteten englischen Übersetzung (Schaff; hier online) stark gekürzt, ohne dass dies im Vorwort erwähnt würde. Erst eine Fußnote zur Kapitelüberschrift erläutert: "For obvious reasons, we have given the greater part of this chapter in the Latin version. [...]." Aus „offensichtlichen“ Gründen „muss“ der griechische Text des Originals auf Latein anstatt auf Englisch wiedergegeben werden – welche offensichtlichen Gründe dies sind, wird nicht gesagt. Immerhin wird die Zensur, bei aller sprachlichen Verschleierung, hier als solche erkennbar. In der deutschen Clemens-Übersetzung in der „Bibliothek der Kirchenväter“ (hier) ist nicht einmal das der Fall - hier wird ein noch kleinerer Teil des Paedagogos-Kapitels übersetzt – und der Rest fehlt ganz, ohne jeden Hinweis darauf, dass hier etwas fehlte!
Mit solchen zensierenden Eingriffen, Nicht-Übersetzungen, Verschleierungen rechnet man bei Textausgaben des 19. und 20. Jahrhunderts bei erotischen und allgemein sexuellen Themen, vor allem, wenn es um homosexuelle Akte und Beziehungen geht – zum Beispiel die berüchtigte Martial-Ausgabe der Loeb Classical Library: Bis zur Neuausgabe 1993 bot sie „einschlägige“ Verse anstatt in englischer in italienischer Übersetzung, die übrigens auch nicht vom Übersetzer selbst stammte, sondern einer Übertragung des 18. Jahrhunderts entnommen war. (Näheres kann man in der klugen Rezension Howells in der Classical Review, siehe hier, nachlesen.)
Die hier zitierten Zensur-Beispiele fallen aber auf dem ersten Blick nicht in dieses Muster: Der „Hermaphrodit von Lincoln“ begeht zwar Ehebruch, aber Matthew Paris berichtet denkbar knapp darüber und in irgendeiner Weise anstössig zu sein. Der Mensch mit doppelten Genitalien, der in der Konstanzer Chronik erwähnt wird, führt ein geordnetes Eheleben: Aufgewachsen als Katharina, nannte er sich später Hans, heiratete eine Frau, und das Konstanzer Gericht bestätigt die Gültigkeit ebendieser Ehe; alles recht langweilig. Erst recht ist Clemens von Alexandrien ziemlich unverdächtig: Die imkriminierten Passagen leugnen die Existenz von „echten“ Hermaphroditen und diskutieren dann angebliche „hermaphroditische“ Tiere wie die Hyäne und den Hasen, um die entsprechenden Speiseverbote des Alten Testamentes (und des sog. Barnabasbriefes) zu deuten. Dogmatisch nicht ganz jedermanns Tasse Tee, aber moralisch jedenfalls unverdächtigt.
Nicht die Darstellung sexueller Handlungen, erst recht nicht moralische Wertungen, sondern allein die Erwähnung von „Hermaphroditen“ ist es offenbar, die bei Herausgebern und Übersetzern des 19./20. Jahrhunderts als problematisch gesehen wurde. Gerade weil antike und mittelalterliche Texte für die meisten Leser wenn überhaupt, dann nur in Übersetzungen zugänglich sind, dürften die oben zitierten Beispiele nicht ohne Wirkung sein. Teilweise gibt es neuere Übersetzungen (z.B. von Clemens), aber gerade dank Google books und Co. erleben die alten, oft gemeinfreien Übersetzungen derzeit eine regelrechte Renaissance. Umso wichtiger ist es, dass man damit zu rechnen lernt, dass Hinweise auf Menschen zwischen den Geschlechtern in diesen Ausgaben gezielt eliminiert wurden.
Quelle: http://intersex.hypotheses.org/60