Die eigentlichen Bezirksverwalter waren die Tirmmeister,[1] deren Ursprünge im Brandwesen liegen. Ihre erste nachweisbare Erwähnung 1360 – bezeichnenderweise zu einem Zeitpunkt, für den eine mögliche ‚Entmachtung‘ der Sondergemeinden vermutet wurde –[2] ist allerdings aus den Passagen, in denen es darum geht, die öffentliche Ordnung bei einem Brand aufrechtzuerhalten, nachträglich gestrichen.[3] Erst nach der Revolution tauchen sie wieder auf, zunächst in einer Morgensprache über Angelegenheiten des Wacht-, Wehr- und Brandwesens von 1397, in der ihre Zuständigkeit für die Sicherstellung des Wasservorrates im Falle eines Brandes geregelt wurde.[4] Bereits diese Anfänge des Amts weisen auf den engen Zusammenhang zwischen einer beginnenden Konsolidierung der Stadtverwaltung nach der Etablierung der neuen Ratsherrschaft und dem Aufbau von obrigkeitlich delegierten lokalen Substrukturen hin.[5] Vor allem im Rahmen der Reformbestrebungen in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts intensivierte sich sowohl die Bedeutung als auch die konkrete Ausformung der kommunalen Ämter merklich, zunächst als Bestandteil der einschlägigen Bestimmungen über das Brandwesen, die als Ausgangspunkt stärker räumlich orientierter Organisationsformen gelten können.[6] Auf dieser Grundlage wurden die Tirmmeister am 29. Mai 1474 erstmals beauftragt, in ihren Bezirken die Brunnen zu überprüfen bzw. zu inventarisieren, damit man neue bauen könne, falls es zu wenige gäbe.[7] Außerdem hatten sie – neben ihren Funktionen im Wachtwesen, namentlich der Erhebung des Tirmgeldes und der Zuständigkeit für die Ketten –[8] schon früh regelmäßige Kontrollgänge durchzuführen und nach verdächtigen Personen, besonders Fremden, Ausschau zu halten.
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Quelle: http://ccaa.hypotheses.org/501