Podcast zum Thema Videoüberwachung

In der aktuellen Podcast-Episode der “Stimmen der Kulturwissenschaften” spreche ich mit Robert Rothmann über seine Studie zum Auskunftsrecht bei Videoüberwachungsanlagen:

SdK 68: Robert Rothmann über Videoüberwachung

Nach §26 des Datenschutzgesetzes hat jede Person, die von einer Überwachungskamera aufgezeichnet wurde, das Recht, Auskunft über die verarbeiteten Daten zu erhalten. Der Soziologe Robert Rothmann hat in einem Krisenexperiment untersucht, was passiert, wenn er die Bilder tatsächlich einfordert. Zahlreiche Betreiber von Videoüberwachungsanlagen wurden nach seinem Besuch mit einem Auskunftsbegehren konfrontiert, darunter Banken, Museen, Supermärkte, die kleine Trafik ums Eck, eine Disco und sogar ein Würstelstand. Es hat sich gezeigt, dass die Macht-Asymmetrie zwischen Beobachtung und Überwachung durch das Auskunftsrecht nicht aufgehoben werden kann, vor allem, weil der Anspruch auf Auskunft in der Praxis kaum durchsetzbar ist. Nicht zuletzt zieht das Nachfragen eine unangenehme Sogwirkung der Verdächtigung nach sich.

Quelle: http://www.univie.ac.at/identifizierung/php/?p=5632

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VO+SE Visual Surveillance – Bilder der Überwachung

Im kommenden Sommersemester 2014 werde ich am Institut für Soziologie der Universität Wien gemeinsam mit Roswitha Breckner und Robert Rothmann die VO+SE VISUAL SURVEILLANCE – BILDER DER ÜBERWACHUNG lehren. Die VOSE wird im Masterstudium Soziologie angeboten.

Termin: montags 14.15 – 16.45 Uhr, ab 03.03.2014

Ort: Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock, 1090 Wien

Anmeldung zur LV über UNIVIS von 28. Februar 2014, 10:00 Uhr bis 02. März 2014, 10:00 Uhr

Inhalte: Die Lehrveranstaltung verbindet Konzepte der ‘Visual Studies’ mit jenen des interdisziplinären Forschungsfeldes der ‘Surveillance Studies’ und beschäftigt sich mit der fortlaufenden Ko-Produktion von visuellen Überwachungspraktiken und gesellschaftlichen Ordnungen. Der Schwerpunkt liegt auf dem Phänomen der Videoüberwachung (CCTV) als Zeichen gesellschaftlichen Wandels (Hempel, Metelmann). Die VOSE geht dabei auf historische Vorläufer ebenso ein wie auf jüngste Entwicklungen im Bereich der algorithmusbasierten Bildverarbeitung und automationsunterstützten Ereigniserkennung. Zudem wird die breite gesellschaftliche Akzeptanz von Videoüberwachung im Hinblick auf den grundrechtlichen Anspruch auf Privatsphäre und Datenschutz diskutiert und in Beziehung zu Tendenzen medialer Inszenierungen und “freiwilliger” Selbstüberwachung gesetzt, wobei über Videoüberwachung hinaus auch andere Facetten visueller Repräsentation (TV-Shows, Social Media etc.) ins Auge gefasst werden.

Weitere Informationen im Vorlesungsverzeichnis

Quelle: http://www.univie.ac.at/identifizierung/php/?p=5621

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Diskussion um Videoüberwachung in Gmunden

Eine erstaunlich differenzierte Diskussion um die mögliche Einführung von Videoüberwachung in der Stadtgemeinde Gmunden in Oberösterreich findet sich in der heutigen Ausgabe der Oberösterreichischen Nachrichten (12.02.2013, S.29) (auch online). Anlassfall sind laut dem Bericht neben Lärm und Verunreinigungen insbesondere Beschädigungen von öffentlichem Eigentum am Rathausplatz der Stadt. Aus diesem Grund fordert die sog. “Allianz für Gmunden” (bestehend aus einem breiten Spektrum politischer Parteien, und zwar Sozialdemokraten, Freiheitliche, Grüne und der Stadtliste) ein Maßnahmenpaket, welches u.a. die Installation von Videoüberwachungskameras vorsieht. Aber eben nicht nur: Darüber hinaus soll der Personalstand der Stadtwache erhöht werden (welcher in den letzten Jahren gesunken ist), die Öffnungszeiten von Lokalen soll verkürzt werden, die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes soll strenger geprüft und das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen eingehalten werden.

Quelle: m.jansen at de.wikipedia

Rathaus in Gmunden (Quelle: m.jansen at de.wikipedia)

Bzgl. der möglichen Videoüberwachung wird zwar entgegen fehlender Evaluationen (vgl. Rothmann 2012)1 angenommen, dass nur so “allfällige Straftäter wirkungsvoll ausgeforscht und angezeigt werden können” (Christian Dickinger, SP-Vizebürgermeister) und dass die Kameras die Arbeit der Stadtpolizei “zweifellos” erleichtern würde (Stadtpolizeikommandant Dietmar Pühringer), es werden aber auch verschiedene Gründe für Schwierigkeiten in diesem Zusammenhang angeführt, u.a. die damit verbundenen “strengen Auflagen” (zulässige Speicherdauer, Verwendung nur im Bedarfsfall) oder der damit verbundene erhöhte Personaleinsatz. Auch der regierende Volkspartei Bürgermeister Heinz Köppl verschließt sich laut dem Bericht nicht der Diskussion um die Videoüberwachung, möchte aber zunächst die bereits bestehenden Maßnahmen (u.a. Flutlichtausleuchtung des Rathausplatzes, Gespräche mit Lokalbetreibern) “greifen lassen”. Zudem ist sich der Bürgermeister darüber bewusst, dass es sich bei Videoüberwachung um ein sensibles Werkzeug handelt.

  1. Rothmann, Robert (2012): Zur Evaluation der Sicherheitstechnischen Eignung von Videoüberwachung. Regionale Defizite, internationale Standards, methodische Herausforderungen, in: juridikum, zeitschrift für kritik ǀ recht ǀ gesellschaft. 4/2012. S. 481-493.

Quelle: http://www.univie.ac.at/identifizierung/php/?p=5309

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Gastbeitrag von Robert Rothmann zur Videoüberwachung

Videoüberwachung reloaded von Robert Rothmann

Anhand von Zwischenfällen wie dem vereitelten Bombenattentat am Bonner Hauptbahnhof oder der Vergewaltigung einer Frau in einem Waggon der Wiener U-Bahn, keimt die Debatte rund um Videoüberwachung immer wieder auf. Diskutiert wird diesmal vor allem die präventive Ineffektivität der Maßnahme, wobei auf eine zu geringe Kameradichte sowie die nicht durchgehend in Echtzeit stattfindende Sichtung des Bildmaterials verwiesen wird. Damit wird implizit die Annahme genährt, es wäre möglich, durch genügend Überwachung auch eine Situation schaffen zu können, in der es keine derartigen Zwischenfälle gibt. Doch Sicherheit ist eine Variable ohne Obergrenze. Absolute Sicherheit kann es nie geben, auch nicht mit totaler Überwachung. Dies scheint besonders dann nachvollziehbar, wenn es sich um ideologisch motivierte (Selbstmord-)AttentäterInnen handelt oder impulsiv im Affekt oder Rausch agiert wird.

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Der französische Soziologe Émile Durkheim hat bereits 1895 festgestellt, dass eine Gesellschaft keine derart allumfassende und absolute Uniformität aufweisen kann, die ausreichend wäre, jede Überschreitung und Dissidenz zu verhindern. Als zwangsläufiger Bestandteil von Gesellschaften erfüllt Devianz mitunter auch den Zweck der Normfestigung. Um zu definieren was normal ist, braucht es das Abweichende (vgl. ebd. 1984: 156ff)1. Auch die oben zitierten Beispiele funktionieren auf diese Weise. Als markante Extremfälle generieren sie eine Art moral panic (vgl. Cohen 1987)2 und fungieren als Impuls zur Festigung eines allgemeinen moralischen Konsens. So tragen derartige Zwischenfälle auch wesentlich zur Durchsetzung und Festigung neuer Sicherheitsrichtlinien und der Konstituierung einer neuen öffentlichen Ordnung bei.

Doch ob Videoüberwachung tatsächlich die Sicherheit erhöht, kümmert offenbar niemanden. So wird zwar viel in die Installation der Systeme investiert, der wissenschaftliche Nachweis über die sicherheitstechnische Eignung bleibt aber weitgehend aus (vgl. Rothmann 2012)3. Dies ist insofern problematisch, weil Videoüberwachung nach wie vor als Eingriff in die bestehenden Grundrechte auf Privatsphäre und Datenschutz gilt und daher immer auch nach Verhältnismäßigkeit verlangt. Dies bedeutet, dass die Überwachungsmaßnahme nur dann zulässig ist, wenn sie auch nachweislich zur Zweckerfüllung geeignet ist und zudem keine andere Lösung verfügbar ist, die ein gelinderes bzw. weniger eingriffsintensives Mittel zur Zweckerfüllung darstellt.

Abseits der Lehrbücher reicht aber scheinbar aus, wenn das gespeicherte Videomaterial grundsätzlich die Option bietet, nach Indizien, Hinweisen oder Anhaltspunkten zu suchen, um TäterInnen nachträglich leichter ausforschen und überführen zu können. Bleibt nur zu klären, ob Videoüberwachung dann noch als präventive Maßnahme zur Vorbeugung von Straftaten bezeichnet werden kann (vgl. Töpfer 2009)4. Doch wieso auch nicht? Die Möglichkeit ein Delikt zu verhindern besteht. Darüber hinaus erfährt Videoüberwachung auffällig große Zustimmung und Akzeptanz. Mit zunehmender Verbreitung und Etablierung der Maßnahme steigt die Zustimmung sogar an, als würden anfängliche SkeptikerInnen ihre Scheu verlieren (vgl. Reuband 20015, Hempel & Töpfer 20046 ).

Dass es sich bei Videoüberwachung um einen Eingriff in Persönlichkeitsrechte handelt, die auch für Verhalten in der Öffentlichkeit gelten (vgl. König 2007: 114)7, ist angesichts der Mediatisierung und Virtualisierung eines Großteils unserer Lebenswelten kaum mehr verständlich. In Alltagsdiskussionen vermischen sich dann Akzeptanz und Grundrechtsverzicht mit einem autoritären Ruf nach law & order. Zugleich wird Anonymität als sicherheitsgefährdendes Übel abqualifiziert (vgl. Sennett 1983)8 und der datenschutzrechtliche Anspruch auf Geheimhaltung personenbezogener Informationen zunehmend illegitim und mitunter verdächtig. Doch wohin führt uns diese Entwicklung? Wieviel Grundrechts-Erosion verträgt eine liberale demokratische Gesellschaft? Haben wir es vielleicht mit einem Paradigmenwechsel zu tun? Stehen wir gar am Beginn einer Post-Privacy Ära?

  1. Durkheim, Emile (1984): Die Regeln der soziologischen Methode. Herausgeben und eingeleitet von Rene König. suhrkamp taschenbuch wissenschaft 464.
  2. Cohen, Stanley (1987): Folk Devils and Moral Panics: The Creation of the Mods and Rockers. Oxford. Basil Blackwell.
  3. Rothmann, Robert (2012): Zur Evaluation der Sicherheitstechnischen Eignung von Videoüberwachung. Regionale Defizite, internationale Standards, methodische Herausforderungen, in: juridikum, zeitschrift für kritik ǀ recht ǀ gesellschaft. 4/2012. S. 481-493.
  4. Töpfer, Eric (2009): Videoüberwachung als Kriminalprävention? Plädoyer für einen Blickwechsel. In: Kriminologisches Journal, Heft 4/2009, S. 272-282.
  5. Reuband, Karl-Heinz (2001): “Videoüberwachung. Was die Bürger von der Überwachung halten”, in: Neue Kriminalpolitik, Vol. 13, No. 2, S. 5-9
  6. Hempel, Leon; Töpfer, Eric (2004): On the Threshold to Urban Panopticon? Analysing the Employment of CCTV in European Cities and Assessing its Social and Political Impacts. Berlin.
  7. König, Gregor (2007): Videoüberwachung und Datenschutz – Ein Kräftemessen. In: Jahnel, Dietmar; Siegwart, Stefan; Fercher, Natalie (Hg.) Aktuelle Fragen des Datenschutzrechts. Facultas, Wien. S. 109-147.
  8. Sennett, Richard (1983): Verfall und Ende des öffentlichen Lebens. Die Tyrannei der Intimität. Berliner Taschenbuch Verlag.

Quelle: http://www.univie.ac.at/identifizierung/php/?p=5290

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Veröffentlichung in: Video Surveillance – Practices and Policies in Europe

Mein Artikel The thinking eye is only half the story: High-level semantic video surveillance ist jetzt auch in dem Sammelband Video Surveillance – Practices and Policies in Europe bei IOS Press erschienen.

Musik, Christoph (2012): The thinking eye is only half the story: High-level semantic video surveillance. In: Webster, C. William R. / Töpfer, Eric / Klauser, Francisco R. / Raab, Charles D. (eds.) (2012): Video Surveillance – Practices and Policies in Europe. Vol. 18 of Innovation and the Public Sector. Amsterdam, Berlin, Tokyo, Washington D.C.: IOS Press. pp. 37-51.

Quelle: http://www.univie.ac.at/identifizierung/php/?p=4041

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