Wir sollten die Suppe nicht so heiß essen, wie sie gekocht wird. 
Über das Geschäft mit der Angst und die Allianz von Politik und Terrorismus – von Wibke Henriette Liebhart

Terror ist lateinisch und bedeutet Schrecken. Terrorismus ist damit im doppelten Sinne wörtlich zu verstehen: Zum einen bedeutet Terrorismus eine systematische Androhung und/oder Ausübung von Gewalt – mit der Intention, Schrecken zu verbreiten, um politische, wirtschaftliche oder religiöse Forderungen durchzusetzen. Terrorismus ist meist eine Praktik kollektiver Akteure: Die Rote Armee Fraktion (RAF), Al Qaida oder der Islamische Staat (IS) sind Beispiele für sogenannte Terrorgruppen.

Zum anderen, und darum soll es in diesem Kommentar gehen, werden im Diskurs um Terrorismus Politiker_innen und Terrorist_innen zu Geschäftspartner_innen – die Angst vor terroristischen Anschlägen und Attentaten ist die Währung ihrer Transaktion. Die Art von Schrecken, die durch den Terrorismus hervorgerufen wird, evoziert ein Gefühl des Ausgeliefert-Seins und der Ohnmacht. Es ist die diffuse, omnipräsente und doch surreal erscheinende Angst vor dem nächsten Terroranschlag, der – so scheint es – jederzeit, an jedem Ort, von jeder Frau, jedem Mann oder jedem scheinbar verwaisten Gegenstand verübt werden kann. Eine solche hypothetische Angst erfordert präventive Maßnahmen zur Steigerung der individuellen und kollektiven Sicherheit. Und hier ist die Angst ein Perpetuum mobile: Anstatt nun zu verschwinden (wie es schließlich Sinn und Zweck der getroffenen Maßnahmen ist), produziert sie ihre eigene Lebensenergie, weil sie durch ebendiese Allgegenwart präventiver Sicherheitsvorkehrungen wächst und gedeiht: „Angst veranlasst uns dazu, Maßnahmen zu unserer Verteidigung zu ergreifen. Durch diese wiederum wird die Angst unmittelbar greifbar.

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Quelle: http://soziologieblog.hypotheses.org/9460

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Soziale Arbeit in Sozialen Unternehmen als Bindeglied einer funktional differenzierten Gesellschaft – Die politische Aktivierungsprogrammatik als Leviathan der sozialen Sicherheit – von Joschka Sichelschmidt und Ino Cramer

Abstract: Gesellschaftliche Modernisierungsphänomene lassen den Bedarf an sozialen Hilfeleistungen ansteigen. Soziale Unternehmen, die eine intermediäre Stellung zwischen Subjekt(en) und Staatsform einnehmen und der Aufgabe nachgehen, soziale Risiken zu beseitigen oder zu mindern, bilden in der flexiblen und dynamischen Gesellschaft einen Ort … Continue reading

Quelle: http://soziologieblog.hypotheses.org/6707

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Das 20. Jahrhundert & der Erste Weltkrieg: Andreas Wirsching – Sicherheit durch die europäischen Mächte

Die internationale Konferenz, die gemeinsam vom Institut für Zeitgeschichte und der Max Weber Stiftung vom 14. bis zum 16. November 2013 in München veranstaltet wurde, beschränkte sich nicht auf gewohnte eurozentrische Perspektiven und traditionelle Narrative, etwa vom Zäsurcharakter des Krieges, sondern diskutierte die Auflösung, Neuformierung und Kontinuität von Ordnungen innerhalb und besonders auch außerhalb Europas. Politische, soziokulturelle, ökonomische und rechtliche Ordnungen auf internationaler und nationaler Ebene wurden dabei ebenso thematisiert wie ideologische Ordnungssysteme und neue Wissensordnungen.

Das 20. Jahrhundert & der Erste Weltkrieg: Andreas Wirsching – Sicherheit durch die europäischen Mächte from maxweberstiftung on Vimeo.

Quelle: http://grandeguerre.hypotheses.org/1505

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Smarte Diskriminierung? Vortrag bei der TA13 – Sicherheit als Technik

Am 3.Juni 2013 findet an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften die 13. Österreichische Technikfolgen-Abschätzung Konferenz zum Thema Sicherheit statt. Aus der Ankündigung:

Das Thema Sicherheit ist in aller Munde: Immer neue, meist technische Maßnahmen sollen uns sicherer machen. Aber reichen solche Lösungen tatsächlich aus, dass wir uns auch sicherer fühlen? Und was sind die Nachteile dieser Entwicklung?

“Vorratsdatenspeicherung, Überwachungskameras, Handy-Ortung – Technologien zur Kontrolle und Überwachung sind Teil unseres Alltags geworden. Die 13. Österreichische TA-Konferenz wird weniger prominente Aspekte von Sicherheit, wie soziale Sicherheit, individuelle Freiheit und Privatsphäre, in den Blickpunkt holen“, so Walter Peissl, stv. Direktor des ITA.

 

Ich werde dabei in der Parallel Session 1.1 zum Thema “Gerechtigkeit” um 11.30 Uhr meinen Vortrag “Smarte Diskriminierung? Zum Verhältnis von visueller Überwachung, (Un-)Sicherheiten und sozialer Gerechtigkeit” halten. Abstract

Das Programm findet sich hier. Die Teilnahme ist kostenlos!

Quelle: http://www.univie.ac.at/identifizierung/php/?p=5456

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Gastbeitrag von Robert Rothmann zur Videoüberwachung

Videoüberwachung reloaded von Robert Rothmann

Anhand von Zwischenfällen wie dem vereitelten Bombenattentat am Bonner Hauptbahnhof oder der Vergewaltigung einer Frau in einem Waggon der Wiener U-Bahn, keimt die Debatte rund um Videoüberwachung immer wieder auf. Diskutiert wird diesmal vor allem die präventive Ineffektivität der Maßnahme, wobei auf eine zu geringe Kameradichte sowie die nicht durchgehend in Echtzeit stattfindende Sichtung des Bildmaterials verwiesen wird. Damit wird implizit die Annahme genährt, es wäre möglich, durch genügend Überwachung auch eine Situation schaffen zu können, in der es keine derartigen Zwischenfälle gibt. Doch Sicherheit ist eine Variable ohne Obergrenze. Absolute Sicherheit kann es nie geben, auch nicht mit totaler Überwachung. Dies scheint besonders dann nachvollziehbar, wenn es sich um ideologisch motivierte (Selbstmord-)AttentäterInnen handelt oder impulsiv im Affekt oder Rausch agiert wird.

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Der französische Soziologe Émile Durkheim hat bereits 1895 festgestellt, dass eine Gesellschaft keine derart allumfassende und absolute Uniformität aufweisen kann, die ausreichend wäre, jede Überschreitung und Dissidenz zu verhindern. Als zwangsläufiger Bestandteil von Gesellschaften erfüllt Devianz mitunter auch den Zweck der Normfestigung. Um zu definieren was normal ist, braucht es das Abweichende (vgl. ebd. 1984: 156ff)1. Auch die oben zitierten Beispiele funktionieren auf diese Weise. Als markante Extremfälle generieren sie eine Art moral panic (vgl. Cohen 1987)2 und fungieren als Impuls zur Festigung eines allgemeinen moralischen Konsens. So tragen derartige Zwischenfälle auch wesentlich zur Durchsetzung und Festigung neuer Sicherheitsrichtlinien und der Konstituierung einer neuen öffentlichen Ordnung bei.

Doch ob Videoüberwachung tatsächlich die Sicherheit erhöht, kümmert offenbar niemanden. So wird zwar viel in die Installation der Systeme investiert, der wissenschaftliche Nachweis über die sicherheitstechnische Eignung bleibt aber weitgehend aus (vgl. Rothmann 2012)3. Dies ist insofern problematisch, weil Videoüberwachung nach wie vor als Eingriff in die bestehenden Grundrechte auf Privatsphäre und Datenschutz gilt und daher immer auch nach Verhältnismäßigkeit verlangt. Dies bedeutet, dass die Überwachungsmaßnahme nur dann zulässig ist, wenn sie auch nachweislich zur Zweckerfüllung geeignet ist und zudem keine andere Lösung verfügbar ist, die ein gelinderes bzw. weniger eingriffsintensives Mittel zur Zweckerfüllung darstellt.

Abseits der Lehrbücher reicht aber scheinbar aus, wenn das gespeicherte Videomaterial grundsätzlich die Option bietet, nach Indizien, Hinweisen oder Anhaltspunkten zu suchen, um TäterInnen nachträglich leichter ausforschen und überführen zu können. Bleibt nur zu klären, ob Videoüberwachung dann noch als präventive Maßnahme zur Vorbeugung von Straftaten bezeichnet werden kann (vgl. Töpfer 2009)4. Doch wieso auch nicht? Die Möglichkeit ein Delikt zu verhindern besteht. Darüber hinaus erfährt Videoüberwachung auffällig große Zustimmung und Akzeptanz. Mit zunehmender Verbreitung und Etablierung der Maßnahme steigt die Zustimmung sogar an, als würden anfängliche SkeptikerInnen ihre Scheu verlieren (vgl. Reuband 20015, Hempel & Töpfer 20046 ).

Dass es sich bei Videoüberwachung um einen Eingriff in Persönlichkeitsrechte handelt, die auch für Verhalten in der Öffentlichkeit gelten (vgl. König 2007: 114)7, ist angesichts der Mediatisierung und Virtualisierung eines Großteils unserer Lebenswelten kaum mehr verständlich. In Alltagsdiskussionen vermischen sich dann Akzeptanz und Grundrechtsverzicht mit einem autoritären Ruf nach law & order. Zugleich wird Anonymität als sicherheitsgefährdendes Übel abqualifiziert (vgl. Sennett 1983)8 und der datenschutzrechtliche Anspruch auf Geheimhaltung personenbezogener Informationen zunehmend illegitim und mitunter verdächtig. Doch wohin führt uns diese Entwicklung? Wieviel Grundrechts-Erosion verträgt eine liberale demokratische Gesellschaft? Haben wir es vielleicht mit einem Paradigmenwechsel zu tun? Stehen wir gar am Beginn einer Post-Privacy Ära?

  1. Durkheim, Emile (1984): Die Regeln der soziologischen Methode. Herausgeben und eingeleitet von Rene König. suhrkamp taschenbuch wissenschaft 464.
  2. Cohen, Stanley (1987): Folk Devils and Moral Panics: The Creation of the Mods and Rockers. Oxford. Basil Blackwell.
  3. Rothmann, Robert (2012): Zur Evaluation der Sicherheitstechnischen Eignung von Videoüberwachung. Regionale Defizite, internationale Standards, methodische Herausforderungen, in: juridikum, zeitschrift für kritik ǀ recht ǀ gesellschaft. 4/2012. S. 481-493.
  4. Töpfer, Eric (2009): Videoüberwachung als Kriminalprävention? Plädoyer für einen Blickwechsel. In: Kriminologisches Journal, Heft 4/2009, S. 272-282.
  5. Reuband, Karl-Heinz (2001): “Videoüberwachung. Was die Bürger von der Überwachung halten”, in: Neue Kriminalpolitik, Vol. 13, No. 2, S. 5-9
  6. Hempel, Leon; Töpfer, Eric (2004): On the Threshold to Urban Panopticon? Analysing the Employment of CCTV in European Cities and Assessing its Social and Political Impacts. Berlin.
  7. König, Gregor (2007): Videoüberwachung und Datenschutz – Ein Kräftemessen. In: Jahnel, Dietmar; Siegwart, Stefan; Fercher, Natalie (Hg.) Aktuelle Fragen des Datenschutzrechts. Facultas, Wien. S. 109-147.
  8. Sennett, Richard (1983): Verfall und Ende des öffentlichen Lebens. Die Tyrannei der Intimität. Berliner Taschenbuch Verlag.

Quelle: http://www.univie.ac.at/identifizierung/php/?p=5290

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Das Unbeeinflußbare geringschätzen: securitas und Sicherheit

Neulich an einem Freitagabend auf WDR 5 das Philosophische Radio gehört. Gast war Leon Hempel, der an der TU Berlin sozialwissenschaftliche Sicherheitsforschung betreibt und dort etwa die Frage untersucht, wie Videoüberwachung das Verhalten von Menschen beeinflußt. Daneben hatte es ihm die römische Philosophie der Stoa angetan. Aus dieser Kombination ergeben sich im Laufe der knappen Stunde Sendezeit interessante Einsichten . Dazu später. Nicht eben zur Vertiefung beigetragen...(read more)

Quelle: http://faz-community.faz.net/blogs/antike/archive/2012/06/21/das-unbeeinflussbare-geringschaetzen-securitas-und-sicherheit.aspx

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