Anfang August 1629 wandte sich der Rat von Nürnberg direkt an den Kaiser. Es war ein Hilferuf, daß die vom kaiserlichen Militär geforderten Leistungen nicht mehr zu erbringen waren. Seit zehn Jahren seien viele Regimenter, ja ganze Armeen vorbeigekommen und hätten versorgt werden müssen. Der Rat sei es nun seinen Untertanen schuldig, auf die immensen Schäden und Verluste hinzuweisen, die man mit etlichen Tonnen Gold beziffern könne (siehe Franz Ludwig Freiherr von Soden, Kriegs- und Sittengeschichte der Reichsstadt Nürnberg vom Ende des sechzehnten Jahrhunderts bis zur Schlacht bei Breitenfeld 7. (17.) September 1631, 3. Theil: Von 1629 bis 1631, Erlangen 1862, S. 18 ff.). Mit dieser Eingabe tat der Rat der Reichsstadt, was üblicherweise in einer solchen Situation getan wurde: Man brachte seine Klagen vor, berief sich auf den stets erwiesenen Gehorsam und die allzeit bereitwillig geleisteten treuen Dienste und erhoffte sich daher nun eine Erleichterung von diesen unerträglichen Belastungen.
Der Rat beließ es aber nicht dabei, sondern wurde darüberhinaus am 28. August (a.St.) seinerseits aktiv (Stadtarchiv Nürnberg B 7 Nr. 35). Er beschloß, jeden der Untertanen, der durch die Einquartierung mit Soldaten belastet worden waren war, mit einer Summe von 20 bis 25 Talern zu unterstützen, je „nach gestalt seines Gütleins“. Offenbar war dem Rat durchaus bewußt geworden, daß es allein mit einer verringerten Belastung für die Nürnberger Untertanen nicht getan war; es bedurfte einer spürbaren Erleichterung, die direkt bei den Betroffenen ankommen sollte.
Bemerkenswert ist der Hinweis, daß es nicht nur um eine Unterstützung für diejenigen ging, die für den Unterhalt des Militärs aufzukommen hatten, sondern auch für diejenigen, „welche der Religion halber betrangt“ wurden: Kriegsbelastungen und konfessioneller Konflikt verschränkten sich hier also – vielleicht kein Zufall in einer Phase, als das Restitutionsedikt gerade erlassen worden war und für erhebliche Unruhe im Reich sorgte.
Eine Einschränkung machte der Ratsbeschluß aber insofern, als er verfügte, daß diese Gelder „vff ein geringe Zeit vor[zu]strecken“ seien: Es handelte sich also nicht um eine Erstattung der Schäden, sondern um eine Art Darlehen. Von Zinsen war hier nicht die Rede, immerhin. Trotzdem wird man der Stadt den Willen, soziale Härten abzufedern (um es modern auszudrücken), nicht absprechen wollen. Dabei sah sich die Reichsstadt in dieser Zeit mit einer wachsenden Zahl von Religionsflüchtlingen konfrontiert, die in der lutherischen Reichsstadt Zuflucht suchten. Nürnberg nahm viele von ihnen auf und unterstützte sie auch finanziell (Soden S. 44 f.).
Daß sich Nürnberg den von Einquartierungen belasteten Untertanen direkt zu helfen bemühte, war aber auch insofern eine kluge Maßnahme, als die Eingabe am Wiener Hof keine wirkliche Erleichterung brachte. Wallenstein beharrte ohnehin darauf, daß für seine Truppen kontribuiert wurde. Die andere, auch nicht geringe Belastung rührte von einquartierten Reitern des ligistischen Regiments Schönberg. Seit Ende 1628 hätten diese Truppen mehr als 88.000 Gulden gekostet, dazu wären noch Sachleistungen gekommen – so wiederum die Supplik an den Kaiser im August 1629. Doch auch auf dem Ligatag zu Mergentheim Ende 1629 wurden weiterhin Eingaben vorgebracht, die die Exzesse der ligistischen Reiterei bei Nürnberg beklagten (siehe Briefen und Akten, Bd. 2,5, S. 209 Anm.).
Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/437