[1] Österreich plant, die Höhe der Familienbeihilfe (=Kindergeld in Deutschland) bei ArbeitnehmerInnen aus EU-Ländern den dortigen Lebensstandards anzupassen. In der Praxis heißt das, die Familienbeihilfe zu senken. Dies diskriminiert EU-BürgerInnen, die im Zuge der Personenfreizügigkeit, eine der vier Säulen des Binnenmarkts, in Österreich arbeiten, während ihre Familie, insbesondere Kinder, im Herkunftsland geblieben sind. [2] Dasselbe Land plant, Firmen die Hälfte der Lohnnebenkosten zu erstatten, wenn sie bereits im Land ansässige ArbeitnehmerInnen einstellen. Auf den ersten Blick stellt das keine Diskriminierung dar, da die Herkunft/Nationalität der ArbeitnehmerInnen keine Rolle spielt, Kriterium ist, dass sie bereits in Österreich leben. Mittelbar diskriminiert es aber EU-BürgerInnen, die neu ins Land kommen im Zuge der Personenfreizügigkeit, da es für diese Gruppe keine Subvention für die Arbeitgeber geben soll. [3] Beide Maßnahmen richten sich faktisch gegen ArbeitnehmerInnen aus den ostmitteleuropäischen Ländern sowie Bulgarien und Rumänien. Dahinter steht der in anderen Zusammenhängen deutlich erhobene Vorwurf an diese Länder, dass sie in der EU gerne nehmen, aber ungerne geben, also sich unsolidarisch verhalten. [4] Österreich ist nicht das einzige EU-Land, das solche Maßnahmen plant. Freilich geht es stramm voran, während anderswo kontrovers um ähnliche Ideen gestritten wird.
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Quelle: http://wolfgangschmale.eu/diskriminierung/