Kaufen, tauschen, verkaufen

Auszug aus dem Ausgabenbuch 1810, FNZRLG/Universität Bonn

Die finanziell unabhängige Frau ist vielleicht eine Errungenschaft des 20. Jahrhunderts, die finanziell kompetente Frau ist es nicht. Einer verheirateten Frau im 18. Jahrhundert fiel es für gewöhnlich zu, die Ausgaben des eigenen Haushalts zu verwalten – vorausgesetzt natürlich, es gab überhaupt etwas zu verwalten. Bei Henriette von Thimus war das Geld zumindest vorhanden und das nicht zu knapp. Als Freiherrin in Aachen, die viele Jahre ihres Lebens zu Zeiten des Wirtschaftsbooms unter der französischen Besatzung verbrachte, konnte sie es sich leisten, mehrmals im Monat zu Maskenbällen und Teepartys zu gehen und sich Stoffe aus dem Ausland liefern zu lassen. Doch auch von Thimus wusste bereits, dass man nur das Geld ausgeben kann, das man auch besitzt und behielt daher ihre Ausgaben mit Argusaugen im Blick. In ihrem Buch findet daher das Schwarzbrot für 42 Aachener Mark genauso Erwähnung wie der Moulton à 3 Reichstaler und 24 Mark, den sie für eine Weste für ihren Ehemann Philipp benötigte, oder der Schmetterlingskasten für ihren Sohn Albert für 1 Reichstaler und 18 Mark. Dass sie nicht nur die eigenen Finanzen im Blick behielt, sondern auch die von Mann und Kind, war zu der Zeit nicht ungewöhnlich.

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Quelle: https://histrhen.landesgeschichte.eu/2026/08/kaufen-tauschen-verkaufen-schemmer-guenter/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=kaufen-tauschen-verkaufen-schemmer-guenter

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Das Oberlandesgericht Köln zwischen dem Rheinland, Frankreich und Preußen

Für Rechtshistoriker fällt die Lektüre von Gerichtsfestschriften oft eher ernüchternd aus, da sie mit deren Vorstellungen an eine wissenschaftliche Herangehensweise kollidieren und auch nur einen begrenzten Wert als Materialsammlung haben. Dies ist bei dem vorliegenden Werk nicht der Fall. Dies hat auch mit dem Gericht zu tun, dessen 200jähriges Bestehen gewürdigt wird. Der 1819 ins Leben gerufene und für die gesamte Rheinprovinz zuständige Rheinische Appellationsgerichtshof in Köln stand im Spannungsfeld verschiedener Rechtstraditionen und rechtsnormativer Konzepte. Dies wird auch durch den Buchtitel („… zwischen dem Rheinland, Frankreich und Preußen“) deutlich gemacht, der dem Untersuchungsprogramm des Werkes die Richtung weist. Es sollen die „rheinisch-französisch-preußischen Einflüsse“ auf die Rechtsprechung untersucht werden (S. 12 f.). Dies geschieht auf den verschiedenen Ebenen des materiellen Rechts, des Verfahrensrechts, der Justizorganisation, der Personalpolitik, der Juristenausbildung, der Spezialgerichtsbarkeit (arbeitsgerichtliche Rechtsprechung), sowie schließlich in Bezug auf die materialisierte Wissensbasis der Gerichtsbarkeit, den Beständen der Gerichtsbibliothek

In beeindruckender Weise eingelöst wird dieser Anspruch im Beitrag des Mitherausgebers Hans-Peter Haferkamp.

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Quelle: http://histrhen.landesgeschichte.eu/2020/06/rezension-olg-koeln-collin/

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