Die deutsche Fachliteratur mag suggerieren, man könne Aktenkunde nur an den Akten deutscher — besser noch preußischer — Behörden treiben. Aktenkunde ist aber auch an Akten von Unternehmen möglich. Und an Akten ausländischer Urheber. Also auch an den Akten ausländischer Unternehmen. Zum Beispiel an Akten von Apple, Inc.
Mit den formalen Kriterien Meisners (1935) betrieben, ist die Aktenkunde der Wirtschaft eine mission impossible. Schludi (2016) hat im Anschluss an Neuß (1954) deutlich darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Schriftgut zur Betriebsorganisation kein von Regeln geleiteter Selbstzweck ist, sondern sich in jedem Einzelfall durch einen Beitrag zum Unternehmenserfolg rechtfertigen muss. Wozu für teuer Geld Akten weiterführen, die nach dem Ende des Projekts niemand mehr benötigt?
Die Vertretung der eigenhändigen Unterschrift des Herrschers durch eine gestempelte Nachahmung ist seit dem späten Mittelalter bekannt. Das Sächsische Staatsarchiv hat ein besonders interessantes Beispiel ins Netz gestellt.
Meisner (1969, S. 242 f.) und Hochedlinger (2009, S. 160 f.) kennen unter Bezeichnungen wie „Lugkerl“ Namensstempel der römisch-deutschen Kaiser seit Friedrich III. oder zumindest seit Maximilian I.
In den Anfangsjahren der Reformationszeit mussten sich die führenden Reformatoren immer wieder mit anderen, teils radikalen Bewegungen auseinandersetzen. Eine Gruppe, die die Kindertaufe ablehnte und die Taufe auf ein persönliches Bekenntnis als Bedingung zur Aufnahme in die christliche Gemeinschaft forderte, stellten die Täufer dar. Ihr Wirkungskreis ist auch in Westthüringen fassbar. Im ernestinischen Territorium traten Täufer, die aus Franken und Hessen kamen, seit 1526 auf. Unter der Herrschaft von Kurfürst Johann dem Beständigen (1525–32) und in der Amtszeit des Gothaer Superintendenten Friedrich Myconius (1490–1546) wurden am 18. Januar 1530 in Reinhardsbrunn sechs Täufer – vier Frauen und zwei Männer von insgesamt neun in Haft genommenen Personen – hingerichtet.
In den Anfangsjahren der Reformationszeit mussten sich die führenden Reformatoren immer wieder mit anderen, teils radikalen Bewegungen auseinandersetzen. Eine Gruppe, die die Kindertaufe ablehnte und die Taufe auf ein persönliches Bekenntnis als Bedingung zur Aufnahme in die christliche Gemeinschaft forderte, stellten die Täufer dar. Ihr Wirkungskreis ist auch in Westthüringen fassbar. Im ernestinischen Territorium traten Täufer, die aus Franken und Hessen kamen, seit 1526 auf. Unter der Herrschaft von Kurfürst Johann dem Beständigen (1525–32) und in der Amtszeit des Gothaer Superintendenten Friedrich Myconius (1490–1546) wurden am 18. Januar 1530 in Reinhardsbrunn sechs Täufer – vier Frauen und zwei Männer von insgesamt neun in Haft genommenen Personen – hingerichtet.
Die Forschungsbibliothek Gotha der Uni Erfurt hat bei Erschließungsarbeiten zum Nachlass des lutherischen Theologen, Kirchenhistorikers und ehemaligen Bibliotheksdirektors auf Schloss Friedenstein, Ernst Salomon Cyprian (1673–1745), im Thüringischen Staatsarchiv Gotha die sehr frühe Beschreibung einer Geschichte der Reformation entdeckt. Unter dem Titel „Von der Zwispaltung so sich des Glaubens und Religion halben im 1517. Jar in Teutscher Nacion hat angefangen“ schrieb der unbekannte Verfasser bereits 1535 einen umfassenden handschriftlichen Bericht über die Ereignisse seiner Zeit aus katholischer Sicht.
„Dieses Dokument“, sagt Dr. Daniel Gehrt, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Forschungsbibliothek Gotha und Entdecker der Handschrift, „ist historisch betrachtet von großer Bedeutung.“ Es ist um einige Jahre älter als die beiden bisher bekannten Beschreibungen der Reformationsgeschichte, die nach 1541 von den beiden lutherischen Superintendenten Friedrich Myconius (1490–1546) in Gotha bzw. Georg Spalatin (1484–1545) in Altenburg verfasst worden sind. Zugleich sind die Reflexionen des Verfassers im Vergleich mit Flugschriften aus der Reformationszeit, die häufig einen polemischen Gehalt haben, ungewöhnlich sachlich. Die Handschrift gewährt auf diese Weise einen neuen Einblick in die unmittelbare Wahrnehmung der Reformation aus altgläubiger Sicht.
Der letzte Beitrag hat erfreulich viele Kommentare nach sich gezogen. Die meisten galten dem kleinen paläografischen Rätsel, das zur Auflockerung gedacht war. Die Diskussion hat aber einen hilfswissenschaftlichen Nerv getroffen: Individualschriften der Gegenwart sind paläografische terra incognita.
Ich denke mittlerweile, dass der Abbau des handschriftlichen Schreibens als Kulturtechnik, verbunden mit neuen Schreibwerkzeugen, nicht bloß zu einer graduellen Verschlechterung der Handschrift geführt hat, sondern zum Bruch mit einer Tradition, in der Gesetze der Buchstabenkonstruktion wurzelten. Beck/Beck (2007: 106) weisen zurecht darauf hin, dass die Handschrift erstens zunehmend flüchtiger wird und sich zweitens – widersinnig – an der Konstruktion von Druckbuchstaben orientiert. Diese Entwicklung kann die paläografische Methodik nicht ungeschoren lassen.
Das ist eine Beobachtung aus der Praxis, die ich hier noch nicht solide untermauern kann, aber zur Diskussion stellen möchte.
Das Niedersächsische Landesarchiv hat auf seiner Website ein schönes Aktenstück online gestellt (via Augias.Net). Es führt uns in die dramatische Pause des Wiener Kongresses, als im März 1815 Napoleon aus dem Exil zurückkehrte. Die Kollegen in Hannover haben den historischen Zusammenhang dargestellt. Hier geht es, natürlich, um aktenkundliche Fragen.
Der erste Eindruck: halbbrüchig beschrieben. Abgesehen von dem Anlagenstrich oben auf S. 1 und der Innenadresse unten auf S. 2 bleibt die linke Spalte leer. Halbbrüchigkeit ist charakteristisch für Entwürfe jeglicher Art und für Berichte an vorgesetzte Instanzen. Hier handelt es sich aber um eine relativ sauber geschriebene Ausfertigung, die – nun geht es an den Inhalt – zwischen Unterhändlern verschiedener Staaten auf dem Wiener Kongress gewechselt wurde. Die Streichung auf S. 2 ist allerdings ungewöhnlich und deutet auf große Eile hin. Gerade in der Diplomatie werden Schriftstücke gewöhnlich besonders sorgfältig ausgefertigt.
Ein Schriftstück der Mitteilung unter Gleichgeordneten also. Die großzügige Aufteilung des Blatts ist Teil des besonderen Zeremoniells, das diplomatische Schriftstücke bis heute auszeichnet. Der genaue Schriftstücktyp ergibt sich aus den Formularbestandteilen, genauer: aus der Eingangsformel “Les Soussignés ont reçu l’ordre de communiquer” …
… und der Schlussformel “Les Soussignés ont l’honneur de présenter à Son Excellence l’assurance de sa haute considération”.
Damit handelt es sich um eine klassische diplomatische “Note”, einen Schriftstücktyp mit sehr reduziertem Formular, der im unpersönlichen Stil abgefasst wurde. In der besonderen Abwandlung der nicht unterschriebenen “Verbalnoten”, in denen Behörden statt Personen als Korrespondenten figurieren, gibt es die Noten bis heute. Als persönliche Korrespondenz wurden sie allerdings im frühen 20. Jahrhundert von Schreiben im Ich-Stil nach dem Formular des französischen Privatbriefs verdrängt (dazu demnächst Berwinkel 2015).
Noch genauer handelt es sich um eine Kollektivnote, denn es zeichneten mehrere Verfasser dafür verantwortlich. Und ganz genau muss es eine von mehreren Kollektivnoten mit größtenteils gleichlautendem Text gewesen sein, denn neben Hannover wurden auch die anderen deutschen und europäischen Staaten zum Beitritt zur Vier-Mächte-Konvention vom 25. März 1815 aufgefordert, dem Bündnis gegen Napoleon, um das es hier ging. In der Diplomatie spricht man passend von “Identischen Noten”.
Für ein Regest könnte man den Inhalt des Stücks so zusammenzufassen: Übersendung des Texts der Vier-Mächte-Konvention, Einladung zum Beitritt Hannovers und Bevollmächtigung der Unterhändler für die Verhandlungen zu diesem Zweck. Letzteres war essentiell bei völkerrechtlich bindenden Vertragsverhandlungen in Abwesenheit der Souveräne (Bittner 1924: 146 f.); deshalb auch die ausdrückliche Berufung auf die erhaltene Weisung in der Eingangsformel, mit der die Identität der Absichten von Souverän und Unterhändlern bekundet wird (vgl. Martens 1866: 62).
Moment. Der König von Großbritannien ermächtigt einen Unterhändler, Verhandlungen mit dem Vertreter des Königs von Hannover aufzunehmen?
Die Regierungsgeschäfte Großbritanniens und Hannovers blieben unter der 1714 begründeten Personalunion getrennt. In London gab es eine Deutsche Kanzlei mit einem Minister, der zwischen dem hier als König residierenden Kurfürsten (ab 1814 doppelt König) und der heimischen Verwaltung vermittelte. De jure wollte Georg III. (bzw. der Prinzregent, sein gleichnamiger Sohn) hier in der Tat über mehrere Ecken mit sich selbst verhandeln. Die staatsrechtliche Konstruktion zwang dazu.
Der hannoversche Unterhändler in Wien war just der Minister der Deutschen Kanzlei, Ernst Graf Münster. An ihn ist die Note Clancartys, Humboldts, Metternichs und Nesselrodes adressiert. Wäre das Stück außerhalb des archivischen Zusammenhangs überliefert, würden wir als Provenienz wohl den Aktenbestand dieser Kanzlei vermuten. Tatsächlich entstammt es aber dem auf Ernst Graf Münster zurückgehenden Teil des Münsterschen Familienarchivs, das heute am Standort Hannover des Niedersächsischen Landesarchivs verwahrt wurde.
Auch ohne den übrigen Inhalt jenes Aktenbandes mit der Signatur NLA – Hannover – Dep. 110 A Nr. 53 zu kennen, lässt sich mit einiger Berechtigung vermuten, dass es sich um Kommissionsakten handelt. Darunter versteht man Handakten, die ein Beamter auf eine auswärtige Mission mitnahm und nach deren Beendigung an die Registratur seiner Behörde zurückgeben haben sollte. Was häufig aber auch nicht geschah. Dann findet man Kommissionsakten, im Grunde entfremdetes dienstliches Schriftgut, eben in Nachlassbeständen, hier als Teil eines Familien- und Gutsarchivs.
Literatur
Berwinkel, Holger 2015. Der diplomatische Schriftverkehr im 20. Jahrhundert. In: Archiv für Diplomatik 61. Im Druck.
Bittner, Ludwig 1924. Die Lehre von den völkerrechtlichen Vertragsurkunden. Stuttgart.
Martens, Charles de [Karl von Martens 1866. Manuel diplomatique. Précis des droit et des fonctions des agents diplomatiques et consulaires […]. 5. Aufl, hg. v. M. F. H. Geffcken, Bd. 2. Leipzig/Paris. (Online – wie auch die erste Auflage von 1822, die näher an den Ereignissen ist, die Stilformen aber nur durch Beispiele erläutert.)
Behörden sind selten die Vorreiter, wenn es um die technische Modernisierung ihres Geschäftsbetriebs geht. Als Schreibmaschinenfabrikant um 1900, wie gewann man da ein hochkonservatives Reichsamt als Kunden? Mit Bismarck, vielleicht.
Heimcomputer- und Mailbox-Veteranen der 80er-Jahre kennen noch “ASCII-Art“, die Kunst, aus 128 Zeichen Meisterwerke der bildenden Kunst zu formen. Das gab es auch schon mit Schreibmaschinen.
Hier ehrte das Andenken des Eisernen Kanzlers auf ihre ganz eigene Weise die Schreibmaschinenfabrik Sundern in Westfalen, Inhaberin einer Lizenz für amerikanische Maschinen der Marke “Jewett”, die sie mit dem Zusatz “Germania” verkaufte.
Am 15. September 1898, sechs Wochen nach Bismarcks Tod, brachte sie es damit auf die Titelseite des Fachorgans “Schreibmaschinen-Zeitung” (Jg. 1, Nr. 3 vom 15. September 1898). Es ist, wohlgemerkt, kein original Schreibmaschinen-Bild, sondern ein danach für den Druck hergestellter Holzschnitt. Möchte man wissen, was sich der Künstler so dachte beim Einschnitzen von mehreren Hundert Satzzeichen?
Die Firma hat anschließend Sonderdrucke als Werbematerial versandt, um auf der Welle der nationalen Bismarck-Verehrung auch die eine oder Schreibmaschine zu verkaufen. Einer der Empfänger war das Auswärtige Amt, das in jenen Jahren mit Schreibmaschinen-Werbung förmlich bombardiert wurde. Alle Einsendungen wurden zu den Akten genommen und ergeben eine auch kulturgeschichtlich interessante Quelle (Politisches Archiv des Auswärtigen Amt, RZ 607, R 138985 und R 138986).
Die Geheime Kanzlei des Auswärtigen Amts, in der alle Schriftstücke gefertigt wurden, nutzte noch keine Schreibmaschinen, spürte aber den Sog der Veränderungen. 1899 rang man sich zu einer Umfrage zum Schreibmaschinen-Einsatz bei den anderen Reichsämtern und bei den preußischen Ministerien durch. Die Antworten zeichnen das Bild einer Umbruchszeit, in der man über Nutzen und Nachteil der neuen Technik noch geteilter Meinung sein konnte.
Das Reichsamt der Justiz, Vorreiter bei der Schreibmaschinen-Einführung, hielt in seiner (getippten) Antwort die nötige Einübungszeit der Kanzleisekretäre für problematisch und ließ eilige Sachen lieber von Hand schreiben. Das Reichsamt des Innern teilte dagegen handschriftlich mit, dass es seine Maschinen vor allem für Eilsachen einsetzte.
Bei der Justiz und im Reichsamt der Finanzen hatte man den Effizienzgewinn schon genau beziffert und das Schreibpensum der Sekretäre auf das anderhalbfache erhöht. Bei einer Lebensdauer von zehn Jahren würde sich die Anschaffung nach zwei Jahren amortisiert haben.
Die wahren Verwaltungsfüchse saßen indessen beim preußischen Königlichen Ministerium der geistlichen Angelegenheiten, wo man weniger auf Kennziffern achtete als darauf, dass das ausgewählte Fabrikat die Seiner Majestät für Immediatberichte und Allerhöchste Erlasse allein genehme kursive Type bot. Nicht nur damals hing die Durchsetzung einer bürotechnischen Innovation eben genauso von ihrer Anpassungsfähigkeit an gegebene Nutzungsgewohnheiten ab wie von ihrem technischen Potential.
Nach der Auswertung der Umfrage schritt in der Geheimen Kanzlei des Auswärtigen Amts der Sekretär Noth zum Selbstversuch, um am Ende zu klagen: “Maschineschreiben ist körperlich und geistig sehr anstrengend”. Der eigentliche Vorteil sei auch gar nicht die Tippgeschwindigkeit, sondern die Möglichkeit, Durchschläge herzustellen, vor allem Schriftstücke “in Dictat (oder Stenogramm) gleichzeitig in Reinschrift und Conzept schnell anzufertigen.”
Die Schreibmaschine war nur ein Element, wenn auch das zentrale, in der bürotechnischen Revolution, die das alte handschriftliche Konzept durch das Doppelstück der Reinschrift ersetzte. Ein Durchschlag verrät den Inhalt eines Schreibens in seiner endgültigen Textgestalt. Ein Entwurf verrät in seinen Korrekturen und anderen Bearbeitungsspuren auch die Textgeschichte und damit den Gang der Entscheidungsfindung bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Reinschrift des Texts erstellt wurde – wo der Durchschlag erst ansetzt. Im Prinzip hat jeder Durchschlag eine Geschichtsquelle vernichtet.
Für die Möglichkeiten aktenkundlicher Erkenntnis bedeutete das System Schreibmaschine also einen tiefen Einschnitt.
Das Durchschlagverfahren entwertete auch die Tätigkeit der Sekretäre, weil es rein mechanischer Natur war. Statt Mitdenken waren nur noch Fingerfertigkeit und sauberes Arbeiten gefragt. Und da die altgedienten Kanzleibeamten ohnehin mit der neuen Technik fremdelten, konnte man doch stattdessen, so das männliche Denken der Zeit, einfach – Frauen einstellen. Ein Ministerium antwortete dem Auswärtigen Amt entwaffnend direkt, man denke an die “Versorgung von Beamtentöchtern”.
So entstand aus technischer Innovation und den zeitgenössischen Klischees von Frauenarbeit das völlig neue Berufsbild der Sekretärin, das prägend wurde für die Kanzleien des 20. Jahrhunderts.
Auch für den Vorsteher der Geheimen Kanzlei das Auswärtigen Amts war das Maschinetippen Frauensache. Immerhin empfahl er in seinem Abschlussbericht vom 8. Juli 1899 die Anschaffung solcher Geräte. Dass er ein Jahrhundert und eine weitere technische Revolution später in einer weltweiten Öffentlichkeit als Exempel bürokratischer Possierlichkeit dastehen würde, als nämlich die Geschichtsredaktion von “Spiegel Online” die Sache aufspießte, konnte er nicht ahnen (“Eines Tages”, Kalenderblatt, 7. Mai 2008, im 5. Absatz). – Herzlichen Dank an Dr. Uhde, Marburg, für den Hinweis darauf!
Obwohl aus dem Vergleich von 10 Fabrikaten nach 11 Kriterien die “Remington Standard” als Siegerin hervorgegangen war, schaffte das Auswärtige Amt die “Germania Jewett” an. Ob der gestrenge Blick des Getippten sein Amt ein letztes Mal auf Linie gebracht hatte?
Die Forschungsbibliothek Gotha der Universität Erfurt hat bei der Erschließung des Nachlasses des Wittenberger Theologen Paul Eber (1511-1569) in ihrem Besitz ein bisher unbekanntes gedrucktes griechisches Briefgedicht aus der Feder des Pädagogen, Theologen und Grammatikers Johannes Clajus (1535-1592) an den Reformator Philipp Melanchthon (1497-1560) entdeckt. Weitere Informationen und eine Edition des Briefes können jetzt auf der Webseite der Studienstätte Protestantismus online eingesehen werden.
FBG, Ilf II 8° 2931, Bl. P3r-4r. @ Forschungsbibliothek Gotha der Universität Erfurt
Das Gothaer Testament Martin Luthers von 1537 samt Einleitung und Transkription kann jetzt auf der Webseite der Studienstätte Protestantismus online eingesehen werden.
FB Gotha, Chart. A 86, Bl. 260r-v, @ Forschungsbibliothek Gotha der Universität Erfurt