Ab 11:11 Uhr geht es heute wieder los: die fünfte Jahreszeit wird feierlich eröffnet. Egal, ob die Zeit bis zum Aschermittwoch nun als Karneval, Fastnacht, Fasenacht oder Fasching gefeiert wird, an Naschereien jeglicher Art wird es dabei nicht mangeln. Beim Rosenmontagszug in Köln wurden im Jahr 2019 allein ca. 300 Tonnen Süßigkeiten (vgl. Festkomitee Kölner Karneval 2019) unter die Feiernden gebracht – Schokolade, Pralinen, Popcorn, Würstchen und Spülschwämme und höchstwahrscheinlich auch tonnenweise Bonbons.
Strenggenommen waren mit den Kamelle ganz ursprünglich nur Bonbons gemeint. Das Wort ist eine Kürzung von Karamelle, ein Wort, das ursprünglich für Sahne- oder Karamellbonbons genutzt wurde (vgl. Kluge 2011). Heute wird das Wort deutlich breiter für sämtliche Arten von Süßigkeiten und anderem Wurfmaterial genutzt, wenn auch vor allem in der Region um die beiden Karnevalshochburgen Köln und Düsseldorf.
Wenn man so wie ich im Rheinland beheimatet ist, dann kommt man nicht umhin sich alljährlich mit der 5. Jahreszeit – auch Karneval genannt – auseinanderzusetzen. Meist flüchten Menschen wie ich an den Schreibtisch. Dumm nur, wenn man dann genau da (wo man es am wenigsten erwartet hat) – Murphy sei Dank – auf Quellen trifft, die genau das Thema aufgreifen, dem man gerade eben so schön entfliehen wollte. Denn ob man es glaubt oder nicht: Selbst das Thema Karneval findet sich in manchen Hofordnungen, womit letztlich bewiesen wäre, dass es im Grunde keine Themen gibt, die in Hofordnungen nicht irgendwann und irgendwo behandelt worden wären.
Gleich zwei Hofordnungen der Grafschaft Friedberg-Scheer[1] befassen sich mit der Frage, wie man sich an Fastnacht verhalten soll, wenn das Schloss von den Bürgern der Ortschaft erstürmt wird. Sowohl 1541 als auch 1595 wird in sehr ähnlichen Worten geschildert, dass den Bürgern Essen und auch alkoholische Getränke zu reichen seien. Es scheinen also durchaus feierfreudige Grafen gewesen zu sein, die da in Scheer residierten und offensichtlich gab es ein gutes Einvernehmen mit den Menschen am Ort, so dass man keine Bedenken hegte, wenn diese einmal im Jahr das Schloss erstürmten um Fastnacht zu feiern.
Die älteste edierte und überlieferte friedbergische Hofordnung, die das Thema Fastnacht aufgreift stammt etwa aus dem Jahr 1541. Ediert wurde sie 2001 von Robert Kretzschmar.[2] Unter der Überschrift Der vaßnacht halp wird die Versorgung der Bürger beschrieben, die mit Essen und (alkoholischen) Getränken erfolgen soll. Und offensichtlich war diese Regelung zu Aller Zufriedenheit und bewährte sich, denn in der von Birgit Kirchmaier und Volker Trugenberger edierten waldburgischen Hofordnung der Grafschaft Friedberg-Scheer, die etwa 1595 entstanden ist, hat die Fastnacht ebenfalls ein eigenes Kapitel, überschrieben mit Der fasnacht halben und hier finden wir nahezu wortgleich mit den Bestimmungen der vorhergehenden Hofordnung folgenden Absatz: Item an der faßnacht, so die burger daß schlosß stürmen, gibt man inen zu essen […] suppen und fleisch unnd kiechlin unnd vier becher mit wein auf ain disch, den jungen knaben gibt man auch zu essen, aber khain wein.[3]
Junge Männer standen also offensichtlich schon im 16. Jahrhundert im Ruf mit Alkohol an Karneval oder Fastnacht nicht wirklich umgehen zu können und offensichtlich wollte man mit diesem Alkoholverbot Problemen und ggf. Krawall vorbeugen.
[1] Schloss und Stadt Scheer befinden sich in Baden-Württemberg im Landkreis Sigmaringen. [2]S. Robert KRETZSCHMAR, Die “alt hofordnung” für die Grafschaft Friedberg-Scheer, in: Zeit¬schrift für württembergische Landesgeschichte (2001), S. 453–459, hier S. 459. [3] KIRCHMAIER, Birgit; TRUGENBERGER, Volker: Waldburgische Hofordnungen aus der Grafschaft Friedberg-Scheer, in: Kruse, Holger; Paravicini, Werner (Hgg.): Höfe und Hofordnungen 1200 – 1600. 5. Symposium der Residenzen-Kommission der Akademie der Wissenschaften in Göttingen, Sigmaringen, 5. bis 8. Oktober 1996 (Residenzenforschung, 10), Sigmaringen 1999, S. 519–553, Edition S. 525-551, hier S. 532. [4] Bild 1: By Roland Nonnenmacher – D-72516 Scheer (Own work (Original text: selbst erstellt)) [Attribution], via Wikimedia Commons [5] Bild 2: By Urheber ist: Roland Nonnenmacher – D-72516 ScheerRoland Nonnenmacher at de.wikipedia [Attribution], from Wikimedia Commons
Wenn man so wie ich im Rheinland beheimatet ist, dann kommt man nicht umhin sich alljährlich mit der 5. Jahreszeit – auch Karneval genannt – auseinanderzusetzen. Meist flüchten Menschen wie ich an den Schreibtisch. Dumm nur, wenn man dann genau da (wo man es am wenigsten erwartet hat) – Murphy sei Dank – auf Quellen trifft, die genau das Thema aufgreifen, dem man gerade eben so schön entfliehen wollte. Denn ob man es glaubt oder nicht: Selbst das Thema Karneval findet sich in manchen Hofordnungen, womit letztlich bewiesen wäre, dass es im Grunde keine Themen gibt, die in Hofordnungen nicht irgendwann und irgendwo behandelt worden wären.
Gleich zwei Hofordnungen der Grafschaft Friedberg-Scheer[1] befassen sich mit der Frage, wie man sich an Fastnacht verhalten soll, wenn das Schloss von den Bürgern der Ortschaft erstürmt wird. Sowohl 1541 als auch 1595 wird in sehr ähnlichen Worten geschildert, dass den Bürgern Essen und auch alkoholische Getränke zu reichen seien. Es scheinen also durchaus feierfreudige Grafen gewesen zu sein, die da in Scheer residierten und offensichtlich gab es ein gutes Einvernehmen mit den Menschen am Ort, so dass man keine Bedenken hegte, wenn diese einmal im Jahr das Schloss erstürmten um Fastnacht zu feiern.
Die älteste edierte und überlieferte friedbergische Hofordnung, die das Thema Fastnacht aufgreift stammt etwa aus dem Jahr 1541. Ediert wurde sie 2001 von Robert Kretzschmar.[2] Unter der Überschrift Der vaßnacht halp wird die Versorgung der Bürger beschrieben, die mit Essen und (alkoholischen) Getränken erfolgen soll. Und offensichtlich war diese Regelung zu Aller Zufriedenheit und bewährte sich, denn in der von Birgit Kirchmaier und Volker Trugenberger edierten waldburgischen Hofordnung der Grafschaft Friedberg-Scheer, die etwa 1595 entstanden ist, hat die Fastnacht ebenfalls ein eigenes Kapitel, überschrieben mit Der fasnacht halben und hier finden wir nahezu wortgleich mit den Bestimmungen der vorhergehenden Hofordnung folgenden Absatz: Item an der faßnacht, so die burger daß schlosß stürmen, gibt man inen zu essen […] suppen und fleisch unnd kiechlin unnd vier becher mit wein auf ain disch, den jungen knaben gibt man auch zu essen, aber khain wein.[3]
Junge Männer standen also offensichtlich schon im 16. Jahrhundert im Ruf mit Alkohol an Karneval oder Fastnacht nicht wirklich umgehen zu können und offensichtlich wollte man mit diesem Alkoholverbot Problemen und ggf. Krawall vorbeugen.
[1] Schloss und Stadt Scheer befinden sich in Baden-Württemberg im Landkreis Sigmaringen. [2]S. Robert KRETZSCHMAR, Die “alt hofordnung” für die Grafschaft Friedberg-Scheer, in: Zeit¬schrift für württembergische Landesgeschichte (2001), S. 453–459, hier S. 459. [3] KIRCHMAIER, Birgit; TRUGENBERGER, Volker: Waldburgische Hofordnungen aus der Grafschaft Friedberg-Scheer, in: Kruse, Holger; Paravicini, Werner (Hgg.): Höfe und Hofordnungen 1200 – 1600. 5. Symposium der Residenzen-Kommission der Akademie der Wissenschaften in Göttingen, Sigmaringen, 5. bis 8. Oktober 1996 (Residenzenforschung, 10), Sigmaringen 1999, S. 519–553, Edition S. 525-551, hier S. 532. [4] Bild 1: By Roland Nonnenmacher – D-72516 Scheer (Own work (Original text: selbst erstellt)) [Attribution], via Wikimedia Commons [5] Bild 2: By Urheber ist: Roland Nonnenmacher – D-72516 ScheerRoland Nonnenmacher at de.wikipedia [Attribution], from Wikimedia Commons
Die ersten Nachrichten über den Linzer Karneval stammen vom Beginn der preußischen Zeit nach 1815. 1828 wird durch eine “allerhöchste Kabinettsordre” verfügt, dass „Fastnachts-Masqueraden nur in größeren Städten, wo sie von altersher herkömmlich waren“, stattfinden dürfen. Dieses Verbot musste jedes Jahr beim Herannahen der närrischen Zeit öffentlich bekannt gemacht werden mit dem Hinweis, „dass hiergegen handelnde Individuen zur gesetzlichen Strafe gezogen würden”. Eine kleine Erleichterung ergab sich l838, als der Landrat die Erlaubnis gab, die Polizeistunde an den Karnevalstagen bis 23 Uhr auszudehnen. In diesem Jahr fand auch die erste nachweisbare karnevalistische Veranstaltung in Linz, ein Faschings-Ball, statt. 1858 schließlich teilte der Regierungspräsident auf „allerhöchsten Befehl“ mit, dass „überall, wo dergleichen Maskenzüge bisher üblich waren, dieselben auch fernerhin gestattet werden” sollten. Die Beschränkung nur auf größere Städte war also gefallen.
Der erste Verein, der eine karnevalistische Sitzung in Linz veranstaltet, war der Jünglingsverein, der am 14. Februar 1857 um die Erlaubnis dazu beim Bürger-meister nachsuchte. 1860 liegt dann ein Gesuch von jungen Leuten vor um Genehmigung der neu gegründeten Karnevalsgesellschaft „Pöck de Röck” mit ihren Statuten: Nur Junggesellen durften Mitglied werden, Überschüsse gehen an die Armen.1881 wurden der Karnevalsverein „Mer hahle Pohl” und 1884 die „Linzer Karnevalsgesellschaft” gegründet.
In Letztere aufgenommen werden kann jeder, „der irgend einen elektrischen Funken von Narretei im Leibe hat“. Wöchentlich wird eine Sítzung abgehalten, bei der nur Narretei gesprochen und gesungen werden darf. Hunde dürfen nicht mitgebracht werden, Damen haben freien Eintritt. Zu den Sitzungen der 1888 gegründeten Karnevalsgesellschaft „Mer don doch” dürfen im Gegensatz zu oben „Hunde mitgebracht werden, haben jedoch kein Stimmrecht und dürfen unaufgefordert auch nicht mitsingen. Wer sich roh und unanständig benimmt, wird vom Vorstand ausgewiesen.“ 1894 entsteht die Karnevalsgesellschaft „Jett moß sinn“ zur Organisation eines Rosenmontagszuges. Hier erscheint zum ersten Mal der Geisterzug am Samstag und am Sonntag der 1. Aufmarsch der Funken-Artillerie mit zwei Geschützen in Paradeuniform der früheren Stadtsoldaten, die auch im Zuge mitmarschierten.
Im Zug außerdem „die Teufelsmühle oder die Umschmelzung der 11.000 alten Linzer Jungfrauen”. 1901 wird der Zug von den beiden Karnevalsgesellschaften „Mer don met” und „Wer hätt dat gedaach” veranstaltet. Er führt 15 Programmnummern, darunter zum ersten Mal den Wagen des Prinzen Karneval selbst. Auf den „Kleinen Rat“ der Gesellschaft „Wer hätt dat gedaach“ geht außerdem der 1904 erstmals so genannte Linzer Elferrat zurück.
Zeitungsannoncen, 1912
Diese erste Blüte des Linzer Karnevals wurde durch den Ausbruch des Ersten Weltkriegs und das darauf folgende Verbot aller karnevalistischer Veranstaltungen jäh beendet. Bis in die 1920er Jahre mussten die närrischen Aktivitäten ruhen.
nach: Walter Fuchs, 100 Jahre Linzer Karneval, unv. Manuskript, [Linz 1958] = StAL Ma 29.
Die ersten Nachrichten über den Linzer Karneval stammen vom Beginn der preußischen Zeit nach 1815. 1828 wird durch eine “allerhöchste Kabinettsordre” verfügt, dass „Fastnachts-Masqueraden nur in größeren Städten, wo sie von altersher herkömmlich waren“, stattfinden dürfen. Dieses Verbot musste jedes Jahr beim Herannahen der närrischen Zeit öffentlich bekannt gemacht werden mit dem Hinweis, „dass hiergegen handelnde Individuen zur gesetzlichen Strafe gezogen würden”. Eine kleine Erleichterung ergab sich l838, als der Landrat die Erlaubnis gab, die Polizeistunde an den Karnevalstagen bis 23 Uhr auszudehnen. In diesem Jahr fand auch die erste nachweisbare karnevalistische Veranstaltung in Linz, ein Faschings-Ball, statt. 1858 schließlich teilte der Regierungspräsident auf „allerhöchsten Befehl“ mit, dass „überall, wo dergleichen Maskenzüge bisher üblich waren, dieselben auch fernerhin gestattet werden” sollten. Die Beschränkung nur auf größere Städte war also gefallen.
Der erste Verein, der eine karnevalistische Sitzung in Linz veranstaltet, war der Jünglingsverein, der am 14. Februar 1857 um die Erlaubnis dazu beim Bürger-meister nachsuchte. 1860 liegt dann ein Gesuch von jungen Leuten vor um Genehmigung der neu gegründeten Karnevalsgesellschaft „Pöck de Röck” mit ihren Statuten: Nur Junggesellen durften Mitglied werden, Überschüsse gehen an die Armen.1881 wurden der Karnevalsverein „Mer hahle Pohl” und 1884 die „Linzer Karnevalsgesellschaft” gegründet.
In Letztere aufgenommen werden kann jeder, „der irgend einen elektrischen Funken von Narretei im Leibe hat“. Wöchentlich wird eine Sítzung abgehalten, bei der nur Narretei gesprochen und gesungen werden darf. Hunde dürfen nicht mitgebracht werden, Damen haben freien Eintritt. Zu den Sitzungen der 1888 gegründeten Karnevalsgesellschaft „Mer don doch” dürfen im Gegensatz zu oben „Hunde mitgebracht werden, haben jedoch kein Stimmrecht und dürfen unaufgefordert auch nicht mitsingen. Wer sich roh und unanständig benimmt, wird vom Vorstand ausgewiesen.“ 1894 entsteht die Karnevalsgesellschaft „Jett moß sinn“ zur Organisation eines Rosenmontagszuges. Hier erscheint zum ersten Mal der Geisterzug am Samstag und am Sonntag der 1. Aufmarsch der Funken-Artillerie mit zwei Geschützen in Paradeuniform der früheren Stadtsoldaten, die auch im Zuge mitmarschierten.
Im Zug außerdem „die Teufelsmühle oder die Umschmelzung der 11.000 alten Linzer Jungfrauen”. 1901 wird der Zug von den beiden Karnevalsgesellschaften „Mer don met” und „Wer hätt dat gedaach” veranstaltet. Er führt 15 Programmnummern, darunter zum ersten Mal den Wagen des Prinzen Karneval selbst. Auf den „Kleinen Rat“ der Gesellschaft „Wer hätt dat gedaach“ geht außerdem der 1904 erstmals so genannte Linzer Elferrat zurück.
Zeitungsannoncen, 1912
Diese erste Blüte des Linzer Karnevals wurde durch den Ausbruch des Ersten Weltkriegs und das darauf folgende Verbot aller karnevalistischer Veranstaltungen jäh beendet. Bis in die 1920er Jahre mussten die närrischen Aktivitäten ruhen.
nach: Walter Fuchs, 100 Jahre Linzer Karneval, unv. Manuskript, [Linz 1958] = StAL Ma 29.
Die Narren sind wieder in Mainz unterwegs, “im Saal un uf de Gass” wie sie hier sagen. Sogar im Linienverkehr gilt in diesen Tagen, wo sich Realität und Wahnsinn so kunstvoll vermischen, der närrische Sonderfahrplan. Während sich Tiger und Prinzessin … Continue reading →
… dann stonn mer all parat. Davon zeugen gerade in der Zeit vor den närrischen Tagen zahlreiche Plakate, die Prunksitzungen, After-Zoch-Partys und von Vereinen organisierte Feiern in Festzelten oder -hallen bewerben. Ab dem 12. Februar 1711 kursierten in Regensburg derartige Aushänge. Die Drucke luden zu einer allgemeine Masquerade ein.
Auf gnaedigstes Begehren verschiedener hoher Gesandtschafften und vornehmen Stands-Persohnen sollte diese am Rosenmontag und Faschingsdienstag, ab 6 Uhr abends, stattfinden, in einem der prominentesten städtischen Gebäude, der Neuen Waag. Zum Eintrittspreis von einem Gulden wurde den Gästen Tantzen / Spielen auch ander honnêten Divertissements geboten, Speisen und Getränke nicht inklusive, [w]er aber hernachmahls kalt Essen / Wein / Limonade oder andre gleichen Liqueurs und Getraenke verlangt / soll zwar auch damit nach Moeglichkeit bedinet werden / bezahlt es aber um billigen Preiß à parte.
Es bestand Kostümzwang, [m]it dem eintzigen Unterscheid / was von hohen Stands=PErsohnen sich etwan nicht masquiren wollte / daß dieselbe auch unverkleidet dabey erscheinen können. Moenchens=Ordens= oder andere geistliche Habits / von was Religion dieselbige seyn moegen / vielweniger unehrbahre /scandaleuse Masquen, noch auch diejenigen / so mit Degen / Pistolen oder andern Gewehr versehen seyn sollten, waren allerdings nicht zugelassen.
Ob die Frankfurter Gesandten, die diese Ankündigung mit ihren Berichten an den Rat der Stadt übersandten, am Regensburger Karnevalstrubel teilgenommen haben, ist nicht überliefert. Dass sie den Druck überhaupt ihrer Post beilegten, zeugt davon, dass es ihnen wichtig war, ihren Stadtoberen einen Eindruck vom (gesellschaftlichen) Leben in Regensburg zu vermitteln – ob als Rechtfertigung ihres dortigen Verhaltens, als Vergleichsschablone für das städtische Leben und Reglement einer anderen Reichsstadt oder als umfassende Information über alle Belange des Reichstags als politischem Zentrum des Reichs (und Europas) muss dahingestellt bleiben.