Die Habsburger waren sich stets dessen bewußt, wie kompliziert es war, die Herrschaftsnachfolge in ihren Herrschaftsgebieten war. In einem solchen composite state war es alles andere als unüblich, daß ein neuer Monarch sich die Herrschaftsbefugnisse in den einzelnen Erblanden gesondert versichern mußte. Bereits im Frühsommer 1617 war es gelungen, Ferdinand als Nachfolger des kinderlosen Kaisers Matthias zum designierten König von Böhmen durchzusetzen. Im Frühjahr 1618 ging es nun darum, auch die ungarische Königskrone für das Haus Habsburg zu sichern. Zu dem Zweck wurde ein Reichstag nach Pressburg ausgeschrieben. Dort hörten die ungarischen Stände am 23. März 1618 die Proposition, in der Matthias von den Ständen verlangte, daß sie angesichts der eigenen Kinderlosigkeit seinen Vetter Ferdinand, den Erzherzog von Innerösterreich, als neuen König anerkennen sollten. Was diesen Vorschlag aus ständischer Sicht so unverschämt erscheinen ließ, war die Tatsache, daß nirgends von der Wahl des Nachfolgers die Rede war. Vielmehr sollte der neue König „ausgerufen, anerkannt und gekrönt“ werden (proclametur, agnoscatur et coronetur; dies Zitat nach Anton Gindely, Geschichte des böhmischen Aufstandes von 1618 (Geschichte des dreissigjährigen Krieges, 1. Abt.
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Von der Regierung einer Kaiserin: Melchior Goldast und seine „Reichs-Satzungen“
Melchior Goldast von Haiminsfeld (1578-1635) stammte aus einer nicht unbegüterten Schweizer Familie und hatte nach dem Schulbesuch in Memmingen in Ingolstadt und Altorf die Rechte studiert. Zunächst lebte er als Privatgelehrter in Genf und Sankt Gallen, wo er insbesondere in Bibliothek und Archiv des Klosters intensiv arbeitete. Nachdem es dort um Streitigkeiten um seinen Umgang mit den Manuskripten gekommen war, hielt er sich seit 1606, zunächst als Erzieher eines Sohnes der adligen Familie Hohensax, meist in Frankfurt am Main auf.
Er wirkte vornehmlich als juristischer Berater und Gutachter für mehrere Reichsfürsten, etwa die Herzogin von Sachsen-Weimar, den Grafen von Holstein-Schaumburg in Bückeburg und die Landgrafen von Hessen. Neben seiner juristischen Tätigkeit war er ein manischer Büchersammler; seine Bibliothek wurde später von der Stadt Bremen angekauft und bildete den Grundstock der Stadtbibliothek1.
In unserem Zusammenhang ist Goldast deshalb von Bedeutung, weil er einer der ersten war, der in umfangreichen Editionen bedeutende Quellen zur Reichs- und Rechtsgeschichte vorlegte und damit eine Basis für die Entwicklung des öffentlichen Rechtes im Alten Reich lieferte2. Zu seinen Lebzeiten nicht unumstritten und heutigen Anforderungen natürlich nicht entsprechend, sind seine Sammlungen jedoch bis heute nicht vollständig ersetzt.
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