Schweiz: Kolonialismus ohne Kolonien?

Es wird Zeit, dass sich die Schweiz ihren kolonialen Verstrickungen und den daraus hervorgegangenen Bildern und Denkmustern stellt. Das ist der Tenor der Forschungen einiger jüngerer kritischer Historiker_innen und Ethnolog_nnen. Besprechung von drei Büchern zum Thema in der linksliberalen schweizerischen Wochenzeitung vom 30. Mai 2013.


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Quelle: http://kritischegeschichte.wordpress.com/2013/06/22/schweiz-kolonialismus-ohne-kolonien/

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Dr. Konrad Holzinger, Gefangener auf Hohenurach (um 1500), und Michel Ott von Echterdingen

Als in der Herrschaftskrise nach dem Tod des ersten württembergischen Herzogs Eberhard im Bart am 25. Februar 1496 Eberhard der Jüngere die Herrschaft an sich zog1, installierte er seinen Vertrauten, den früheren Augustinereremiten Dr. Konrad Holzinger2 erneut als seinen Berater. Bevor Dieter Stievermann 1979 ein differenziertes Lebensbild dieses Mannes vorlegte3 war ihm die Schurkenrolle in der württembergischen Politik seiner Zeit zugedacht. Holzinger wird gemeinhin als “Günstling” beschrieben, also als Person, die durch die Gunst des Herrschers, aber nicht durch eigene Leistung Karriere macht.4 Johannes Reuchlin, Rat Eberhards im Bart, floh an den Heidelberger Hof und verfasste sein erstes Theaterstück “Sergius”, das man als üblicherweise als satirische Auseinandersetzung mit dem Treiben Holzingers liest.5 Reuchlin hatte 1488 die Gefangennahme Holzingers veranlasst.6

Im April 1498 putschten die württembergischen Landstände gegen ihren Herrscher. König Maximilian ließ Eberhard II. fallen. Im königlichen Schiedsspruch, dem Horber Vertrag vom 10. Juni 1498, musste Eberhard auf das Regiment verzichten, das an die Stände überging. Konrad Holzinger war eine lebenslange Ordenshaft “zu strafe seiner misshandlungen” zugedacht.7 Aber wenige Jahre später begegnet er als Gefangener auf der Burg Hohenurach, wo seit 1490 Graf Heinrich von Württemberg von Graf Eberhard im Bart kaltgestellt worden war.8 Holzingers Kontakte zu Michel Ott von Echterdingen und zwei Verwandten Otts hatten für diese harte Strafen zur Folge.

Medaille OttsDoch zunächst einige Zeilen zu Michel Ott9, der sich “von Echterdingen” bei Stuttgart nannte (in Tiroler Quellen meist: Achterdingen). Die maßgebliche Biographie wird August Jegel verdankt, der die umfangreiche Innsbrucker Archivüberlieferung auswertete, dem aber die württembergische Dienstzeit Otts entgangen ist10 Aufgrund eines Dienstvertrags von 1483 setzt Jegel das Geburtsdatum Otts in die Zeit um 1460, was aber nicht zur Angabe der Porträtmedaille von 152211 passt, er sei damals 43 Jahre alt gewesen. Ab 1504 erscheint Ott als kaiserlicher Zeugschreiber bzw. Zeugwart, seit 1510 ist er Herr auf dem ihm verliehenen Schloss Sigmundskron. 1515 wurde er oberster Innsbrucker Zeugmeister, ihm unterstand das Innsbrucker Zeughaus und die anderen Tiroler Zeughäuser.12 1519 kämpfte für den Schwäbischen Bund gegen Herzog Ulrich von Württemberg, doch war er auch im Bauernkrieg 1515 und bei habsburgischen Kriegszügen als Militär aktiv. Ott starb im Januar 1532 in Wildbad.13

Seit Max Jähns14 wird Michel Ott das handschriftlich und gedruckt verbreitete “Kriegsregiment” zugeschrieben, ein Kriegslehrbuch, das in einer späteren Druckausgabe auch online einsehbar ist.15 Jähns teilte eine auf einem Druckexemplar angebrachte handschriftliche Notiz mit, derzufolge der kaiserliche Zeugmeister Michel Ott und sein Leutnant Jakob Preuß (aus Ellwangen) die Verfasser seien. Demzufolge gilt das Werk auch Rainer Leng als “Gemeinschaftsarbeit von Ott und Preuß”16 Dafür spricht, dass der eine Bearbeitung des Kriegsregiments enthaltende Heidelberger Cpg 12317 Widmungen aus dem Jahr 1530 an Ott aufweist und vier frühe Handschriften von Jakob Preuß eigenhändig um 1530 geschrieben wurden. Zu diesen Codices zählt das Dresden Manuskript C 94b, das ebenso wie der Münchner Cgm 4113 und Nürnberg, Germanisches Nationalmuseum, Hs. 5129a, 8°, zusätzlich eine zu wenig beachtete Reformschrift eines Kriegsmanns (datiert: 1. Januar 1527) überliefert, die von Jegel nach der Nürnberger Handschrift ediert (S. 121-171) und ohne nähere Begründung Ott zugeschrieben wurde. Nun stützt zwar die autornahe Überlieferung durch Preuß in der Dresdener Handschrift die Autorschaft von Ott, doch erscheint bis zum Vorliegen einer überzeugenden Argumentation ein großes Fragezeichen hinsichtlich der Verfasserschaft angebracht.

Als Spezialist für das Geschützwesen verfasste Michel Ott 1522 für den Salzburger Erzbischof Matthäus Lang ein Gutachten zum Aufbau der Salzburger Artillerie und Errichtung eines Zeughauses.18 Ott interessierte sich aber auch für die Geschichte, wie ein Brief aus Kirchheim vom 20. Dezember 1531 an Graf Wilhelm IV. von Eberstein zeigt, in dem er eine dubiose Chroniknotiz – angeblich soll eine Tochter Ottos des Großen einen Grafen von Eberstein geheiratet haben – aus den Sammlungen des Passauer Klerikers Johann Staindl mitteilte.19

1498 ist Michel Ott als “Jungschreiber” der württembergischen Kanzlei belegt.20 Über seinen unheilvollen Kontakt mit Holzinger berichtet Michel Ott von Achterdingen, oberster Feldzeugmeister und Pfleger zu Sigmundskron, in einem Brief aus Innsbruck vom 13. März 1531 an die württembergischen Landstände.21 Ott ritt aus der Immunität (Freiheit) der Kartause Güterstein22 nach Münsingen, wo sich die württembergische Kanzlei im Pestexil befand. Am 5. Januar 1503 wurde er dort gefangen genommen, auf ein Pferd gebunden und nachts auf das Schloss Hohentübingen verbracht, wo er bis zum 28. Juli 1503 in einem bösen finsteren Turm angeschmiedet lag. Sein Vergehen: Er hatte dem inzwischen verstorbenen Dr. Conrad Holtzing, den die Regenten auf Hohenurach heimlich in schwerem Gefängnis hielten und der sich bei ihm beklagt hatte, einen Trostbrief gesandt. Nach dem Herrschaftsantritt Herzog Ulrichs (1503) beklagte Ott sich in Kirchheim bei diesem und erhielt daraufhin seinen ausstehenden Sold ausbezahlt und ein Pferd geschenkt. Er erhielt eine Empfehlung an den Hof Maximilians (wo er ja Karriere machen sollte), versuchte aber wiederholt – etwa auf dem Konstanzer Reichstag 1507 – ohne Erfolg seine Urfehde wieder zu erlangen, zu der man ihn bei der Entlassung gezwungen hatte. Aus anderen Unterlagen geht hervor, dass Ott ein ihm von König Ferdinand überlassenes herrschaftliches Lusthaus in der Stadt Kirchheim in erbliches Eigentum umwandeln wollte. Dem widersetzten sich aber die Landstände.23 Auch wenn die Argumentation mit den Vorgängen von 1503 in diesem Kontext als Druckmittel dienen sollte, ist den Ausführungen von Ott zu entnehmen, wie sehr ihn die Einkerkerung über die Jahre in seiner Ehre verletzt hatte, zumal es auch einmal eine kränkende öffentliche Anspielung auf den Aufenthalt Otts auf Hohentübingen gab.

Durch die archivische Erschließung des Stuttgarter Urfehdenbestands gibt es zu diesem der Forschung bereits bekannten Vorgang nun neue Quellen, die ich nach den Online-Findmitteln zitiere. Vom 27. Juli 1503 datiert Otts eigene Urfehde: “Michel Ott aus Kirchheim unter Teck, zu Tübingen gef[angen]., nach Bezahlung seiner Atzung begnadigt und entlassen, schwört U[rfehde]. und gelobt eidlich, bei Forderungen an den Herzog oder die Amtleute vor dem Hofmeister und den Räten, bei Klagen gegen Untertanen vor den Gerichten Recht zu suchen, ohne später zu appellieren, außerdem innerhalb von zehn Tagen außer Landes zu gehen und ohne Erlaubnis nicht zurückzukehren. M. Ott war als verpflichteter Kanzleischreiber mit einer im Gefängnis liegenden Person, die nicht mit ihm verwandt war, in Schriftwechsel gestanden.”24 Am 9. November 1503 schwor Peter Schott von Grabenstetten, der als Schlosswächter auf Hohenurach einem Gefangenen Botschaft hatte zukommen lassen, Urfehde.25 Da die Stadt Asperg siegelte, war er wohl auf dem Hohenasperg gefangen. Die umfangreichsten Auskünfte aber liefert eine Urfehde vom 2. August 1503: “Michel Schott von Unterlenningen, wegen Gefangenenbegünstigung im Gefängnis Herzog Ulrichs gelegen, jedoch auf Fürbitte gegen Bezahlung der Atzung aus der Haft entlassen, schwört U. Er muß sich ferner verpflichten, Ansprüche gegen den Herzog, dessen Verwandte, Diener und Räte nur vor dem Landhofmeister, Ansprüche gegen die übrigen Untertanen des Herzogs dagegen nur vor dem für diese jeweiligen zuständigen Gericht geltend zu machen; außerdem darf er sein Leben lang das Fürstentum Württemberg nicht mehr ohne Wissen des Herzogs verlassen, muß sich jederzeit in der obengenannten Angelegenheit zur Verfügung des Herzogs halten und darf gegen ein gerichtliches Urteil keinen Einspruch erheben. Sein Vergehen: Er hatte zugelassen, dass in seinem Haus zu Urach sein Vetter Michel Ott Briefe an seinen Bruder Peter, gewesenen Schlosswächter zu Hohen-Urach, übergab, die für eine auf Hohen-Urach gefangengehaltene Person bestimmt waren, und hatte dieses pflichtwidrige Verhalten seines Bruders nicht angezeigt; außerdem hatte er der betreffenden Person durch seinen Bruder ausrichten lassen, sein Vetter und er wollten helfen, ihn zu befreien, falls er ihnen die Kunst, derentwegen sein Vetter sich an ihn gewandt hat, mitteilen würde.”26

Die nicht genannte Person auf Hohenurach war Holzinger. Michel Ott aus Kirchheim, sein in Urach ansässiger Verwandter Michel Schott und dessen Bruder Peter, Schlosswächter auf Hohenurach, standen mit ihm in Kontakt. Anders als Ott es 1531 darstellte ging es ihm nicht um den christlichen Trost eines armen Gefangenen, er hatte offenbar ein handfestes Interesse an besonderen Fähigkeiten Holzingers, die auch die Brüder Schott fasziniert haben dürften. Die “Kunst” darf man getrost Nigromantie nennen, denn die Kirchheimer Nonne hatte mit Abscheu von Büchern Holzingers berichtet, die eher einem Zauberer und Gaukler gut angestanden hätten als einem gelehrten Doktor.27 Holzinger galt also als Nigromant, und dies schlägt den Bogen zu einem von Rolf Götz behandelten Schatzgräber-Fall, in den Michel Ott 1531 verwickelt war.28 Ott vermittelte seinem “Schwager” Wilhelm Fetzer zweifelhafte Schatzgräber, die wegen Nigromantie verhaftet wurden und nur aufgrund der Fürsprache Otts freikamen. Ott war offenbar ein Experte für die magische Schatzsuche. Das Aufspüren von Schätzen oder der durch magische Praktiken bewirkte finanzielle Gewinn haben demnach wahrscheinlich schon etwa drei Jahrzehnte früher Ott und die Brüder Schott motiviert, ihnen strikt untersagte Kontakte zum vermeintlichen “Nigromanten” Holzinger aufzunehmen und sogar eine Gefangenbefreiung ins Auge zu fassen. Vielleicht kam zur Gier nach Reichtum auch etwas Abenteuerlust hinzu, denn magische Fähigkeiten übten sicher für viele einen unwiderstehlichen Reiz aus.

Anfang Januar 1503 wurde Ott verhaftet. Man wird annehmen dürfen, dass seine Kontakte zu Holzinger nicht lange vorher aufgeflogen sind. Man kann also davon ausgehen, dass sich Holzinger 1502 auf dem Schloss Hohenurach befand. Vermutlich haben ihn die Landstände seit 1498 in Gefangenschaft gehalten (zunächst auf dem Hohenneuffen, später auf Hohenurach). Diese Einkerkerung, die nicht den Vorgaben des Horber Vertrags (Ordenshaft für Holzinger) entsprach, galt als Staatsgeheimnis. Eine strikte Kontaktsperre war aus Sicht des Regiments unbedingt notwendig, um Holzinger jede Möglichkeit abzuschneiden, sein Netzwerk zu aktivieren. Es ist durchaus denkbar, dass Holzinger noch viele Jahre womöglich bis zu seinem Tod auf Hohenurach lag. Stievermanns Vermutung (S. 391), Holzinger sei zunächst auf dem Hohenneuffen, dann auf dem Hohenurach und schließlich vom Bischof von Konstanz gefangen gehalten worden, ist mit Quellen nicht zu belegen.

Aufgrund der politischen Brisanz der Holzinger-Haft wurden der junge Kanzleischreiber Ott und seine Verwandten, die Brüder Schott, drakonisch bestraft. Ott war über ein halbes Jahr eingekerkert, die Brüder vermutlich noch erheblich länger, geht man davon aus, dass sie etwa zur gleichen Zeit wie Ott verhaftet wurden und das Datum der Urfehde zugleich das Entlassungsdatum angibt.

Die Herkunftsangabe Kirchheim bei Michel Ott und die Verwandtschaft mit den bürgerlichen Michel und Peter Schott, die seine “Vettern” heißen, steht im Widerspruch zur Angabe der Forschung, die in Michel Ott einen Spross der niederadeligen Herren von Echterdingen sieht. Auf niederadelige Herkunft könnte allerdings sein Konnubium weisen. Die erste Ehe ging Michel Ott mit Katharina von Westerstetten ein, Ende Mai 1526 heiratete er Enora von Stein. Sein jüngerer Bruder Johann wurde 1524 in die Tiroler Adelsmatrikel eingetragen.29 Anscheinend sind die Ott von “Achterdingen” in Tirol Ende des 16. Jahrhunderts im Mannesstamm ausgestorben.

  1. Zum Kontext vgl. Dieter Mertens, in: Handbuch der baden-württembergischen Geschichte 2 (1995), S. 66-68.
  2. GND: http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=1012274284.
  3. Dieter Stievermann: Der Augustinermönch Dr. Conrad Holzinger. Kaplan, Rat und Kanzler des Grafen bzw. Herzogs Eberhard d. J. von Württemberg am Ende des 15. Jahrhunderts, in: Mittel und Wege früher Verfassungspolitik (1979), S. 356-405.
  4. Vergleichend bemühte sich Oliver Auge nach Stievermann um Holzinger: Holzinger, Enzlin, Oppenheimer. Günstlingsfälle am spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Hof der Württemberger, in: Der Fall des Günstlings (2004), S. 365-399. Veraltet ist der alte Aufsatz von Ludwig Friedrich Heyd in den Studien der evangelischen Geistlichkeit Wirtembergs 4 (1832), S. 177–208 Google. Auge zitiert auch Immanuel Hoch: Geschichte der württembergischen Vesten Hohenurach und Hohenneuffen und ihrer merkwürdigsten Staatsgefangenen (1838), S. 25-39, doch ist dessen Darstellung zu Holzinger unselbständig gegenüber Heyd und im wesentlichen eine Nacherzählung der Angaben der Kirchheimer Nonne (siehe unten).
  5. Johannes Reuchlin Briefwechsel 1 (1999), S. 330 Anm. 4; Cora Dietl: Die Dramen Jacob Lochers und die frühe Humanistenbühne im süddeutschen Raum (2005), S. 164.
  6. Quelle ist der Bericht der Kirchheimer Nonne Magdalena Kremerin (siehe http://archiv.twoday.net/stories/404097950/), abgedruckt in Sattlers Graven (4. Fortsetzung bzw. Bd. 5, 1768 Beilagen S. 277 Internet Archive).
  7. Württembergische Landtagsakten I,1 (1913), S. 95 Internet Archive.
  8. Vgl. dazu Klaus Graf: Graf Heinrich von Württemberg (+ 1519) – Aspekte eines ungewöhnlichen Fürstenlebens, in: Württemberg und Mömpelgard 600 Jahre Begegnung (1999), S. 107-120 Autorenversion. Über die Gefangenen auf Hohenurach habe ich am 3. Mai 2013 auf den Uracher Vortragstagen referiert (Druckfassung in Vorbereitung).
  9. GND: http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=119779374.
  10. August Jegel: Ein früher Vorläufer des Lazarus Schwendi. Ideen des kaiserlichen Artilleriegenerals Michel Ott von Echterdingen zur Reichs- und Adelsreform (1526), in: Archiv für Reformationsgeschichte 40 (1943), S. 89-171, Biographie S. 93-114. Veraltet: Eugen Schneider in der ADB 24 (1886), S. 558f., der sich überwiegend auf Joseph Ritter von Bergmann: Medaillen auf berühmte und ausgezeichnete Männer [...] 1 (1844), S. 61f., 155 Google stützt.
  11. SW-Abbildung: 900 Jahre Festung Hohensalzburg. 2. Auflage 1977, S. 110, sowie online bei Götz http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/goetz1999/0013.
  12. Viele Quellenbelege – meist auffindbar mit der Volltextsuche nach Achterdingen – im Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses: UB Heidelberg.
  13. So Walter Grube: Der Stuttgarter Landtag (1959), S. 163 möglicherweise nach der ADB.
  14. Max Jähns: Geschichte der Kriegswissenschaften 1 (1889), S. 481-495 Internet Archive.
  15. http://gateway-bayern.de/VD16+O+1454.
  16. Rainer Leng: Ars belli 1 (2002), S. 298. Zu Ott siehe auch das Register Bd. 2, S. 505.
  17. Digitalisat: http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/cpg123.
  18. Vgl. Heinz Dopsch, in: 900 Jahre Festung Hohensalzburg. 2. Auflage (1977), S. 110-113 und Edition des Gutachtens S. 167-172 aus Salzburger Landesarchiv, Geheimes Archiv XXI, fasc. 1 1/2.
  19. Überliefert WLB Stuttgart Cod. hist. qu. 70, Katalog Heyd. Vgl. Kurt Andermann: „Mit des Kaisers holdseligem Töchterlein“, in: Scripturus vitam (2002), S. 453f. Hinweis schon bei Beat Rudolf Jenny: Graf Froben Christoph von Zimmern (1959), S. 175, 237. Zur Traditionsbildung siehe außer Andermann auch die Nachweise in Carl Loewes Werken.
  20. Württembergische Landtagsakten S. 44, 55. Walther Pfeilsticker: Neues Württembergisches Dienerbuch 1 (1957) § 1779 hat auch einen Beleg als Burgsäß 1501.
  21. Hauptstaatsarchiv Stuttgart L 5 Bd. 3 (Tomus Austriacus), S. 1283-1300.
  22. Vgl. Roland Deigendesch: Die Kartause Güterstein (2001), S. 89 nach der Stuttgarter Quelle.
  23. Grube, S. 163.
  24. http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-515681.
  25. http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-515410.
  26. http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1141779.
  27. Sattler.
  28. Rolf Götz: Die Sibylle von der Teck (1999), S. 9-12 UB Heidelberg.
  29. Vgl. auch Sebastian Kögl 1845, S. 179 landesmuseum.at.

Quelle: http://frueheneuzeit.hypotheses.org/1453

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Emotion und Open Access: die Diskussion in den französischen Geisteswissenschaften

oa-badge-2-150x150Seit einigen Monaten tobt in Frankreich eine heftige Debatte um Open Access für geisteswissenschaftliche Zeitschriften. Auslöser war die Empfehlung der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit dem Programm Horizon 2010 im Juli 2012, dass Forschungsergebnisse, die mit öffentlichen Geldern gefördert wurden, sechs bis zwölf Monaten nach Erscheinen frei zugänglich sein sollten[1]. Während die Diskussion in Deutschland vor allem über das Zweitveröffentlichungsrecht von wissenschaftlichen Aufsätzen läuft (siehe z.B. den lesenswerten Beitrag von Leonhard Dobusch hier), haben sich in Frankreich Akteure mit ganz unterschiedlichen Sichtweisen seit Anfang des Jahres zu Wort gemeldet.

Die Debatte begann im Januar 2013, als sich die französische Wissenschaftsministerin Geneviève Fioraso auf den 5. Open-Access-Tagen in Paris in ihrer Rede für eine Umsetzung der EU-Empfehlung aussprach. In der Folge wandten sich die Verantwortlichen des von vier Verlagen aufgesetzten Portals für geisteswissenschaftliche Zeitschriften Cairn.info Anfang Februar per Mail an die herausgebenden Institutionen ihrer Zeitschriften. Sie plädierten für eine spezielle Schutzfrist für die Geisteswissenschaften, die so lange, wie von Verlagen und Herausgebern gewünscht, hinter der Paywall bleiben sollten. Ein Treffen wurde einberufen, bei dem ein dunkles Zukunftsszenario entworfen wurde, für den Fall, dass die Empfehlung umgesetzt würde. Trotz des Appells der Open-Access-Befürworter wie OpenEdition, die ihrerseits Ende März zu einer großen Debatte über Open Access einluden, die man hier nachhören kann, unterschrieben bis Anfang April 120 Zeitschriften den Appell von Cairn.info.

Kurz darauf erschien Mitte März in der Zeitung Le Monde ein Aufruf von über 60 Vertreterinnen und Vertretern aus Hochschule und Forschung, die sich für Open Access aussprachen und vor einer Isolierung der Geisteswissenschaften warnten, wenn diese als einzige Disziplin die EU-Empfehlung nicht umsetzen würden. Der Aufruf mit dem Titel “Qui a peur de l’open access?” (Wer hat Angst vor Open Access?”) ist jetzt auf Deutsch veröffentlicht: Argumente für Open Access von Forschungsergebnissen. Die zugehörige Website und Petition “I love Open Access” hat ihrerseits bis Ende April 2.898 Unterschriften (darunter 153 Zeitschriften) gesammelt und sammelt noch weiter. Bei Twitter kann man den OA-Befürwortern unter @iloveopenaccess folgen.

Die Debatte in Frankreich wird emotional geführt: Begriffe wie “Angst” und “Liebe” zeigen das deutlich, teilweise ist gar von “Krieg” die Rede. Woran liegt das? Die Diskussion selbst ist ja nicht neu und wird geführt, seit es die technischen Möglichkeiten zur schnellen und kostenlosen Verbreitung von Forschungsinhalten gibt[2]. Doch die Situation ist komplexer geworden auf der Suche nach dem “richtigen” Weg zum Open Access: grün, gold, platin?

In Frankreich wird stärker als in Deutschland mit Modellen zur Finanzierung von OA experimentiert. Dem Modell, dass der Autor, Förderer oder Institutionen bezahlen, wurde beispielsweise das Freemium-Modell von OpenEdition an die Seite gestellt. Dabei sind im Bereich der Zeitschriften bei revues.org die html-Seiten der ejournals frei im Netz verfügbar. Bibliotheken werden dagegen kostenpflichtige Abonnements angeboten, um ihrer Leserschaft pdf und andere Formate dieser Zeitschriften anbieten zu können. Das so eingenommene Geld fließt zu über 60% an die Zeitschriften zurück, die damit oft zum ersten Mal überhaupt Geld einnehmen. Auf diese Weise können gerade die kleineren Zeitschriften, die zumeist nur aufgrund der Selbstausbeutung einzelner Wissenschaftler/innen existieren, Hilfe für die Redaktionsarbeit bezahlen. Das Modell geht jetzt gerade in das zweite Jahr, 60 Bibliotheken – hier auf einer Karte – haben das Angebot abonniert. Eine erste Bilanz steht noch aus. Entscheidend scheint mir, dass neue Wege ausprobiert werden, die berücksichtigen, dass Open Access von edierten Inhalten etwas kostet.

Vermutlich wird die Debatte jetzt auch emotional geführt, da Open Access “von oben” oktroyiert werden könnte und nicht mehr nur eine freie Entscheidung einzelner Akteure ist.[3]. Das löst Widerstände aus. Dem rhetorischen Griff  “Wer hat Angst vor Open Access?” liegt die Annahme zugrunde, dass es keine sachlichen Gründe gegen Open Access geben kann und daher nur Emotionen den Ursprung des Widerstands bilden können. Das ist interessant. Und abgesehen von manchen Verlagen, die als wirtschaftliche Unternehmen nur ein Ziel kennen, nämlich den Ertrag, könnte das sogar stimmen. Aber wie begegnet man Angst? Genau, mit Liebe (I love Open Access). Ob das jedoch zielführend ist in dem Sinne, dass man damit Open Access-Gegner  in Befürworter umdrehen kann, wage ich zu bezweifeln.

Doch vielleicht zeigt die Aktion ihre Wirkung auf die dritte Gruppe (die vermutlich die größte ist): die Unentschlossenen, die sich heraushalten und diejenigen, die sich bisher noch nicht oder nur wenig mit der Thematik auseinandergesetzt haben. Für die gibt es neben der “Liebe” in der Petition auch Aufklärung und gute Argumente für Open Access. Grund genug also, die Petition zu unterzeichnen und auf die Aktion aufmerksam zu machen, auch wenn einem die Rhetorik dahinter zunächst nicht gefällt.

 

Links und weitere Artikel

Website und Petition “I love Open Access

Sabine Partouche, Francois Siino, What’s love got to do with Open Access? Un débat sur l’accès libre aux revues de sciences sociales, in: Carnets de l’Iremam, 23.4.2013, http://iremam.hypotheses.org/2529#_ftn5.

Klaus Graf, Open Access hat Zukunft, in Archivalia, 29.3.2013, http://archiv.twoday.net/stories/326527179/.

Radiosendung “La grande table”: Les revues de Sciences Humaines et Sociales, peuvent-elles se permettre d’etre gratuites? von Caroline Broué auf France Culture. Mit André Gunthert, Mathieu Potte-Bonneville und Antonio Casilli, Les revues de Sciences Humaines et Sociales peuvent-elles se permettre d’être gratuites ?

Podcasts der Tagung von OpenEdition auf dem Blog Docteo: http://speakingofscience.docteo.net/2013/03/27/open-access-en-shs-lintendance-suivra/

  1. Englische Fassung der Petition http://www.ec-petition.eu/
  2. Was Open Access ist und warum es wichtig ist, kann man z.B. auf der deutschen Website “Open Access” nachlesen.
  3. Auch die Wissenschaftsminister der G8-Länder haben sich kürzlich für Open Access ausgesprochen: https://www.gov.uk/government/news/g8-science-ministers-statement

Quelle: http://dhdhi.hypotheses.org/1630

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Statistik: Trau keiner!

<tl;dr> Ich kann mit einfachsten Verfahren phantastische Ergebnisse erzielen – wenn ich diese nur richtig überprüfe. 

Nach langer Zeit, in der ich vor allem an Dingen gearbeitet habe, die zu geheim, noch nicht spruchreif genug oder einfach zu langweilig für einen Blogpost waren, habe ich in dieser Woche endlich wieder ein lohnendes Thema gefunden. Es geht mal wieder um Statistik, diesmal allerdings mit konkretem Bezug zu einem Projekt, an dem ich gerade arbeite, aber auch zum letzten Post, den ich über das Thema verfasst habe (den über die Facebook-Likes-Studie).

Zur Zeit läuft bei uns das Nachfolgeprojekt zur Digitalen Rätoromansichen Chrestomathie, bei dem vorhandene lexikalische Ressourcen für die Annotation von bündnerromanischen Sprachdaten eingebunden werden sollen. Ich wurde mit der Evaluation beauftragt, inwieweit sich morphosyntaktische Informationen (bei Verben etwa Tempus, Numerus etc.) aus flektierten Wortformen ablesen lassen, deren Stammform sich eventuell gar nicht im Lexikon befindet. Zur Verfügung stehen mir dafür Listen über mehrere tausend Verben, die auf acht verschiedene Konjugationsklassen aufgeteilt sind. Auf Basis dieser Information sollte ich jetzt eine Art Ratespiel entwickeln, das für möglichst viele Verben die richtige Konjugationsklasse ermittelt.

Jetzt kann man sich vielerlei ausdenken, wie man die zur Verfügung stehende Information nutzt – spielt der erste Vokal, die Endung des Verbes, evtl. sogar seine Länge eine Rolle dafür, wie es konjugiert wird? Mein erster Gedanke war, genau solche Merkmale für die vorsortierten Verben zu ermitteln, um damit ein Modell zu trainieren, welches mir unbekannte Verben klassifiziert.

Zunächst wollte ich aber eine vernünftige Baseline haben – welche Ergebnisse liefert ein Verfahren, das nicht eigens entwickelt werden muss, sondern das ich direkt anwenden kann? Dafür bot sich ein n-Gramm-Rang-Modell an, das auch eingesetzt wird, um bei kurzen Texten zu erraten, in welcher Sprache sie verfasst sind. Dabei werden für möglichst viele Sprachen die Buchstabenfolgen bestimmter Länge (n-Gramme – bei Bigrammen zwei Buchstaben, bei Trigrammen drei usw.) nach ihrer Häufigkeit in Trainingstexten sortiert. Man spricht hier auch davon, dass ein Modell für die Sprache gebaut wird (auch wenn das hier ein sehr einfaches Modell ist). Das gleiche wird dann für den zuzuordnenden Text gemacht. Schießlich werden die Ränge der n-Gramme aus dem Testtext mit den Rängen aller Sprachmodelle verglichen  - es gewinnt die Sprache, bei der der geringste Unterschied besteht, was auch erstaunlich gut funktioniert.

Dieses Verfahren habe ich nun auf mein Rateproblem bezogen. Dabei habe ich aus 90% der Verbformen in meinen Listen n-Gramm-Modelle für die acht Konjugationsklassen gebaut und versucht die restlichen 10% diesen Klassen zuzuordnen. Eigentlich hatte ich keine großen Erwartungen an das Verfahren, da mir die Daten als zu kurz (meist <12 Zeichen) und zu wenig (einige Klassen enthalten weniger als 100 Einträge) erschienen, um verwendbare Modelle zu bauen. Um statistisch valide zu arbeiten, habe ich die Daten der einzelnen Klassen gescrambelt und das Leave-One-Out-Kreuzvalidierungsverfahren eingesetzt.

Die Ergebnisse dieses einfachen Modells erstaunten mich dann doch, auch die Tatsache, dass sie umso besser wurden, je größer ich das n der n-Gramme werden ließ. Nach der Kreuzvalidierung lag bereits das Unigrammmodell (also einfaches Buchstabenzählen) in über 50% der Zuteilungen richtig, das Bigrammmodell in über 70%, das Trigrammmodell in über 75%, ab dem Tetragrammmodell pendelt sich der Wert bei über 80% ein (der Erwartungswert wäre jeweils 12,5% gewesen). Ich konnte die Ergebnisse noch verbessern, indem ich die Daten vorsortierte:  Jeweils zwei der Klassen enden ihre Infinitivform auf -er bzw. -ir; drei der Klassen auf -ar. Wenn ich etwa für -er-Verben nur die betreffenden Klassen zur Auswahl stelle (also ausgehend von einem Erwartungswert 50%), habe ich bereits bei Trigrammen eine fast perfekte Zuordnung (99%), die dann ab Tetragrammen tatsächlich perfekt ist (100%). Bei -ar-Verben gilt das leider nicht in dem Umfang – mehr als 79% richtige Zuordnungen habe ich dabei nicht erreicht (Erwartungswert 33%). Naja, es sollte ja sowieso nur eine Baseline für ein elaborierteres Modell sein.

An dem Punkt erinnerte ich mich aber an die Studie, die behauptete, aus Facebook-Likes von Personen deren sexuelle Orientierung und noch einiges mehr ermitteln zu können. So sollten bspw. Personen mit homosexueller Orientierung vom System mit 88%iger Sicherheit erkannt werden. Allerdings wurde das in meinen Augen über eine etwas seltsame Methode evaluiert (ich schrieb drüber) – nämlich indem dem Algorithmus je eine Person mit homo- bzw. heterosexueller Orientierung präsentiert wurde und der dann nur noch entscheiden musste, welche Person zu welcher Gruppe gehört.

Ich habe jetzt diese Evaluation auch mal bei mir eingebaut, also jeweils Pärchen von Verben aus unterschiedlichen Klassen auf genau diese Klassen verteilen lassen. Auf einmal hatte ich jetzt nicht mehr knapp 80%, sondern über 99,9% Erfolgsquote bei der Zuteilung (33.748.628 korrekte Zuteilungen stehen 22722 falsche gegenüber). Aber halt – in der Facebook-Studie waren, wenn ich das richtig sehe, noch nicht einmal Trainings- und Testdaten getrennt (d.h. das Modell wurde mit den gleichen Daten trainiert, die hernach klassifiziert werden sollten). Dann hab ich mir die Kreuzvalidierung auch mal gespart – das Ergebnis: 3.377.132 richtige Zuteilungen, 3 falsche. Erfolgsquote 99,9999%. Dass diese Zahl so gut wie nichts mit Real-World-Anwendungen zu tun hat – geschenkt. Ich sollte wohl wirklich mal meine Skepsis zu fadenscheinigen Vorgehensweisen bei der Verwendung von Evaluationsmaßen über Bord werfen und  ein paar Papers schreiben.

Quelle: http://texperimentales.hypotheses.org/911

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Das Geschlecht der Transzendenz – Bilder, Narrative, Werte – Ein Konferenzbericht von Annette Scherer

Vom 29. bis 30. November 2012 veranstaltete der Dresdner Sonderforschungsbereich (SFB) 804 den interdisziplinären Workshop „Das Geschlecht der Transzendenz – Bilder, Narrative, Werte“. Es beteiligten sich Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus neun Teilprojekten des SFB sowie Genderexpertinnen der Technischen Universität Dresden, … Weiterlesen

Quelle: http://soziologieblog.hypotheses.org/4731

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Die Margareta Ebner-Handschrift aus Maria Medingen

Margareta Ebner (1291-1351) lebte als Dominikanerin im schwäbischen Kloster Maria Medingen (amtlich: Kloster-Mödingen, Gde. Mödingen, Lkr. Dillingen) und war eine Vertreterin der Frauenmystik des 14. Jahrhunderts. Ihre mystischen Erfahrungen zeichnete sie ab 1344 auf Anregung des Priesters Heinrich von Nördlingen auf. Im Kloster Maria Medingen wird eine um 1353 entstandene Handschrift aufbewahrt, die die älteste Überlieferung von Ebners Texten enthält. Diese Handschrift wurde vor kurzem durch das Münchener Digitalisierungszentrum gescannt und wird seit heute im Rahmen der Bayerischen Landesbibliothek Online präsentiert. Eine ausführliche Beschreibung [...]

Quelle: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/4761

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Internationale Konferenz “Public History of the Holocaust”

Die internationale Konferenz Public History of the Holocaust – Historical Research in the Digital Age hat die Auswirkungen des Internets auf die Holocaust-Forschung zum Thema und Möglichkeiten ihnen durch neue, digitale Forschungsinfrastrukturen zu begegnen. Sie wird am 9. Juli 2013 im jüdischen Museum in Berlin stattfinden.

Organisiert wird die die Konferenz von den Infrastrukturprojekten DARIAH (Digital Research Infrastructure for the Arts and Humanities), EHRI (European Holocaust Research Infrastructure) und TextGrid (Virtuelle Forschungsumgebung für die Geisteswissenschaften). Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) konnte als Förderer gewonnen werden.

Die Registrierung kann nur durch eine persönliche Einladung erfolgen. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Frau Dr. Heike Neuroth neuroth@sub.uni-goettingen.de.

Nähere Informationen zur Konferenz (in englischer Sprache): www.ehri-project.eu/public-history-holocaust.

Das digitale Zeitalter stellt HistorikerInnen gleichwie BesitzerInnen historischer Sammlungen vor besondere Herausforderungen – bietet aber gleichzeitig neue Möglichkeiten. Immer mehr Menschen haben durch das Internet nicht nur Zugang zu Daten, sondern können auch eigene Daten hochladen, anderen zur Verfügung stellen, analysieren und kommentieren und tragen so so einer neue (digitale) öffentliche Geschichtsschreibung bei.

Dies hat für die Holocaust-Forschung besondere Relevanz, da sie nie auf rein wissenschaftliche Forschung beschränkt war. Das Internet hat einen öffentlichen Raum geschaffen, in dem WissenschaftlerInnen zusammen mit historisch interessierten Laien zusammen Geschichte schreiben und analysieren können.

Eine zentrale Fragestellung der Konferenz wird sein, inwieweit neuartige digitale Methoden und Verfahren der Holocaustforschung Antworten auf neue und „alte“ Forschungsfragen liefern. So ist es z.B. möglich, mit Hilfe digitaler Methoden Hinweise auf die Namen der 2 Millionen noch unbekannten Opfer des Holocaust zu finden oder aber die genaue Struktur der Vernichtungslager digital zu rekonstruieren.

 

Quelle: http://dhd-blog.org/?p=1839

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