Am Institut für Digital Humanities in Göttingen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine wissenschaftliche Mitarbeitendenstelle (E13/50%) zu besetzen.
Die Stelle ist zunächst auf drei Jahre befristet. Zu den Aufgaben gehört die wissenschaftliche Mitarbeit im 3D-Lab und/oder VR-Lab des Instituts für Digital Humanities, Lehre im Umfang von 2 SWS, Studienberatung und Anfertigung einer Dissertation.
Erwartet wird ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss in einem bild- und objektwissenschaftlichen Fach, z. B. einer Archäologie oder der Kunstgeschichte, und nachgewiesene Kenntnisse im Bereich der Digital Humanities.
Bitte reichen Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit allen wichtigen Unterlagen und einer kurzen Skizze zu Ihrem in Arbeit befindlichen oder geplanten Dissertationsprojekt bis zum 15.
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Quelle: https://dhd-blog.org/?p=20619
Was das Kündigungsrecht anbelangte verbesserte sich die Position der Arbeiter*innen in den 1960er und 1970er Jahren wesentlich: in Deutschland und Frankreich durch klare Kündigungsschutzregeln, die in Deutschland zudem in das System der betrieblichen Mitbestimmung eingebunden waren, in Großbritannien durch Schlichtungs- und Abfindungsverfahren. Der Vergleich bleibt aber laut Raphael schwierig; das deutsche und britische System sind etwa viel flexibler als das französische. Der Schutz vor Kündigungen blieb aber in Großbritannien am schlechtesten ausgeprägt.