Audienzen – ein Nachtrag: Wie man als Kaiserin beeindruckt

In den letzten drei Einträgen diese Blogs ging es um Audienzen der Kaiserinnen, in denen in zeremonieller Form Ranghierarchien innerhalb des Alten Reiches, aber auch zwischen europäischen Mächten abgebildet wurden. Ein Nebensatz im Bericht zur Audienz der Gräfin Oxenstierna, Gemahlin des schwedischen Botschafters in Wien, führte dabei einen Aspekt einer solchen Audienz vor Augen, der in zeremoniellen Beschreibungen gewöhnlich kaum eine Rolle spielt: Welchen Eindruck hinterließ sie bei der oder dem von einer Kaiserin Empfangenen?

1674 hatte man im Umfeld der Kaiserin vermutet, die auffällige – und für den vorbildlichen Ablauf der Audienz nicht unproblematische – Schweigsamkeit der schwedischen Gräfin könne mit dem „respect“ zu tun haben, den diese während der Audienz empfand. Hinter diesem „respect“ könnten dabei mindestens zwei unterschiedliche Gründe gestanden haben: einerseits die Sorge um zeremonielle Fehler und die daraus möglicherweise folgenden diplomatischen Verwicklungen, andererseits tatsächlich der Respekt für die Kaiserin als Person selbst. Und wenn es schon für die im höfischen Umfeld zweifellos erfahrene Gräfin Oxenstierna nicht ganz leicht war, sich bei einer solchen Audienz höfisch sicher und selbstverständlich zu bewegen, wieviel mehr galt das erst für rangniedrigere Personen?

Genau diesen Aspekt von Audienzen berührt eine Quelle, die mir gerade bei einem Forschungsaufenthalt in Wolfenbüttel in die Hände fiel. Es handelt sich um die Beschreibung einer Audienz bei Kaiserin Elisabeth Christine im Oktober 1737, die diese dem Sekretär des Prinzen Ludwig Ernst von Braunschweig-Wolfenbüttel (1718-1788) erteilte1.

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Quelle: http://kaiserin.hypotheses.org/165

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Zeremonielle Hierarchien: Audienzen bei der Kaiserin (3): Botschafterinnen

Im letzten Blog ging es um hierarchische Abstufungen zwischen Damen des Reichsfürstenstandes bzw. um solche zwischen Reichsfürstinnen und Kurfürstinnen des Reiches. Für jede Gruppe wurden in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts detaillierte Niederschriften darüber angefertigt, wie eine Audienz bei der Kaiserin zu verlaufen hatte, um Hierarchien zeremoniell umzusetzen. Gleiches galt aber auch für Damen von außerhalb des Reiches: Auch die Gemahlinnen der Botschafter ausländischer Mächte am Wiener Hof hatten Audienzen bei der Kaiserin.

Die vielfältigen Hierarchien diplomatischen Zeremoniells und diplomatischer Ränge, die sich seit dem 16. Jahrhundert allmählich ausprägten, können und müssen dabei hier nicht im Einzelnen behandelt werden1. Zu erinnern ist jedoch daran, dass ein regulärer Botschafter in zeremonieller Hinsicht den ihn entsendenden Souverän „verkörperte“, dass bei seinem Empfang, vor allem bei der Einholung in die Stadt und bei der ersten Audienz, besonders strenge Regeln galten, die dem Rang des „hinter“ dem Botschafter stehenden Fürsten genau entsprachen2. Daraus resultierten im frühneuzeitlichen Europa zahlreiche Konflikte, die bis hin zu bewaffneten Auseinandersetzungen reichen konnten3.

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Quelle: http://kaiserin.hypotheses.org/154

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Zeremonielle Hierarchien: Audienzen bei der Kaiserin (2): Reichsfürstinnen

Ende Februar 1692 traf die Markgräfin Franziska Sibylla von Baden-Baden1 in Wien ein. Sie war erst 17 Jahre alt, aber schon Gemahlin eines bedeutenden kaiserlichen Heerführers in den Türkenkriegen, Ludwig Wilhelm von Baden-Baden, des „Türken-Louis“, und weilte aufgrund des militärischen Engagements ihres Mannes mehrfach in Wien. Außerdem hatte sie von ihrem Vater, dem letzten Herzog von Sachsen-Lauenburg, umfangreiche Ländereien in Böhmen geerbt. Sie war damit zweifellos vom Rang her eine „regierende“ Reichsfürstin, da ihr Gemahl seit 1677 die Herrschaft in der Markgrafschaft ausübte, auch wenn er bis 1697 eher auf den Schlachtfeldern in Ungarn und am Rhein anzutreffen war.

Mit diesem Rang als Reichsfürstin wurde sie auch von der Kaiserin empfangen, der sie schon Tage vorher ihre Ankunft angezeigt und die sie um eine Audienz gebeten hatte. Die in den Zeremonialprotokollen überlieferte Beschreibung derselben lässt erneut deutlich die Hierarchisierung der Sitzmöbel erkennen2, die schon für die Kurfürstinnen beschrieben worden war. Sie weist zudem Rangunterschiede zwischen den Fürstinnen aus: Da die Markgräfin „nur“ eine Reichsfürstin, keine Kurfürstin war, stellte sich wie immer seit dem Reichstag von 1653 das Problem hinsichtlich der kaiserlichen Obersthofmeisterin. Deren Rang in Bezug auf die Reichsfürstinnen war damals ja per kaiserlichem Dekret definiert worden, blieb aber stets von reichsfürstlicher Seite umstritten.

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Quelle: http://kaiserin.hypotheses.org/148

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Ein Brief und zwei Reisen nach Spanien

Das Schreiben an Kaiserin Maria Anna (1606-1646), von dem hier die Rede sein soll, führt eine wichtige Funktion der Kaiserin vor Augen, über die wir im allgemeinen aber nur selten Informationen finden: Wie bei allen Fürstinnen zählte die Unterstützung von Hilfsbedürftigen zu ihren Obliegenheiten. Arme und Kranke, Witwen und Waisen, verabschiedete Soldaten oder mittellose Studenten und bedürftige Geistliche, aber auch langjährige Hofbediente wandten sich an sie mit der Bitte um finanzielle Unterstützung oder Fürsprache bei der Bewerbung um eine Stelle oder ein Hofamt.

Christliche Nächstenliebe und Mildtätigkeit waren dabei für die Fürstin allgemein nicht nur Bestandteil eigener Frömmigkeit, sondern auch Teil ihrer Vorbildfunktion für Untertanen hohen und niedrigen Standes. Wenn sich in jedem Jahr Dutzende, ja Hunderte von Personen mit Bitten um Almosen oder sonstigen Beistand an die Kaiserin wandten, war das Ausdruck ihrer hervorgehobenen sozialen Position – Fürstinnen und Fürsten waren aus Sicht der Zeitgenossen zu standesgemäßer Milde und Almosenspende geradezu verpflichtet.

Leider sind direkte, schriftlich vorgetragene Bitten an die Kaiserin kaum überliefert. Nur für eine kurze Zeitspanne aus den Jahren 1636 und 1637 haben einige Hundert solche Suppliken1 an Kaiserin Maria Anna, die Gemahlin Kaiser Ferdinands III.2, überlebt.

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Quelle: http://kaiserin.hypotheses.org/126

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Regensburg 1653: Ein Schreiben an den Kaiser

Die Krönung von Kaiserin Eleonora Gonzaga-Nevers Anfang August 1653 erfolgte kurz nach der Eröffnung des Reichstages in Regensburg. Dies dürfte einer der Gründe dafür gewesen sein, dass sich etliche Reichsfürsten und Reichsgrafen mit ihren Gemahlinnen, zum Teil auch in Begleitung weiterer Familienmitglieder, in der Stadt aufhielten. Damit verbunden war ihre Einbeziehung in Alltag und Fest des kaiserlichen Hofes, insbesondere aber in die zeremonielle Inszenierung des Krönungsaktes. Die mögliche Teilhabe an der Krönung von Ferdinand IV. sowie der Kaiserin dürfte wiederum für die Reise manches Regenten nach Regensburg nicht unwesentlich gewesen sein, konnte man sich doch so auf großer Bühne als selbständiger Reichsstand zeigen und an der Darstellung des Reiches mitwirken. Vor allem der Zug zur Kirche und von dort in die kaiserliche Residenz zum abschließenden Krönungsmahl war dabei bedeutsam, und um diesen Zug bei der Krönung der Kaiserin ergaben sich im Vorfeld ernsthafte Konflikte.

Aus diesem Kontext stammt das unten wiedergegebene Schreiben, in dem mehrere Reichsfürsten gegen eine Entscheidung Kaiser Ferdinands III. hinsichtlich des Platzes ihrer Gemahlinnen, vor allem aber ihrer Töchter in Bezug auf die Obersthofmeisterin der Kaiserin Einspruch erhoben.

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Quelle: http://kaiserin.hypotheses.org/114

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Von der Regierung einer Kaiserin: Melchior Goldast und seine „Reichs-Satzungen“

Melchior Goldast von Haiminsfeld (1578-1635) stammte aus einer nicht unbegüterten Schweizer Familie und hatte nach dem Schulbesuch in Memmingen in Ingolstadt und Altorf die Rechte studiert. Zunächst lebte er als Privatgelehrter in Genf und Sankt Gallen, wo er insbesondere in Bibliothek und Archiv des Klosters intensiv arbeitete. Nachdem es dort um Streitigkeiten um seinen Umgang mit den Manuskripten gekommen war, hielt er sich seit 1606, zunächst als Erzieher eines Sohnes der adligen Familie Hohensax, meist in Frankfurt am Main auf.

Er wirkte vornehmlich als juristischer Berater und Gutachter für mehrere Reichsfürsten, etwa die Herzogin von Sachsen-Weimar, den Grafen von Holstein-Schaumburg in Bückeburg und die Landgrafen von Hessen. Neben seiner juristischen Tätigkeit war er ein manischer Büchersammler; seine Bibliothek wurde später von der Stadt Bremen angekauft und bildete den Grundstock der Stadtbibliothek1.

In unserem Zusammenhang ist Goldast deshalb von Bedeutung, weil er einer der ersten war, der in umfangreichen Editionen bedeutende Quellen zur Reichs- und Rechtsgeschichte vorlegte und damit eine Basis für die Entwicklung des öffentlichen Rechtes im Alten Reich lieferte2. Zu seinen Lebzeiten nicht unumstritten und heutigen Anforderungen natürlich nicht entsprechend, sind seine Sammlungen jedoch bis heute nicht vollständig ersetzt.

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Quelle: https://kaiserin.hypotheses.org/104

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Wer entscheidet über das Zeremoniell ?

Im letzten Beitrag war davon die Rede, dass Kurfürsten und Kaiser 1612 über die gewünschte Krönung der Kaiserin verhandelten und dass sich am Ende der Kaiser mit seiner Auffassung durchsetzte, die Kaiserin am Tag nach seiner Krönung in einer eigenen Zeremonie zu krönen. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass die Kaiserin bei der Krönung nicht nur „Objekt“ einer symbolgeladenen zeremoniellen Handlung war, sondern Vorstellungen von der zeremoniellen Ausgestaltung äußerte. Das hat Harriet Rudolph für 1612 formuliert1, das zeigt aber auch eine Quelle aus dem Jahr 1653, die hier vorgestellt werden soll.

Der genaue Ablauf des sakral relevanten Teils einer Kaiserinnenkrönung war – wie beim Kaiser selbst – in einem Ordo festgelegt. Solche Regelwerke sind seit dem Mittelalter in verschiedenen Fassungen überliefert2. Seit dem Ende des 16. Jahrhunderts diente der in das 1595/96 neu bearbeitete „Pontifikale Romanum“ aufgenommene Krönungsordo als Basis für den Ablauf von Weihe und Krönung. Wie Beschreibungen deutlich zeigen3, bildete der dort enthaltene Ordo für die Kaiserin die Grundlage für das seit 1612 beachtete Regularium.

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Quelle: http://kaiserin.hypotheses.org/84

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Es lebe die Kaiserin – Frankfurt am Main, Juni 1612

Am 22. Juni 1612 konfrontierte der gerade gewählte Kaiser Matthias die in Frankfurt versammelten Kurfürsten des Reiches mit einem Ansinnen, das diese zunächst offenbar etwas verwunderte: Er wünschte, dass auch seine Frau Anna von Tirol gekrönt werden solle. Das überlieferte Protokoll der Stellungnahmen der Kurfürsten im Kurkolleg dazu (siehe Quelle unten) lässt erkennen, dass hier etwas Ungewöhnliches geschehen sollte.

Zwar hatte es, und dessen waren sich die Kurfürsten sichtlich bewusst, im Mittelalter zahlreiche Krönungen von Königinnen bzw. Kaiserinnen im Alten Reich gegeben: Zwischen 962 und 1452 wurden 15 Kaiserinnen gekrönt. Aber seit der Krönung Barbaras von Cilli, der Gemahlin Kaiser Sigismunds, im Jahr 1414 in Aachen war im Reich keine Kaiserinnenkrönung mehr erfolgt1. Allerdings, auch dies machen die Statements der Fürsten bzw. fürstlichen Gesandten deutlich, war der Akt der Krönung nicht in der Goldenen Bulle als „Reichsgrundgesetz“ erwähnt. Diese schloss den Akt aber auch nicht aus.

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Quelle: http://kaiserin.hypotheses.org/70

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Ein Bild vom Alten Reich

Das Bild, dessen Zentrum im Header des Blogs wiedergegeben wird, ist mehr als ein Porträt des Kaiserpaares Leopold I. und Eleonore Magdalena von Pfalz-Neuburg. Die Darstellung selbst und der bisherige Umgang mit ihr sind vielmehr in mindestens zweierlei Weise aussagekräftig in Hinblick auf ein Forschungsvorhaben zu Kaiserin und Reich:

Kaiser Leopold I. und seine dritte Gemahlin Eleonora Magdalena sind auf einem Adler sitzend dargestellt. Das Tier wie die Blitze in der Hand Leopolds kennzeichnen ihn als  Götterkönig Zeus, der hier mit seiner Gemahlin im Zentrum einer umfangreichen Götterversammlung schwebt. Die das Paar umgebenden Personen sind dabei Fürsten und Fürstinnen des Reiches, aber auch die Herrscher anderer europäischer Staaten, teilweise in antikisierender Gewandung, aber mit deutlicher Porträtähnlichkeit dargestellt. Dadurch kann man bedeutende Reichsfürsten erkennen:

So etwa den „Großen Kurfürsten“ Friedrich Wilhelm von Brandenburg (rechts unten), hinter ihm Philipp Wilhelm von Pfalz-Neuburg, Vater der Kaiserin und seit 1685 Kurfürst (über ihm wohl seine zweite Gemahin Elisabeth Amalie von Hessen-Darmstadt) und Kurfürst Johann Georg III.

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Quelle: http://kaiserin.hypotheses.org/60

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